Dormagen: Zentrum – Bürgergehren Hallenbad Nievenheim, klartext-ne.de v. 10.05.2017

Dormagen – „Die Verwaltung verunsichert die Bürger durch falsche Aussagen zu Ratsbeschlüssen und überhöhten Kostenschätzungen für die Grundsanierung und den Weiterbetrieb des Hallenbades in Nievenheim.

Der Versuch der Behinderung des Bürgerbegehrens durch die Verwaltung ist offensichtlich“, so Hans-Joachim Woitzik. So gibt es bis heute entgegen den Aussagen der Verwaltung keinen Ratsbeschluss zur Schließung und zum Abriss des Hallenbades in Nievenheim.

Die von der Verwaltung benannten Ratsbeschlüsse enthalten nur Beschlüsse zum Neubau des Hallenbades in Dormagen. Somit ist auch die in den Raum gestellte Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht begründet. Wie dies auch der renommierte Fachanwalt für Bürgerbegehren, Rechtsanwalt Robert Hotstegs, bereits festgestellt hat.

Auch die Kostenschätzung der Verwaltung ist vollkommen überhöht. So betragen die Kosten für die Sanierung des Hallenbades in Nievenheim gemäß dem Altenburg-Gutachten aus dem Jahre 2012 3,2 Mio. € netto. Selbst bei der Annahme einer Kostensteigerung von 10 % würden aktuell ca. 3,5 Mio. € netto als Sanierungsaufwand zu Buche schlagen. Dies ist exakt die Summe für die man auch einen komplett schlüsselfertigen Neubau des Hallenbades in Nievenheim in seiner jetzigen Form erhalten könnte. „Diese Variante sollte unbedingt in zukünftige Überlegungen mit einbezogen werden“, so Hans-Joachim Woitzik.

Ein weiteres Mittel zur deutlichen Reduzierung der Baukosten um bis zu 90 % wäre die rechtzeitige Beantragung von Fördermitteln für die Sanierung von Hallenbädern.

Weiterhin werden auch die zukünftigen Betriebskosten des Hallenbades in Nievenheim von der Verwaltung deutlich zu hoch angesetzt. So wurde auf der

Einnahmenseite nicht berücksichtigt, dass das Nievenheimer Bad viele Besucher aus dem Neusser Süden hat und nach einer erfolgten Grundsanierung/Neubau mit deutlich höheren Besucherzahlen zu rechnen ist. Wir schätzen die möglichen Einnahmen auf ca. 300.000 €.

Auf der Ausgabenseite betragen die Kapitalkosten ca. 220.000 €, die Energie- und sonstigen Betriebskosten ca. 150.000 €, die Personalkosten gemäß Vorgaben aus dem Altenburg-Gutachten lediglich 150.000 € sowie die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung ca. 60.000 €.

Somit betragen nach unseren Berechnungen die laufenden Betriebskosten für das grundsanierte Hallenbad in Nievenheim jährlich ca. 300.000 € und nicht 851.000 € wie von der Verwaltung in der Kostenschätzung dargelegt. „Ein Defizit in dieser Größenordnung kann der städtische Haushalt durchaus verkraften und dies sollten uns auch unsere Bürger wert sein,“ so Hans-Joachim Woitzik.

Weiterhin wurde bis heute seitens der Verwaltung nicht nachgewiesen, wie die zukünftige Belegung des neuen Hallenbades in Dormagen durch Vereine und Schulen sowie die Öffentlichkeit funktionieren soll. „Wir befürchten, dass insbesondere die Dormagener Bürger von den für sie zur Verfügung stehenden Schwimmzeiten enttäuscht sein werden.“

„Der Erhalt des Hallenbades in Nievenheim ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt für den Dormagener Norden und die Verwaltung und die Politik sollten endlich aufhören gegen den Willen der Bürger zu arbeiten und zu einer vernünftigen Gesprächsbasis mit den Bürgern zurück finden“, so der Zentrumspolitiker.

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