Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am 15.04.2011 das Urteil in dem kommunalen Verfassungsbeschwerdeverfahren der Landeshauptstadt Potsdam verkündet (VfGBbg 45/09). Der Antrag hatte Erfolg.
Die Stadt Potsdam wendet sich gegen eine ihre Stadtverordnetenversammlung betreffende Regelung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), nach der Fraktionen in den Gemeindevertretungen kreisfreier Städte und in Kreistagen statt wie bisher aus zwei, jetzt aus mindestens vier Mitgliedern bestehen müssen. Das Landesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil fest, dass die Anhebung der Mindeststärke gegen die Landesverfassung verstößt. „Kein sachlicher Grund für Fraktionsmindestgröße in Brandenburg, Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 15.04.2011, Az. VfGBbg 45/09“ weiterlesen