Die Frage des Anspruchs auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs beschäftigt seit einem insoweit wegweisenden und für die nationalen Gerichte verbindlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012 immer wieder auch die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Jüngst hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass auch Beamte, die selber ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen und so aktiv auf die Beendigung des Beamtenverhältnisses hinwirken, einen Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs haben, den sie krankheitsbedingt vor ihrer Entlassung nicht in Anspruch nehmen konnten. „Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.04.2014, Az. 2 A 8/13“ weiterlesen