„Bündnis mit Gegengutachten“, Rheinische Post vom 16.02.2010

Emmerich (RP) Der Streit um die Umgestaltung des Rheinparks spitzt sich zu: Nachdem die Verwaltung das Bürgerbegehren des Aktionsbündnisses ablehnt, schlägt die Gruppe nun selbst juristisch zurück und hofft auf den Rat.

Seit Samstag hat Bündnissprecher Rüdiger Helmich allen Ratsmitgliedern, den Fraktionen, dem Bürgermeister und der Verwaltung eine Mail geschickt. Inhalt: das von den Baumfreunden in Auftrag gegeben Kurzgutachten, das der Düsseldorfer Rechtsanwalts Robert Hotstegs erstellt hat. „Und wer dieses Papier gelesen hat, kann nur zu der Auffassung kommen, dass unser Anliegen rechtmäßig ist“, so Helmich überzeugt.

Hotstegs arbeitet nach eigenem Bekunden in einer Kanzlei, die sich seit über 20 Jahren auf die Betreuung und Beratung von Initiativen spezialisiert hat, die beispielsweise Bürgerbegehren und Bürgerentscheide anstreben.

Wie kaum anders zu erwarten, kommt Anwalt Hotstegs zu dem Urteil, dass das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist. Die Verwaltungsvorlage für die Ratssondersitzung am Mittwoch sei daher abzulehnen. Denn die Begründung für den Bürgerentscheid, der auf den Unterschriftenlisten abgedruckt war, sei weder unzutreffend oder zumindest irreführend gewesen, so Helmich weiter.

Genau das hatte die Stadtverwaltung aber behauptet. Nach Prüfung durch einen externen Anwalt, den Städte- und Gemeindebund sowie eine interne Prüfung war das Rathaus zu dem Ergebnis gekommen.

Ein Ergebnis, dass den Baumfreunden Knüppel zwischen die Beine wirft und den Weg für die ursprüngliche 850 000-Euro-Planung frei macht. Und das dem Bündnis nur noch die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht lässt.

Doch Helmich will es nicht so weit kommen lassen. Weil das neue Gutachten die Ratsmitglieder überzeugen muss, findet er. Denn die vier Punkte, mit denen die Verwaltung die Irreführung auf den Unterschriftenlisten und somit die Ablehnung des Bürgerbegehrens begründe, widerlege der eigene Anwalt, so Helmich.

Dabei geht es um juristische Formulierungen und Spitzfindigkeiten, deren Erklärung den Rahmen sprengen würden. „Außerdem argumentiert die Verwaltung mit einem Urteil aus Bayern, das aber aufs NRW-Recht so nicht anwendbar ist“, erklärte der Bündnis-Sprecher gestern. Und weiter: „Der Rat muss doch jetzt merken, dass etwas faul ist im Staate Dänemark.“ Das Recht werde mit Füßen getreten, um die Planung durchzusetzen.

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