Beamtenrechtliches Streikverbot beansprucht weiterhin Geltung; Gesetzgeber muss die Kollision mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auflösen, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 1.13

Beamtete Lehrer dürfen sich auch weiterhin nicht an Streiks beteiligen, zu denen die Gewerkschaften ihre angestellten Kollegen aufrufen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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bei gekürzten Dienstbezügen muss Vermögen nicht aufgezehrt werden, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 21.01.2014, Az. 31 L 2237/13.O

Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens können die Dienstbezüge des betroffenen Beamten teilweise einbehalten werden. Dies setzt aber voraus, dass einerseits mit einer der Maximalstrafen im Disziplinarverfahren zu rechnen ist und andererseits auch der Lebensunterhalt des Beamten gesichert ist. Dies gibt häufig Anlass zu Überprüfungen und zu einem speziellen Antragsverfahren nach § 63 Abs. 1 LDG NRW.

In einem solchen Verfahren hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nun entschieden, dass der Beamte nicht darauf verwiesen werden kann, dass er Eigentum veräußert habe und nun zunächst den Verkaufserlös verbrauchen müsse. Im konkreten Fall war während des Diziplinarverfahrens ein Haus im (Mit-)Eigentum des Beamten verkauft worden. „bei gekürzten Dienstbezügen muss Vermögen nicht aufgezehrt werden, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 21.01.2014, Az. 31 L 2237/13.O“ weiterlesen

steuerliche Absetzbarkeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, Finanzgericht Münster, Urteil v. 27.11.2013, Az. 11 K 2519/12 E

Der 11. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil (vom 27. November 2013, Az. 11 K 2519/12 E) entschieden, dass auch Aufwendungen für einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erfolgt und aus Sicht eines verständigen Dritten Aussicht auf Erfolg bietet. Er hat damit die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu den Kosten eines Zivilverfahrens auf die Aufwendungen für ein Verwaltungsgerichtsverfahren übertragen. Das Urteil ist auf vergleichbare Fälle, in denen die Kosten bis zum 30.06.2013 entstanden sind, übertragbar. „steuerliche Absetzbarkeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, Finanzgericht Münster, Urteil v. 27.11.2013, Az. 11 K 2519/12 E“ weiterlesen

„Kommunalsoli“: Demo am Landtag mit Geschmäckle, Westdeutsche Zeitung v. 28.11.2013

Von Volker Eckert

Dirk Elbers und Mitarbeiter der Stadt demonstrieren gegen den „Kommunalsoli“. Ein Jurist kritisiert das.

Düsseldorf. Der Landtag ist sonst nicht der Arbeitsort von Oberbürgermeister Dirk Elbers und seiner Verwaltung. Mittwochmorgen tauchte er dort trotzdem mit einer Delegation auf, um gegen den Kommunalsoli zu protestieren. Als Wortführer von mehr als 50 Kommunen bezeichnete er die Pläne der Landesregierung wiederholt als „Murks“. Doch selber muss Elbers auch Kritik einstecken, weil er seine Mitarbeitern nahelegte, in der Arbeitszeit an der Demonstration teilzunehmen. Ein Verwaltungsrechtler sprach gegenüber der WZ von einem „Geschmäckle“. „„Kommunalsoli“: Demo am Landtag mit Geschmäckle, Westdeutsche Zeitung v. 28.11.2013“ weiterlesen

Beschränkung des Disziplinarverfahrens und Erkrankung als Milderungsgrund, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.06.2013, Az. 2 B 50/12

Das Disziplinargericht kann nach § 56 Satz 1 Bundesdisziplinargesetz (BDG) nur solche Tathandlungen aus dem Disziplinarverfahren ausscheiden, die für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt ins Gewicht fallen können. Beabsichtigt das Gericht eine solche Beschränkung, muss es die Beteiligten hierauf hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Äußerung geben.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst in einem Beschluss klargestellt.

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Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Vorwürfe in die Disziplinarklage möglich, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.08.2013, Az. 2 B 8.13

Mit einer Spezialität des Disziplinarrechts hat sich aktuell das Bundesverwaltungsgericht näher auseinandergesetzt. So ist es im Landes- wie Bundesdisziplinarrecht vorgesehen, dass bestimmte Vorwürfe aus dem Verfahren durch eine Beschränkung ausgeschlossen werden können (im behördlichen Verfahren § 19 Abs. 2 LDG NRW / § 19 Abs. 2 BDG; im Verfahren der Disziplinarklage § 55 LDG NRW / § 56 BDG). Übereinstimmend regeln alle Vorschriften: „Die ausgeschiedenen Handlungen können nicht wieder in das Disziplinarverfahren einbezogen werden, es sei denn, die Voraussetzungen für die Beschränkung entfallen nachträglich.“ Dies sah das Bundesverwaltungsgericht im vorliegenden Fall als erfüllt an. „Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Vorwürfe in die Disziplinarklage möglich, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.08.2013, Az. 2 B 8.13“ weiterlesen

keine Entlassung wegen „spätem“ Sportabzeichen, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.08.2013, Az. 13 K 2983/13

In einem ungewöhnlichen Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu entscheiden gehabt, ob im Rahmen der Ausbildung im Justizvollzugsdienst regelmäßig 18 Monate für den Erwerb eines Sportabzeichens zur Verfügung stehen und unter welchen Voraussetzungen diese Frist verlängert werden muss. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte sich sowohl gegen eine entsprechende Auslegung der Ausbildungsverordnung wie auch gegen eine Ermessensentscheidung verwahrt. Die vertretene Beamtin auf Widerruf hatte mit ihrer Klage Erfolg und darf das Ausbildungsverhältnis nun fortsetzen:

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ändern sich die Anforderungen an Tagesordnungen von Personalräten?, Anmerkung zu Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 09.07.2013, Az. 1 ABR 2/13

Das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern ist in weiten Teilen dem arbeitsrechtlichen Betriebsverfassungsrecht ähnlich. Teilweise übernehmen bei privatisierten Unternehmen (Bahn, Post, Telekom, Postbank) auch Betriebsräte die Aufgabe der Personalräte. Auch die prozessualen Vorschriften verweisen aufeinander.

Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass arbeitsrechtliche Entscheidungen und Verfahren auch für das Beamtenrecht erhebliche Auswirkungen haben können.

Mit Neugier verfolgen wir daher ein Verfahren, das derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängig ist. Dort wirft der 1. Senat die Frage auf, ob Betriebsratsbeschlüsse auch gültig sein können, wenn der Punkt nicht in der Tagesordnung aufgeführt war. „ändern sich die Anforderungen an Tagesordnungen von Personalräten?, Anmerkung zu Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 09.07.2013, Az. 1 ABR 2/13“ weiterlesen

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