neue ehrenamtliche Verwaltungsrichter in NRW für 2015-2020

In Nordrhein-Westfalen wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowohl bei den Verwaltungsgerichten wie auch beim Oberverwaltungsgericht an der Rechtsprechung mit. Sie bringen außerrechtliche Überlegungen und eigene Erfahrungen in die Entscheidungsfindung ein und zwingen auf diese Weise die Berufsrichter, die Richtigkeit ihrer Erkenntnisse und Argumente auch vor diesem Hintergrund zu prüfen.

Im Februar 2015 beginnt die neue fünfjährige Amtszeit für die „Ehrenamtlichen“ in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. „neue ehrenamtliche Verwaltungsrichter in NRW für 2015-2020“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht gewährt Rechtschutz gegen Gerichtsauskünfte noch vor einem Disziplinarverfahren, Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung v. 14.01.2015, Az. 1 BvR 3106/09

Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verlangt, dass die Übermittlung von Aktenbestandteilen während eines zivilgerichtlichen Verfahrens an eine nicht an diesem Verfahren beteiligte Behörde gerichtlich überprüfbar ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden.

Fragt daher ein Dienstherr Informationen bei einem Gericht an, muss Rechtsschutz gegen die Weitergabe möglich sein. Dies gilt ausdrücklich noch bevor überhaupt ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Denn späterer Rechtsschutz im Disziplinarverfahren käme eben – so meinen es auch die Bundesverfassungsrichter – zu spät.

Die Fachgerichte haben die vom Gesetzgeber bereitgestellten Rechtsschutzmöglichkeiten so auszulegen und anzuwenden, dass dem Ziel genügt wird, wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten. „Bundesverfassungsgericht gewährt Rechtschutz gegen Gerichtsauskünfte noch vor einem Disziplinarverfahren, Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung v. 14.01.2015, Az. 1 BvR 3106/09“ weiterlesen

Zurückweisung von Richtern als Prozessbevollmächtigte, Anmerkung zu Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.10.2014, Az. 8 A 1943/13

Der Ausgangsrechtsstreit war schon interessant genug, aber auch die neueste Wendung schreibt Rechtsgeschichte: ein Rechtsanwalt verlangte vom Verwaltungsgericht ein Telefonverzeichnis der Geschäftsstellen und Richter/innen zu erhalten. Hierüber hatte – wie passend – das Verwaltungsgericht Aachen zu entscheiden und gab dem Rechtsanwalt recht ohne die Berufung zuzulassen. Hiergegen stellte die Gerichtsleitung einen Antrag auf Zulassung der Berufung und ließ sich von Richtern, die in der Verwaltung eingesetzt waren, vertreten. Dies ist aber unzulässig. Die Richter sind als Bevollmächtigte zurückzuweisen – sagt das Oberverwaltungsgericht.

Und so haben auch wir nun erstmalig die Zurückweisung von Richtern als Prozessvertreter beantragt. In unserem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 13 D 27/14) handelt es sich nämlich um eine typische Konstellation, in der das Land bislang auf Richter als Prozessvertreter zurückgreift: es geht um eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer nach §§ 55, 173 VwGO i.V.m. § 198 GVG. „Zurückweisung von Richtern als Prozessbevollmächtigte, Anmerkung zu Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.10.2014, Az. 8 A 1943/13“ weiterlesen

ab 2016 neue gerichtliche Zuständigkeit im Disziplinarrecht der Ev. Kirche im Rheinland

Die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland hat als kirchlicher „Landesgesetzgeber“ das Disziplinarverfahren gegen Kirchenbeamte und Pfarrer neu organisiert. Disziplinarverfahren der rheinischen Kirche werden ab 2016 von der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche in Deutschland verhandelt. Sie ist derzeit für sieben Landeskirchen – neben der EKD selbst – zuständiges Disziplinargericht der 1. Instanz. Alle am 1. Januar 2016 bei der Disziplinarkammer der rheinischen Kirche noch anhängigen Verfahren werden von der Disziplinarkammer der EKD übernommen. „ab 2016 neue gerichtliche Zuständigkeit im Disziplinarrecht der Ev. Kirche im Rheinland“ weiterlesen

bei Verlust der Dienstbezüge: Dienstherr muss Dienstfähigkeit beweisen, Verwaltungsgericht Münster, Urteil v. 16.12.2014, Az. 4 K 2466/13

