Drittschutz im Bauplanungsrecht, Buchbesprechung zu Wolf, NVwZ 2013, 1270

Drittschutz im Bauplanungsrecht. Von Nicole Wolf (Schriften zum Baurecht, Bd. 11). – Baden-Baden, Nomos 2012. 204 S., kart. Euro 62,-. ISBN: 978-3-8329-7912-6.

Die Gesetzgeber weigern sich mit großer Konsequenz, den Drittschutz im Bauplanungsrecht normativ auszugestalten. Stattdessen haben sie die Rechtsprechung in die Pflicht genommen und den Drittschutz im Bauplanungsrecht damit gleichsam wie ein Kind zur Adoption freigegeben. Der Drittschutz im Bauplanungsrecht ist indes von der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls nicht als Lieblingskind angenommen worden. Von der „Hoch“-Zeit in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts abgesehen, hat sie es vielmehr eher stiefmütterlich behandelt.

So war und ist für die Literatur Raum und Gelegenheit, sich der Problematik anzunehmen. Der Rechtswissenschaft stellt sich die Aufgabe, ein dogmatisches Fundament aufzubereiten und auf dieser Grundlage das Rechtskonstrukt des bauplanungsrechtlichen Drittschutzes (weiter) zu entwickeln.

Dieser Aufgabe hat sich Nicole Wolf mit der vorliegenden Arbeit, bei der es sich um die überarbeitete Fassung ihrer Promotionsschrift handelt, angenommen. Sie widmet ihr dreiteiliges Werk denen, die auch hinter Mauern und Fassaden schauen. „Drittschutz im Bauplanungsrecht, Buchbesprechung zu Wolf, NVwZ 2013, 1270“ weiterlesen

Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit nach Verweigerung der ärztlichen Begutachtung, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.05.2013, Az. 2 C 68/11

Eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen der Weigerung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, ist nur dann rechtmäßig, wenn die Untersuchungsanforderung als solche rechtmäßig ist.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 30.05.2013 entschieden und zugleich zu den Anforderungen, die an eine Untersuchungsaufforderung zu stellen sind, Stellung genommen. Nach § 33 Abs. 1 Landesbeamtengesetz NRW ist die Behörde zu einer Untersuchungsaufforderung berechtigt, wenn Zweifel über die Dienstfähigkeit des Beamten bestehen. Zu der Frage, wann derartige Zweifel zu bejahen sind, führt das Bundesverwaltungsgericht aus: „Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit nach Verweigerung der ärztlichen Begutachtung, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.05.2013, Az. 2 C 68/11“ weiterlesen

Drittschutz im Bauplanungsrecht, Buchbesprechung zu Wolf, NVwZ 2013, 1270

Rechtsanwalt Dietmar Mampel gehört der Practice Area Planungs- und Umweltrecht der Kanzlei TaylorWessing, Düsseldorf an. Er berät umfassend bei der Entwicklung von Projekten von der Raumordnung über die Aufstellung von Bauleitplänen bis hin zur abschließenden Erteilung erforderlicher Genehmigungen und sichert die Projekte vor Rechtsmitteln Dritter. Er ist Schriftleiter des „Informationsdienstes Baurechtssammlung“ und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Baurecht“. 1994 hat er ein Standardwerk zum öffentlichen Baunachbarrecht vorgelegt.

In der Ausgabe NVwZ Heft 19/2013 vom 01.10.2013 bespricht Rechtsanwalt Mampel die Dissertation von Rechtsanwältin Dr. Nicole Wolf.

Beschränkung des Disziplinarverfahrens und Erkrankung als Milderungsgrund, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.06.2013, Az. 2 B 50/12

Das Disziplinargericht kann nach § 56 Satz 1 Bundesdisziplinargesetz (BDG) nur solche Tathandlungen aus dem Disziplinarverfahren ausscheiden, die für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt ins Gewicht fallen können. Beabsichtigt das Gericht eine solche Beschränkung, muss es die Beteiligten hierauf hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Äußerung geben.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst in einem Beschluss klargestellt.

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IKEA: Was nun?, WDR-Lokalzeit Bergisches Land vom 25.09.2013

Ist das also jetzt das endgültige Aus für IKEA Deutschland in Wuppertal? Gestern war jedenfalls bekannt geworden, dass die Bezirksregierung erhebliche Bedenken gegen die Ansiedlung des Marktes hat. Unter anderem wegen des zu erwartenden Lärms und unzureichender Verkehrsanbindung. Daher könnten die Pläne nicht genehmigt werden. Bitter für Wuppertal: Denn die Stadt hatte auf Arbeitsplätze und mehr Steuereinnahmen gehofft. Oberbürgermeister Peter Jung aber will die Entscheidung nicht einfach hinnehmen. Die Stadt werde vor Gericht ziehen. Die Landesregierung sei mit ihrer Planung schon zweimal gescheitert.

Rechtsanwalt Robert Hotstegs kommentiert die Rechtslage aus anwaltlicher Sicht.

