Herr Hotstegs, hätte die Kundgebung in Köln verboten werden können?
Robert Hotstegs Zum Zeitpunkt der Anmeldung gab es meiner Ansicht nach diese Handhabe tatsächlich noch nicht. Der Versammlungsleiter hatte eine friedliche Kundgebung angemeldet, zu einem versammlungsrechtlich nicht bedenklichen Thema. Was mich stutzig macht, ist jedoch, dass die Kölner Polizei ab Donnerstag mit 4000 Menschen aus der gesamten Bundesrepublik gerechnet haben will. Die Zahl als solche ist noch kein Anhaltspunkt für ein Verbot, allerdings hätte die Polizei ermitteln müssen, zu welchen Gruppierungen die Teilnehmer gehörten und dass sie regelrechte Schlachtpläne schmiedeten. Zu diesem Zeitpunkt hätte man über ein Verbot nachdenken müssen. „Interview zur Rechtslage | „Man hätte über ein Verbot nachdenken müssen“, Rheinische Post v. 28.10.2014“ weiterlesen

