Wieder Streit um offenen Sonntag, Westdeutsche Zeitung vom 25.11.2010

Hauptausschuss – Opposition verlangt Ratsbeschluss

Neuss. Wieder gibt es Ärger in der neuen Runde um die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags, diesmal am 12. Dezember: Die vier Oppositionsfraktionen im Stadtrat sehen Bürgermeister Herbert Napp in der Pflicht, den Stadtrat einzuberufen und nicht den Hauptausschuss heute über die Anträge des Vereins ZIN (Zukunftsinitiative Innenstadt Neuss) und der ECE (Rheinpark-Center) entscheiden zu lassen.

Die Fraktionsvorsitzenden Reiner Breuer (SPD), Michael Klinkicht (Grüne), Reinhardt Wendt (UWG/Zentrum) sowie Bernhard Pickert-Goldenbogen (Linke) verlangen von Bürgermeister Napp in einem Schreiben von gestern, „von Amts wegen unverzüglich eine außerordentliche Sitzung des Rates einzuberufen.“ Sofern Napp dem nicht nachkommen wolle, haben die Unterzeichner selbst die unverzügliche Einberufung einer Rats-Sondersitzung beantragt.

Die Fraktionen sind überzeugt, dass die Dringlichkeitsentscheidung durch den Hauptausschuss anstelle des Rates rechtswidrig wäre. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung von Ende Oktober und schon im Frühjahr weitere Sonntagsöffnungen abgelehnt. Die Einberufung des für diese Entscheidung allein zuständigen Rates sei unter Verkürzung der Ladefrist möglich und rechtlich angezeigt.

Kanzlei: Rechtswidrige Dringlichkeitsentscheidung

Die Unterzeichner sehen sich in ihren Forderungen durch ein von SPD und Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur umstrittenen Dringlichkeitsentscheidung von Bürgermeister Napp und CDU-Ratsmitglied Jörg Geerlings zur Sonntagsöffnung am 7. November bestätigt. Dadurch war nach der Ratsabstimmung, die mit einem Patt endete, die Öffnung doch noch möglich geworden. Die Anwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs aus Düsseldorf stellt nun allerdings fest, dass die vom Bürgermeister und dem Stadtverordneten unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung rechtswidrig gewesen sei und nicht durch den Rat hätte genehmigt werden können. Red