Feuerwehr-Ombudsstelle in Plettenberg: Start am 15. August?, Süderländer Tageblatt v. 01.08.2019

Plettenberg – Wann nimmt die Ombudsstelle ihre Arbeit auf? Nachdem vor drei Wochen die Rede davon war, dass es zum 1. August klappen könnte, wird jetzt der 15. August als Starttermin anvisiert.

Der zuständige Rechtsanwalt Robert Hotstegs erklärte dazu: „Aufgrund der vielen Vorbereitungen wäre ein Start zum 1. August übers Knie gebrochen gewesen. Wir planen nun den Start für den 15. August.“ „Feuerwehr-Ombudsstelle in Plettenberg: Start am 15. August?, Süderländer Tageblatt v. 01.08.2019“ weiterlesen

Was macht die Ombudsstelle?, Süderländer Tageblatt v. 19.07.2019

Details zur Ombudsstelle

Plettenberg – Der Stadtrat hat seinen einhelligen Beschluss für eine Ombudsstelle im Streit zwischen der Löschgruppe Holthausen und der Feuerwehrführung gegeben. Damit wird die Vermittlungsstelle im August eingerichtet. Aber welche Aufgaben wird sie haben? Wer darf sich mit Hinweisen einbringen? Diese Fragen beantworten wir heute.

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Die Landesverfassungsbeschwerde als Alternative zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, ZAP 2019, 689

Von Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Düsseldorf

I.    Verfassungsänderung in Nordrhein-Westfalen und Gesetzesänderung in Sachsen-Anhalt

Im Frühjahr 2019 hat der nordrhein-westfälische Landtag die Landesverfassung geändert und sowohl die Individualverfassungsbeschwerde wie auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in „seiner“ Verfassung verankert. Vielfach ist dies als Einführung der Rechtsinstrumente wahrgenommen worden, obwohl die Individualverfassungsbeschwerde bereits einfachgesetzlich zum 1.1.2019 eingeführt worden war (vgl. Amos, Individualbeschwerde nun auch in NRW-Verfassung verankert, www.lto.de/recht/nachrichten/n/nrw-landtag-individual-verfassungsbeschwerde-verankert-einfuehrung-januar/).

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Landtagswahl Sachsen: Zurück­wei­sung mit Ansage, lto.de v. 10.07.2019

Die AfD hat für die Landtagswahl in Sachsen zwei Kandidatenlisten aufgestellt. Es konnten aber nicht beide Listen zugelassen werden, meint auch Verfassungsrechtler Robert Hotstegs. Nun wurde der Verfassungsgerichtshof des Landes angerufen.

Die Wogen gehen hoch. Der Landeswahlausschuss Sachsen hat in der vergangenen Woche nur 18 Plätze der Liste der Alternative für Deutschland (AfD) für die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen zugelassen. Die Partei hatte ihre Kandidaten an zwei Parteitagen aufgestellt, die Landeswahlleiterin ließ von den zwei von der AfD eingereichten Listen nur die mit den Kandidaten 1-18 für die Landtagswahl zu, die sie in einer ersten Aufstellungsversammlung nominiert hat. Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem weiteren Termin nominiert wurden, sind ausgeschlossen.

Entgegen aller Verlautbarungen der AfD kam diese Entscheidung nicht völlig überraschend. Bereits am 18. Juni hatte die Landeswahlleiterin in einem persönlichen Gespräch bei der Abgabe der Unterlagen auf genau diese Problematik hingewiesen, am nächsten Tag erteilte sie schriftliche Mängelhinweise. Der Partei wurde eine Frist gesetzt, diese Mängel bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 27. Juni um 18.00 Uhr zu beheben. Das Zeitfenster war knapp, aber es bot der Partei die Gelegenheit, sich auf die Problematik vorzubereiten.

Der Landeswahlausschuss hat seine Entscheidung maßgeblich darauf gestützt, dass keine einheitliche Aufstellung stattgefunden habe. Die Verfahren im ersten Termin im Februar und im zweiten Termin im März hätten sich wesentlich unterschieden, sodass am Ende einer knapp dreistündigen Verhandlung im Landeswahlausschuss die Ansicht überwog, es liege keine einheitliche Aufstellungsversammlung vor.

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Feuerwehr-Streit: Ombudsstelle soll kommen, come-on.de v. 02.07.2019

Plettenberg – Um den Streit zwischen der Löschgruppe Holthausen und der Feuerwehrführung Plettenbergs beizulegen, schlägt Bürgermeister Ulrich Schulte die zeitnahe Einrichtung einer Ombudsstelle vor.

Deren Hauptaufgabe soll die „verständliche und vermittelnde Aufbereitung von Hinweisen und Anregungen“ sein, wie das Stadtoberhaupt in der Vorlage zur Ratssitzung für den morgigen Dienstag, 2. Juli (17 Uhr, Ratssaal), schreibt. „Eine nachträgliche Aufarbeitung der Frage, ob einzelne Löschgruppen-Mitglieder sich in bestimmter Weise öffentlich verhalten durften, ist daher ausgeschlossen.“ Bei der Einrichtung der Ombudsstelle sollte man sich an der Stadt Köln orientieren, die noch bis Ende Mai 2019 eine solche Stelle befristet eingerichtet besaß. Die Ombudsstelle war mit neutralen Personen der Düsseldorfer Kanzlei Hotstegs besetzt worden. Diese sollte laut Bürgermeister Schulte auch für Plettenberg beauftragt werden.

