Rätselraten um Nachzeichnung für Gleichstellungsbeauftragte, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.10.2019, Az. 10 K 12452/16

Selten hat ein Urteil so deutlich gemacht, dass das Gericht ein klägerisches Anliegen und womöglich sogar den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht erfasst hat. Überdies zeigt die Entscheidung aber auch, dass nach einem sehr positiven richterlichen Hinweis vorab durchaus jederzeit mit Kehrtwenden des Gerichts gerechnet werden muss.

Der Sachverhalt ist überschaubar: eine Gleichstellungsbeauftragte in der Bundesagentur für Arbeit machte gegenüber dem Dienstherrn ihren Anspruch aus § 28 BGleiG auf fiktive Nachzeichnung und Umsetzung der fiktiven Nachzeichnung geltend. Zunächst außergerichtlich, dann im Widerspruchs- und im vorliegenden Klageverfahren. Der Anspruch wurde zunächst von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt, nun auch gerichtlich bestätigt.

Während die Agentur schon davon ausging, dass kein Anspruch auf fiktive Nachzeichnung als solcher bestehe, lehnt das Gericht nun die Klage ab, weil eine Beförderung in der Zukunft wegen des Erreichens des Endamtes nicht mehr stattfinden könne, für einen Schadensersatzanspruch fehle es an einem außergerichtlichen Vorverfahren.

Nach unserer Bewertung ist (unverändert) sowohl die Rechtsauffassung der Behörde, vor allem nun aber auch die erstinstanzliche Entscheidung grundlegend falsch.Wir sind nämlich der Auffassung:

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Besetzungsrüge und Befangenheitsanträge im kirchlichen Disziplinarverfahren (hier: unbegründet), Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD, Beschluss v. 29.10.2019, Az. 0134/1-2018

Wie bereits zum Beschluss vom 16.11.2018 angemerkt wurde, hatte die Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD dort in „Überbesetzung“ (drei Richter/innen statt eines Richters/einer Richterin) entschieden. Damit war aus Sicht des Beklagten über die Befangenheit des ursprünglichen Vorsitzenden nicht ordnungsgemäß entschieden und das Gericht im Vorsitz nicht ordnungsgemäß besetzt. Hiergegen erhob er eine Besetzungsrüge.

Daneben machte er auch die Besorgnis der Befangenheit gegen die weiteren Mitglieder der Disziplinarkammer geltend, weil sich diese mit dem „überbesetzten“ Beschluss Entscheidungsbefugnisse angemaßt hatten, die ausdrücklich dem Wortlaut des kirchlichen Disziplinargesetzes widersprachen.

„Besetzungsrüge und Befangenheitsanträge im kirchlichen Disziplinarverfahren (hier: unbegründet), Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD, Beschluss v. 29.10.2019, Az. 0134/1-2018“ weiterlesen

Softwareumstellung am 04.11.2019

Am Montag, 04.11.2019 wollen wir unsere Kanzleisoftware, die sozusagen „Hinter den Kulissen“ in allen Akten mitarbeitet umstellen. Damit wir uns darauf konzentrieren können, kann es passieren, dass Sie uns vorübergehend nicht direkt per Telefon, Fax oder Email erreichen und nicht die zeitnah gewünschte Antwort von uns erhalten. Wir bitten das zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis.

Danke.

Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 26.09.2019

::: Pressemitteilung 6/2019 :::

Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW

Samstag, 07.12.2019, ab 9.00 Uhr, 4 Zeitstunden Fachanwalt Verwaltungsrecht, Meliá Düsseldorf

Düsseldorf. Anfang 2019 trat die Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Zunächst einfachgesetzlich geregelt, dann in der Landesverfassung abgesichert. Erstmalig besteht nun die Möglichkeit Landesgrundrechte und grundrechtsgleiche Rechte vor dem neuen „Bürgergericht“ geltend zu machen. Die Entscheidungen aus 2019 geben Auskunft über Fallstricke und Hürden, Prozessrisiken und Kosten.

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Flyer informiert ab Ende September

Um hauptamtlich Mitarbeitende und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr besser über die Kontaktmöglichkeiten und das Angebot der Ombudsstelle Feuerwehr zu informieren, wird in den nächsten Tagen ein aktueller Flyer erscheinen. Er stellt in aller Kürze das Verfahren der Ombudsstelle dar und informiert auch über die Mitglieder der Lenkungsgruppe, die in der Verwaltung der Stadt Plettenberg die (ggf. anonymisierten) Hinweise der Ombudsstelle weiterbearbeiten.

