Das Verwaltungsgericht Köln hat grundsätzliche Bedenken gegen das Beurteilungssystem der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen erhoben und der Klage eines Beamten gegen seine dienstliche Beurteilung über die Jahre 2009 bis 2011 stattgegeben. Hauptkritikpunkt der Kammer in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag war der Umstand, dass der Beurteiler des Beamten (hier: der Vorsteher des Finanzamtes) an eine Entscheidung der sogenannten Gremiumsbesprechung auf Ebene der Oberfinanzdirektion „gebunden“ sein sollte. Eine derartige Bindung sehe das Beamtenrecht nicht vor. Der Beurteiler müsse weisungsfrei beurteilen können. Zwar wäre es denkbar, dass auch ein zweiter Beurteiler tätig werde (hier also evtl. die Gremiumsbesprechung?), diese müsste dann allerdings auch Kenntnisse über die Tätigkeit des Beamten haben und dürfe nicht die Beurteilung des Vorstehers ersetzen.
Mit dem Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen verurteilt, die Beurteilung aufzuheben und den Kläger neu dienstlich zu beurteilen. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für alle Beurteilungen in der Finanzverwaltung, weil die Frage der „Bindungswirkung“ in allen Verfahren aufgeworfen werden muss. Es wird erwartet, dass das Land Nordrhein-Westfalen daher gegen das Urteil vorgehen und das Oberverwaltungsgericht anrufen wird. „Großbaustelle: dienstliche Beurteilungen in der Finanzverwaltung NRW rechtswidrig, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 17.01.2014, Az. 19 K 5097/12“ weiterlesen