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Verfassungsbeschwerde in NRW: Die ersten sechs Monate in Münster, lto.de v. 01.07.2019

Seit diesem Jahr können auch die Bürger in NRW Verfassungsbeschwerde beim dortigen VerfGH einlegen. Neun Entscheidungen haben die Münsteraner Verfassungsrichter bisher getroffen und veröffentlicht, nur einmal siegte eine Beschwerdeführerin.

Seit Anfang des Jahres können auch die Bürger in Nordrhein-Westfalen (NRW) ihre Rechte aus der Landesverfassung durch eine Verfassungsbeschwerde beim dortigen Verfassungsgerichtshof (VerfGH) geltend machen. Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheidet auch der VerfGH in Münster über Grundrechtsverletzungen. Der Rückblick auf das erste Halbjahr zeigt bereits die Bandbreite der Themen und die juristischen Hürden des Rechtsmittels.

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Statistik: 1. Halbjahr Verfassungsbeschwerde.NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 30.06.2019

::: Pressemitteilung 5/2019 :::

Statistik: 1. Halbjahr Verfassungsbeschwerde.NRW
seit sechs Monaten entscheidet der Verfassungsgerichtshof NRW auch Verfassungsbeschwerden Düsseldorf.

Seit Anfang des Jahres können Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte aus der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen durch eine Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof in Münster geltend machen. Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet auch der Gerichtshof in Münster über Grundrechtsverletzungen. Der Rückblick auf das erste Halbjahr zeigt bereits die Bandbreite der Themen und die juristischen Hürden des Rechtsmittels. Robert Hotstegs (39), Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat die ersten Entscheidungen ausgewertet.

Der Verfassungsgerichtshof hat in den Monaten Januar bis Juni 2019 neun Verfahren entschieden und veröffentlicht, darunter vier Eilverfahren. Zu sechs Verfahren hat der Gerichtshof eine eigenständige Pressemitteilung herausgegeben und selbst über das neue Rechtsmittel informiert. „Statistik: 1. Halbjahr Verfassungsbeschwerde.NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-05“ weiterlesen

Friedhofskonzept | Interessengemeinschaft erhebt neue Vorwürfe gegen die Verwaltung, Mülheimer Woche v. 05.06.2019

In der Diskussion um das umstrittene Friedhofsentwicklungskonzept konzentriert sich Vieles auf die Ratssitzung am 27. Juni. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft befürchten aber, ihr Anliegen könnte in den vielen anderen aktuellen Themen untergehen. Sie hoffen auf eine Aussetzung des Verfahrens – und erheben neue Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung.

„Friedhofskonzept | Interessengemeinschaft erhebt neue Vorwürfe gegen die Verwaltung, Mülheimer Woche v. 05.06.2019“ weiterlesen

Neuerscheinung: Handkommentar „Verfassungsbeschwerde.NRW“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-04

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 14.05.2019

::: Pressemitteilung 4/2019 :::

Neuerscheinung: Handkommentar „Verfassungsbeschwerde.NRW“
erster juristischer Fachkommentar vereint Textsammlung und Bewertungen aus der Praxis

Düsseldorf. Seitdem der Landesgesetzgeber zum 01.01.2019 die
Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingeführt hat, existiert ein neues
Rechtsgebiet. Nach welchen Regeln verläuft das Beschwerdeverfahren?
Welche Landesgrundrechte können geltend gemacht werden? Erste Antworten auf diese Fragen gibt nun der juristische Handkommentar des Düsseldorfer Fachanwalts Robert Hotstegs. Auf 228 Seiten gibt er einen Überblick über die Rechtsgrundlagen in Landesverfassung, Gesetzen und Geschäftsordnungen.

Ein Hauptaugenmerk der Kommentierung liegt dabei vor allem auf den
Vorschriften des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VGHG NW),
sowie auf der seit Jahresbeginn neuen Geschäftsordnung des Gerichts. Der
Handkommentar richtet sich an Praktiker wie Studierende.

„Der Kommentar verzichtet dort auf Kommentierungen, wo sie bereits
vorhanden sind. Umgekehrt füllt er aber die Lücke, die derzeit noch
bestand“, erläutert Hotstegs.

So sind durchaus Überraschungen zu Tage getreten: die Norm der
Geschäftsordnung unter der Überschrift „Archivierung“ (§ 6 GOVGH) regelt
dieses Thema nicht; mit einer eigenen Robenpflicht für Rechtsanwälte (§
8 GOVGH) verstößt der Verfassungsgerichtshof selbst gegen Bundesrecht.
Auch Sorgen aus dem Gesetzgebungsverfahren bestätigt Hotstegs: „Der
Verfassungsgerichtshof ist weder personell noch strukturell auf eine
mögliche Vielzahl von Verfassungsbeschwerden vorbereitet. Gleichzeitig
fehlt jede Möglichkeit, ihn mit einer Verzögerungsbeschwerde im Falle
des Falles zu einer zügigeren Bearbeitung anzuhalten.“

Robert Hotstegs ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und ständiger
Beisitzer des Dienstgerichts für Richter.

Verfassungsbeschwerde.NRW Rechtsgrundlagen | Handkommentar
228 Seiten, 39,90 € ISBN 978-3-7481-5650-5

Kostenlose Rezensionsexemplare können direkt per Email unter
presse@bod.de angefordert werden.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den
Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das
Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das
Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die
Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen
Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.