Freibadverein sammelt Spenden für Klage, Rheinische Post v. 18.08.2020

Der Hiesfelder Verein braucht Geld, um das Berufungsverfahren zum Bürgerbegehren vor dem Oberlandesgericht zu finanzieren. 5000 Euro müssten innerhalb von vier Wochen zusammenkommen.

DINSLAKEN (cor) „Wir haben in der letzten Zeit viel erlebt“, sagte Thomas Giezek, Vorsitzender des Freibadvereins Hiesfeld, bei der Jahreshauptversammlung des Vereins am Sonntagnachmittag. Doch auch wenn die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesene Klage auf Wiedereinsetzung des Bürgerbegehrens, das den Erhalt des Freibades zum Ziel hat, allgegenwärtig war und gemeinsam mit dem Baldachin über dem Innenhof des Walzwerkes zu schweben schien – aufgeben oder gar die Auflösung des Vereins waren weder für den Vorstand noch für die

„Wir wollen nicht, dass ein anderer Verein in die gleiche Lage kommt“

Thomas Giezek, Vorsitzender Freibadverein Hiesfeld

anwesenden Mitglieder eine Option. Alle gaben sich kämpferisch, auch wenn die Enttäuschung über die aktuelle Situation natürlich groß war.

Insbesondere das abgelaufene Jahr hätte dem Vorstand emotional zugesetzt, sagte Rainer Horstmann – der von der Versammlung in seinem Amt als Kassierer bestätigt wurde – am Ende seines Berichtes und sprach von einer „fassungslosen Enttäuschung über das Verhalten der Verwaltung“.

Beim Thema Finanzen ging es auch um die Frage der Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2019 und 2020. Diese seien bisher nicht eingezogen worden, da den Mitgliedern weder ein Schwimmbecken noch Kursangebote oder Schwimmunterricht zur Verfügung gestellt werden könnten, hieß es. Für die Finanzierung der weiteren Verfahrenskosten seien die Mitgliedsbeiträge ebenfalls entbehrlich, so Horstmann, denn die Rücklagen seien ausschließlich für Satzungszwecke – also den Erhalt des Freibades – gedacht. Die Versammlung stimmte daher einstimmig dafür, dass die Mitgliedsbeiträge für 2019 und 2020 ausgesetzt werden.

Anschließend erfolgte ein Bericht über den aktuellen Stand des Klageverfahrens. Reinhard Claves erläuterte die Gründe für die Zurückweisung der Klage. Demnach sei das Ruhigstellen des Bürgerbegehrens dem Verein zum Verhängnis geworden, da dies im Widerspruch zur Gemeindeordnung stehe. Nachdem sich durch die Planung eines neuen Beckens und das Bodengutachten ein anderer Sachverhalt ergeben habe, hätte man ein neues Bürgerbegehren starten müssen, so Claves. Darauf hatte der Verein auch deshalb verzichtet, damit nicht zwei unterschiedliche Inhalte vom gleichen Initiator miteinander konkurrierten, ergänzte Rainer Horstmann.

Der Freibadverein will nun vor das Oberverwaltungsgericht in Münster gehen und Berufung einlegen. Ein Schritt, den Claves für konsequent hält. Sein Vorschlag, diesen Weg gemeinsam mit dem Anwalt des Freibadvereins zu gehen, fand bei der Versammlung zustimmenden Applaus. Es gehe auch darum, so Reinhard Claves, ein Zeichen für andere Bürgerbegehren zu setzen und zu zeigen: „So geht es nicht, Bürgerwillen zu verhindern.“Auch Thomas Giezek machte deutlich: „Wir wollen nicht, dass ein anderer Verein in die gleiche Lage kommt.“

Für das Verfahren in der nächsten Instanz sollen Spenden zur Finanzierung gesammelt werden – deutschlandweit, denn in anderen Bundesländern hätten Bürgerbegehren einen anderen Stellenwert, so Giezek. 5000 Euro müssten für die Klage innerhalb von vier Wochen zusammenkommen. Spenden nimmt der Freibadverein Hiesfeld unter dem Stichwort „Spende Bürgerbegehren“entgegen, erste Zusagen kamen bereits am Sonntag aus der Versammlung.

Rechtsanwalt Robert Hotstegs (41) ist Fachanwalt für Verwaltungsgericht und sieht gute Chancen für das Begehren. Wie der Freibadverein am Montag mitteilte, sei für Hotstegs „die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Kompromiss zu einem Bürgerbegehren zum Ende des Verfahrens führt oder ob ein Nichteinhalten der Bedingungen nicht das alte Verfahren wieder aufleben lässt, in der Rechtsprechung ungeklärt. Wir sprechen in anderen Rechtsgebieten vom ‚Wegfall der Geschäftsgrundlage‘ für den Deal, ob dieser auch bei Bürgerbegehren greift, muss nun das Oberverwaltungsgericht klären“.

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