In einem besonders markanten Fall hat das Verwaltungsgericht Münster aufgearbeitet, welche Beweislast den Dienstherrn trifft, wenn er den Verlust der Dienstbezüge gem. § 9 BBesG oder § 9 ÜBesG NRW feststellen möchte: er hat in dieser Situation die Dienstfähigkeit oder – allgemein gesagt – das verschuldete Fernbleiben vom Dienst zu beweisen. Kommt ein Gutachten zu dem Schluss, dass es offen bleiben muss, ob Dienstunfähigkeit oder Dienstfähigkeit vorlag, kommt der Dienstherr seiner Beweislast nicht nach und er kann den Verlust nicht feststellen. Auf dieser Grundlage können unter Umständen auch ältere Verlustfeststellungen noch einmal überprüft und angegriffen werden. „bei Verlust der Dienstbezüge: Dienstherr muss Dienstfähigkeit beweisen, Verwaltungsgericht Münster, Urteil v. 16.12.2014, Az. 4 K 2466/13“ weiterlesen

Schutz für Freistellung eines Personalrats im Eilverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 17.12.2014, Az. 40 L 2451/14.PVL

Im Personalrat bilden sich oft Fraktionen anhand der Grenzen der Gewerkschaftszugehörigkeit. Wenn ein Streit juristisch eskaliert und eine Mehrheitsfraktion ein Personalratsmitglied ausschließen und ihm die Freistellung entziehen will, besteht hiergegen Rechtsschutz. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stellt auch klar, dass dem Entzug der Freistellung sehr enge Grenzen gezogen sind, die Gründe müssen jeweils dem Landespersonalvertretungsgesetz zuzuordnen sein. Nicht jeder Vorwurf berechtigt zum Entzug der Freistellung.

Die Entscheidung wird besprochen in den Zeitschriften DVBl 5/2015, 325ff. und ZfPR online.

Der Beschluss vom 17.12.2014 wurde durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10.03.2015 noch einmal bestätigt.

„Schutz für Freistellung eines Personalrats im Eilverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 17.12.2014, Az. 40 L 2451/14.PVL“ weiterlesen

Endlich: notwendige Änderung des Bundesbeamtengesetzes kommt, Bundestag, aktuelle Meldung (hib) vom 24.11.2014

Das Bundesbeamtengesetz und weitere dienstrechtliche Vorschriften sollen nach dem Willen der Bundesregierung geändert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3248) sieht unter anderem vor, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgeltung von Erholungsurlaub, der krankheitsbedingt bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht realisiert wurde, gesetzlich nachzuvollziehen. Die Richter hatten der Vorlage zufolge entschieden, dass Beamte einen Anspruch auf eine solche Abgeltung haben. Da die Abgeltung von Urlaub derzeit im Bundesbeamtengesetz und in der Erholungsurlaubsverordnung nicht vorgesehen ist, sollen die urlaubsrechtlichen Regelungen entsprechend geändert werden.

Bei einer der weiteren im Entwurf vorgesehenen Änderungen geht es laut Regierung um eine Regelung im Bundesbeamtengesetz, die zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bis Ende 2014 einen Laufbahnwechsel ermöglicht, verbunden mit der Versetzung in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt. „Endlich: notwendige Änderung des Bundesbeamtengesetzes kommt, Bundestag, aktuelle Meldung (hib) vom 24.11.2014“ weiterlesen

Steuerschaden kann eingeklagt werden, Kommentar zum Sächsischen Landesarbeitsgericht, Urteil v. 27.01.2014, Az. 4 Ta 268/13

Kommt es zu Bezügenachzahlungen für Vorjahre, so können diese Zahlungen zusammen mit den laufenden Bezügen im Steuerjahr zu einer progressionsbedingten erhöhten Steuerbelastung führen. Dieser steuerliche Nachteil kann vom Beamten als Schaden geltend gemacht werden (sog. Steuerschaden).

Dass für diesen Steuerschaden bei arbeitsrechtlichen Vergütungsansprüchen der Rechtsweg zum Arbeitsgericht gegeben ist, hat in diesem Jahr das Sächsische Landesarbeitsgericht entschieden. „Übersetzt“ auf das Beamtenrecht sind für Steuerschäden die Verwaltungsgerichte zuständig. Hierzu gibt es auch vereinzelte Rechtsprechung. „Steuerschaden kann eingeklagt werden, Kommentar zum Sächsischen Landesarbeitsgericht, Urteil v. 27.01.2014, Az. 4 Ta 268/13“ weiterlesen

Verletzung elementarer Verfahrensrechte im Disziplinarverfahren, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil v. 03.06.2014, Az. DL 13 S 150/14

In einem Disziplinarverfahren nach baden-württembergischen Landesrecht hat der Disziplinarsenat im Verwaltungsgerichtshof deutliche Worte für die Verletzung von Verfahrensrechten des beschuldigten Beamten gefunden. Dieser sollte aus dem Dienst entfernt werden, obwohl die Behörde keine ordnungsgemäße Erstanhörung und auch keine eigenen Ermittlungen durchgeführt hatte. Auch die Beteiligung des Personalrats war mangelhaft. Die Disziplinarverfügung wurde daher aufgehoben. „Verletzung elementarer Verfahrensrechte im Disziplinarverfahren, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil v. 03.06.2014, Az. DL 13 S 150/14“ weiterlesen

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