Katharina Voigt (32) ist jüngste Fachanwältin für Verwaltungsrecht | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 22.04.2015

::: Pressemitteilung 02/2015 :::

Katharina Voigt (32) ist jüngste Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Düsseldorfer Rechtsanwältin verteidigt seit fünf Jahren Beamte gegen Stadt, Land und Bund

Düsseldorf. Am Rhein tummeln sich Rechtsanwälte besonders gern, in der Innenstadt haben viele Großkanzleien ihren Sitz. Und dennoch gibt es etwa im Verwaltungsrecht nur wenige spezialisierte Kanzleien. Eine davon ist die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft. Ihrer Anwältin Katharina Voigt (32) wurde nun von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die seltene Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ verliehen. Nur drei weitere Kolleginnen mit diesem Titel gibt es in der Stadt. Auch männliche Mitbewerber sind selten. Unter allen ist die Expertin für Beamtenrecht nun die Jüngste.

Dabei stand das Beamten- und Disziplinarrecht während ihres Studiums nicht an erster Stelle, schon gar nicht für die Berufswahl. „Das geht allen in unserer Kanzlei so“, berichtet ihr Kollege und Kanzleiinhaber Robert Hotstegs schmunzelnd. „Vom Beamtenrecht hat man gehört, aber wie Disziplinarverfahren gegen Beamte funktionieren, weiß ein angehender Jurist nicht.“ Durch die Ausbildung im Referendariat änderte sich dies für Voigt schlagartig. Sie wählte die kleine Kanzlei in der Mozartstraße und bekam sofort Kontakt mit Klagen von Beamten aus Stadt, Land und Bund.

Hierzu zählen bis heute spektakuläre Disziplinarverfahren, außergewöhnliche Verfahren für und gegen die evangelische Kirche ebenso wie der tägliche Streit um dienstliche Beurteilungen und Beförderungen von Beamten. Weil das Grundgesetz vorschreibt, dass Beamte immer nach „Eignung, Leistung und Befähigung“ befördert werden sollen, erhalten Finanzbeamte, Polizisten oder Verwaltungsmitarbeiter hierfür Zeugnisse. Auch Lehrer sitzen dann auf der anderen Seite und erhalten selbst Noten. Und fällt das Zeugnis dann nicht aus, wie für eine Beförderung benötigt, wird es durch die Düsseldorfer Kanzlei auf Herz und Nieren geprüft und notfalls vor Gericht angefochten.

Die umfassende Praxis- und Prozesserfahrung und eine theoretische Zusatzausbildung hat die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf geprüft und Katharina Voigt den Fachanwaltstitel gestattet.

::: Kontakt :::

Rechtsanwältin Katharina Voigt
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Tel.: 0211/497657-16
voigt@hotstegs-recht.de

Profil: www.hotstegs-recht.de/?page_id=135

::: die Kanzlei :::

Seit 30 Jahren berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft bundesweit in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts, Beamtenrechts, Disziplinarrechts und Kommunalverfassungsrechts. Hierzu gehören etwa Klage- und Eilverfahren von Beamten gegen ihren Dienstherrn, die Verteidigung von Beamtinnen und Beamten in Disziplinarverfahren und Disziplinarklagen, sowie die Beratung und Begleitung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.