Opernbau in Düsseldorf: Linke scheitert mit Klage gegen OB Keller, NRZ v. 29.08.2025

von Stephan Wappner

Düsseldorf. Die Linke wirft der Stadtspitze vor, zu kurzfristig über den Opernbau am Wehrhahn informiert worden zu sein. Gericht wies das aus mehreren Gründen zurück.

Die Düsseldorfer Linken sind am Freitagnachmittag (29. August) vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) und gegen den Rat der Stadt gescheitert. Hintergrund: Der Opernneubau am Wehrhahn und die Beschlussfassung dazu in der Ratssitzung am 27. Juni 2024. Die Stadtspitze hatte damals im Vorfeld nur ausgewählte Fraktionen über ihre Planungen informiert und dann anschließend – nach Meinung der Linken – zu kurzfristig über den Opernneubau abstimmen lassen – und das sei rechtswidrig gewesen.

Vor der Verhandlung (Aktenzeichen: 1 K 6863/24) in Raum 243 im zweiten Obergeschoss des altehrwürdigen Gerichtsgebäudes an der Bastionstraße war Robert Hotstegs, Anwalt der Linken, noch recht zuversichtlich. Gestand aber auch: „Das höchste der Gefühle ist, dass der Oberbürgermeister eine gerichtliche Rüge bekommt und dass die Stadt es dann künftig anders macht.“ Hotstegs sieht sich selbst als Vertreter einer „typischen Oppositionskanzlei“. Am Ende aber schmetterten die Richter die Klage jedoch in allen Punkten ab. Und bei den Linken gab es lange Gesichter. „Ich bin schon enttäuscht“, gestand die Fraktionsvorsitzende Julia Marmulla. „Die Rechtsauslegungen haben in diesem Fall wenig mit dem politischen Alltag zu tun.“

Heine-Allee sollte zunächst der Standort sein

Zur Chronologie der Ereignisse: 2021 beschloss der Stadtrat einen Neubau der Oper, bis in den Juni 2024 sah alles nach einem neuen Bau am bisherigen Heinrich-Heine-Allee-Standort aus. Innerhalb weniger Tage folgte dann – zumindest aus Sicht der Linken – eine sehr rasante Entscheidung für ein anderes Grundstück, und zwar das am Wehrhahn (Kaufhof). OB Keller hatte zuvor (Ende Mai) Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufgenommen, es folgte eine sogenannte Exklusivvereinbarung für den Kauf des Grundstücks.

Am 24. Juni dann lud Keller gemeinsam mit den Fraktionsspitzen der CDU, SPD und FDP zur Pressekonferenz und berichtete über erfolgreiche Kaufverhandlungen mit dem Insolvenzverwalter des Grundstücks am Wehrhahn. Am selben Tag wurde die Vorlage für den Rat für einen Entscheid zum Neubau veröffentlicht, und erst einen Tag später informierte Keller die Ratsfraktionen, so kritisieren die Linken. Und bereits am darauf folgenden Donnerstag, 27. Juni, musste der Stadtrat über zwei Beschlüsse entscheiden: Einmal, dass der Standort Heine-Allee nicht mehr infrage kommt, zum anderen über den Kauf des Wehrhahn-Grundstücks. Die Linken, die gegen einen Neubau sind und lieber die alte Oper an der Heine-Allee sanieren lassen wollen, fühlten sich ausgebootet und zu kurzfristig informiert – und reichten im August 2024 Klage ein.

Richter: Zwölf Seiten Text schafft man in drei Tagen

Die Richter wiesen die Klage am Freitagmittag nach mehr als zweistündiger Sitzung jedoch zurück. „Die kurzfristige Befassung des Stadtrates mit dem Standortwechsel ist aufgrund eines erst am 24. Juni 2024 eingegangenen Sachverständigengutachtens sowie des zeitlich befristeten Kaufangebots für das Grundstück am Wehrhahn nicht zu beanstanden“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts vom Nachmittag. „Drei Tage reichen nach unserer Auffassung, um sich die insgesamt zwölf Seiten umfassenden Beschlussvorlagen zu Gemüte zu führen“, sagte einer der Richter während der Verhandlung.

Weder die Ratsmitglieder noch die Fraktion könnten eine fehlende Einbindung der Bezirksvertretung und der Ausschüsse geltend machen, hieß es außerdem, so sei die Rechtslage. Zudem hätte der OB einen Ermessenspielraum, wann er die Ratsmitglieder über wichtige Beschlussvorhaben informiert. Und man habe darüber hinaus nicht den Eindruck, Keller hätte des Prozedere künstlich in die Länge gezogen.

Anders bewertete das Gericht die Sachlage, dass erst die Fraktionsspitzen von CDU, SPD und FDP über die Pläne informiert worden wären und dann erst die restlichen Ratsmitglieder. „Da könnte man über einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung der Fraktionen sprechen, das ist so eigentlich nicht in Ordnung“, sagte der vorsitzende Richter. Die Rechtsvertreter der Stadt – OB Keller selbst war erwartungsgemäß nicht erschienen – begründeten das Vorgehen so: Der Rathauschef wollte sich erst das Okay der Mehrheitsfraktionen einholen, um den alten Standort Heine-Allee aufzugeben.

Am Ende befanden die Richter: Der Vorwurf der Ungleichbehandlung könne ohnehin nicht Gegenstand der Verhandlung sein. Denn Fraktionschefin Marmulla hätte in ebenjener Ratssitzung am 27. Juni genau das ansprechen müssen. Das hat sie aber nicht getan, sondern Beratungsbedarf angemeldet. Im Juristendeutsch heißt das so: „Die behaupteten Absprachen mit den Fraktionsspitzen anderer Parteien und eine damit eventuell einhergehende Ungleichbehandlung der Fraktionen ist vor Klageerhebung nicht hinreichend gegenüber dem Oberbürgermeister oder dem Rat gerügt worden.“

Unter anderem treten die Linken in Düsseldorf bei der Kommunalwahl (Marmulla ist OB-Kandidatin) mit dem Ziel an, den Opernneubau zu verhindern. Tenor: Zu teuer, bezahlbarer Wohnraum ist wichtiger. Flankiert wurde das Ganze nun von der Klage gegen den Opernneubau am Verwaltungsgericht. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Die mobile Version verlassen