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Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Vorwürfe in die Disziplinarklage möglich, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.08.2013, Az. 2 B 8.13

Mit einer Spezialität des Disziplinarrechts hat sich aktuell das Bundesverwaltungsgericht näher auseinandergesetzt. So ist es im Landes- wie Bundesdisziplinarrecht vorgesehen, dass bestimmte Vorwürfe aus dem Verfahren durch eine Beschränkung ausgeschlossen werden können (im behördlichen Verfahren § 19 Abs. 2 LDG NRW / § 19 Abs. 2 BDG; im Verfahren der Disziplinarklage § 55 LDG NRW / § 56 BDG). Übereinstimmend regeln alle Vorschriften: „Die ausgeschiedenen Handlungen können nicht wieder in das Disziplinarverfahren einbezogen werden, es sei denn, die Voraussetzungen für die Beschränkung entfallen nachträglich.“ Dies sah das Bundesverwaltungsgericht im vorliegenden Fall als erfüllt an. „Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Vorwürfe in die Disziplinarklage möglich, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.08.2013, Az. 2 B 8.13“ weiterlesen

Heilfürsorgerecht der Bundespolizei bedarf gesetzlicher Grundlage, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 12.09.2013

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass für die Rechtsansprüche der Polizeivollzugsbeamten des Bundes im Krankheits- und Pflegefall (Heilfürsorgeansprüche) eine ausreichende gesetzliche Grundlage nicht besteht. Die bisherige Praxis, die Heilfürsorgeleistungen im Wesentlichen auf Grund von Verwaltungsvorschriften – den Heilfürsorgevorschriften für die Bundespolizei – zu gewähren, ist verfassungswidrig. Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit der bisherigen Rechtsprechung zur Beihilfe und kann aber weitreichende Folgen haben, auch für die Heilfürsorge wie sie in einigen Bundesländern nach Landesrecht gewährt wird. Nun ist der Gesetzgeber gefragt, dort jeweils ein „Heilfürsorgegesetz“ zu erlassen und die wesentlichen Fragen der Versorgung selbst zu entscheiden. „Heilfürsorgerecht der Bundespolizei bedarf gesetzlicher Grundlage, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 12.09.2013“ weiterlesen

Hochschulprofessor muss sich Dienstzimmer mit Kollegen teilen, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss v. 03.07.2013, Az. 4 S 1020/13

Ein Professor einer Hochschule, der seit mehr als zwanzig Jahren in einem Einzelbüro untergebracht war, hat keinen Anspruch auf Beibehaltung dieses Dienstzimmers oder Zuweisung eines bestimmten anderen (Einzel-)Dienstzimmers. Die Hochschule darf ihm daher anlässlich einer neuen Raumorganisation ein Dienstzimmer zusammen mit einem Kollegen zuweisen, sofern sie dabei nicht willkürlich verfährt. Das hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom 03.07.2013 entschieden. Damit hatte der Eilantrag eines Professors (Antragsteller) der Hochschule Furtwangen (Antragsgegnerin) auch in zweiter Instanz keinen Erfolg. „Hochschulprofessor muss sich Dienstzimmer mit Kollegen teilen, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss v. 03.07.2013, Az. 4 S 1020/13“ weiterlesen

Deckelung der Aufwandsentschädigung für Personalräte rechtsunwirksam, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 03.07.2013, Az. 6 P 2/13

Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich entschieden, dass die Norm des § 1 S. 2 AufwDeckV NRW rechtsunwirksam ist. Hierdurch erhalten Personalräte nun – je nach Sachlage auch rückwirkend – höhere Aufwandsentschädigungen. Es ist nämlich grundsätzlich die gesetzliche Regelung des § 40 Abs. 2 S. 2, 1. Halbsatz zugrunde zu legen und auf die Regelbeschäftigten abzustellen. „Deckelung der Aufwandsentschädigung für Personalräte rechtsunwirksam, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 03.07.2013, Az. 6 P 2/13“ weiterlesen

„Häusliche Alarmbereitschaft“ für Einsatzleiter vom Dienst der Feuerwehr ist Arbeitszeit, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil v. 26.06.2013, Az. 4 S 94/12

Der Einsatzleiter vom Dienst einer Feuerwehr verrichtet einen zur Arbeitszeit zählenden Bereitschaftsdienst, wenn er außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit ein dienstliches Einsatzfahrzeug mitführen, über einen Funkalarmempfänger ständig erreichbar sein und währenddessen regelmäßig mit einer Alarmierung rechnen muss. Das hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 26.06.2013 entschieden. Damit blieb die Berufung der Stadt Ulm (Beklagte) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen erfolglos, das der Feststellungsklage eines Feuerwehrbeamten der Stadt (Kläger) stattgegeben hatte. „„Häusliche Alarmbereitschaft“ für Einsatzleiter vom Dienst der Feuerwehr ist Arbeitszeit, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil v. 26.06.2013, Az. 4 S 94/12“ weiterlesen

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