Flyer 2019

Wenn Sie Fragen zu dem Flyer haben oder einzelne Exemplare per Email oder Post erhalten möchten, kontaktieren Sie uns gerne hier.

Telefon-/Fax- und Internet-Umstellung am 26.08.2019

Am Montagvormittag, 26.08.2019 soll zwischen ca. 8.00 Uhr und 13.00 Uhr unser Telefon- und Internetanschluss durch die Deutsche Telekom umgestellt werden. Diese Umstellung ist zwingend erforderlich. Hierbei kann es passieren, dass Sie uns vorübergehend nicht per Telefon, Fax oder Email erreichen können und nicht die zeitnah gewünschte Antwort von uns erhalten. Wir bitten das zu entschuldigen und hoffen auf eine schnelle, problemlose Umstellung.

Nach der Umstellung sind wir wieder unter unseren üblichen Kontaktdaten unverändert erreichbar.

Danke für Ihr Verständnis.

Ombudsstelle für Freiwillige Feuerwehr Plettenberg nimmt Tätigkeit auf, Tach! v. 08.08.2019

Erste Einrichtung dieser Art für eine Freiwillige Feuerwehr – Disziplinarverfahren gegen sieben Feuerwehrleute davon unberührt

Von Bernhard Schlütter

Plettenberg. Infolge der Auseinandersetzung innerhalb der Feuerwehr hatte der Stadtrat am 2. Juli die Einrichtung einer Ombudsstelle für die Freiwillige Feuerwehr beschlossen. Diese Ombudsstelle nimmt nun am 15. August ihre zunächst auf ein Jahr befristete Tätigkeit auf.

Unabhängig davon wurden von Bürgermeister Ulrich Schulte Disziplinarverfahren gegen sieben Mitglieder der Löschgruppe Holthausen eingeleitet. Begründet werden diese mit „deren öffentlichkeitswirksamer Vorgehensweise gegen den Wehrleiter“.

In einer Pressemitteilung informieren Robert Hotstegs als externer Vertrauensanwalt und Hans-Peter Kapitain als zuständiger Fachbereichsleiter der Stadt Plettenberg über Aufgaben und Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Ombudsstelle. Hier ist die Pressemitteilung im Wortlaut:

Die Stadtverwaltung Plettenberg hat eine externe Ombudsstelle eingerichtet, um Beschwerden und Anregungen, aber auch positive Erfahrungen von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Mitgliedern der Feuerwehr Plettenberg entgegenzunehmen. Der in der Öffentlichkeit bekanntgewordene Konflikt innerhalb der Feuerwehr soll so nach dem ausdrücklichen Willen des Rates versachlicht, bearbeitet und möglichst auch gelöst werden.

Es handelt sich um die erste Ombudsstelle dieser Art für eine Freiwillige Feuerwehr. Beauftragt wurde die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf, die das Angebot ab Mitte August insbesondere telefonisch, per E-Mail und über eine spezielle Homepage online bereitstellt.

Vertraulich und transparent

“Wir übernehmen als Ombudsstelle die Aufgabe eines sogenannten Vertrauensanwalts.”, fasst Fachanwalt Robert Hotstegs (40) das Angebot zusammen. Die Ombudsstelle sei so organisiert, dass Hinweisgeber zunächst anhand einer Personalliste als Mitglied der Feuerwehr identifiziert werden. Sodann werden ihre Beschwerden, Anregungen und Hinweise erfasst. “Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, sodass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, auch Beschwerden einzureichen, die von uns auf Wunsch ausschließlich anonymisiert bearbeitet werden. Die Entscheidung, welche Informationen nämlich an die Feuerwehr der Stadt Plettenberg weitergeleitet werden, liegt immer beim Informanten.” Alle Emails, Anrufe und Gespräche unterliegen daher der anwaltlichen Schweigepflicht. Lediglich voll-anonyme Hinweise, deren Hinweisgeber nicht von der Ombudsstelle identifiziert werden konnten, verbleiben bei den Anwälten.

Will ein Beschwerdeführer, dass “seine” Information an die Stadt weitergegeben wird, ist ein 14-tägiger Austausch geplant. Halbjährlich wird die Ombudsstelle darüber hinaus über ihre Arbeit an den Rat der Stadt berichten. Teil der Berichte wird es auch sein, den jeweiligen Bearbeitungsstand der Beschwerden abzubilden. “Jeder Mitarbeiter soll wissen, was aus seinem konkreten Anliegen geworden ist”, so Hotstegs.

Ab 15. August rund um die Uhr erreichbar

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Ombudsstelle sind Rechtsanwalt Robert Hotstegs und Rechtsanwältin Sarah Nußbaum.

Ombudsstelle Feuerwehr ab 15. August erreichbar, Stadt Plettenberg, Pressemitteilung v. 02.08.2019

Die Stadtverwaltung Plettenberg hat eine externe Ombudsstelle eingerichtet, um Beschwerden und Anregungen, aber auch positive Erfahrungen von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Mitgliedern der Feuerwehr Plettenberg entgegenzunehmen. Der in der Öffentlichkeit bekanntgewordene Konflikt innerhalb der Feuerwehr soll so nach dem ausdrücklichen Willen des Rates versachlicht, bearbeitet und möglichst auch gelöst werden.

Es handelt sich um die erste Ombudsstelle dieser Art für eine Freiwillige Feuerwehr. Beauftragt wurde die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf, die das Angebot ab Mitte August insbesondere telefonisch, per Email und über eine spezielle Homepage online bereitstellt.

vertraulich und transparent

„Wir übernehmen als Ombudsstelle die Aufgabe eines sogenannten Vertrauensanwalts.“, fasst Fachanwalt Robert Hotstegs (40) das Angebot zusammen. Die Ombudsstelle sei so organisiert, dass Hinweisgeber zunächst anhand einer Personalliste als Mitglied der Feuerwehr identifiziert werden. Sodann werden ihre Beschwerden, Anregungen und Hinweise erfasst. „Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, sodass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, auch Beschwerden einzureichen, die von uns auf Wunsch ausschließlich anonymisiert bearbeitet werden. Die Entscheidung, welche Informationen nämlich an die Feuerwehr der Stadt Plettenberg weitergeleitet werden, liegt immer beim Informanten.“ Alle Emails, Anrufe und Gespräche unterliegen daher der anwaltlichen Schweigepflicht. Lediglich voll-anonyme Hinweise, deren Hinweisgeber nicht von der Ombudsstelle identifiziert werden konnten, verbleiben bei den Anwälten.

Will ein Beschwerdeführer, dass „seine“ Information an die Stadt weitergegeben wird, ist ein 14-tägiger Austausch geplant. Halbjährlich wird die Ombudsstelle darüber hinaus über ihre Arbeit an den Rat der Stadt berichten. Teil der Berichte wird es auch sein, den jeweiligen Bearbeitungsstand der Beschwerden abzubilden. „Jeder Mitarbeiter soll wissen, was aus seinem konkreten Anliegen geworden ist“, so Hotstegs.

ab 15.08.2019 rund um die Uhr erreichbar

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Ombudsstelle sind Rechtsanwalt Robert Hotstegs und Rechtsanwältin Sarah Nußbaum.

»Ombudsstelle Feuerwehr«
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mozartstr. 21
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/497657-11
Fax: 0211/497657-26
plettenberg@ombudsstelle-feuerwehr.de
www.ombudsstelle-feuerwehr.de

Feuerwehr-Ombudsstelle in Plettenberg: Start am 15. August?, Süderländer Tageblatt v. 01.08.2019

Plettenberg – Wann nimmt die Ombudsstelle ihre Arbeit auf? Nachdem vor drei Wochen die Rede davon war, dass es zum 1. August klappen könnte, wird jetzt der 15. August als Starttermin anvisiert.

Der zuständige Rechtsanwalt Robert Hotstegs erklärte dazu: „Aufgrund der vielen Vorbereitungen wäre ein Start zum 1. August übers Knie gebrochen gewesen. Wir planen nun den Start für den 15. August.“ „Feuerwehr-Ombudsstelle in Plettenberg: Start am 15. August?, Süderländer Tageblatt v. 01.08.2019“ weiterlesen

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