Interview zum Volksbegehren Berlin-Tegel II, 104.6 RTL Nachrichten 17:50 v. 04.04.2017
Flughafen-Chaos: Tegel-Entscheid der Berliner bedroht Inbetriebnahme des BER, welt.de v. 04.04.2017
Das Berliner Volksbegehren zum Weiterbetrieb des Flughafens Tegel war erfolgreich. Mit dem Volksentscheid drohen juristisches Chaos und hohe fiskalische Risiken. Alle wichtigen Fragen und Antworten.
Das Volksbegehren für eine Offenhaltung des Flughafens Tegel in Berlin war erfolgreich. Insgesamt sammelte die Initiative „Berlin braucht Tegel“ 204.263 gültige Unterschriften ein, teilte Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach am Dienstag mit – das sind 30.012 Unterschriften mehr als notwendig. Damit fängt der politische und rechtliche Streit über Berlin und seine Flughäfen allerdings erst richtig an. „Flughafen-Chaos: Tegel-Entscheid der Berliner bedroht Inbetriebnahme des BER, welt.de v. 04.04.2017“ weiterlesen
Video: „Auf den Punkt“ Folge 5: Klagerecht der Fraktionen
Leserforum, NJW-aktuell 13/2017, 10
Leserbrief zu Interview mit M. Purrucker, NJW-aktuell H. 11/2017, 12
Pointiert positioniert sich der Kollege Dr. Purrucker gegen das IFG, allerdings für mehr Transparenz. Bewusst im Sinne eines modernen Tranzparenzbegriffs. Hier liegt die eigentliche Sprengkraft des Interviews und tatsächlich auch aus meiner Sicht ein guter (der einzige?) Grund für die Ablehnung der Informationsfreiheit: Transparenz ist mehr! Transparenz im Sinne der Transparenzgesetze ist vor allen Dingen nicht an Anträge gebunden, schon gar nicht an persönliche Betroffenheit im Sinne eines subjektiven Rechts auf Informationsanspruch. Diese Transparenz meint das automatische, regelmäßige Offenlegen von Behördeninformationen. Diese Transparenz meint auch Verwaltungsvorgänge von vornherein darauf auszurichten, dass am Ende möglichst viele Informationen öffentlich gemacht werden können und keine Personalressourcen unnötig belastet werden.
Bei dieser Transparenz kommt es dann tatsächlich nicht darauf an, dass die Rechtsanwaltskammern beitragsfinanziert sind. Das schmälert weder das Interesse der Kammermitglieder an Informationen, noch das Interesse der Öffentlichkeit.
Im bisherigen Kommunikationsverhalten sind alle Kammern nicht durch besondere Transparenz aufgefallen. Auf dem Internetportal fragdenstaat.de etwa gelten nahezu alle IFG-Anfragen als „eingeschlafen“. In jedem einzelnen Fall also haben Kammern nicht reagiert und riskieren dadurch auch sich einer Untätigkeitsklage auszusetzen. Man kann der Meinung sein, das IFG abzulehnen und stattdessen mehr Transparenz zu wollen. Aber dann gehört es sich nicht, Anfragen auszusitzen oder abzulehnen, sondern im Sinne einer „Vorwärtsverteidigung“ die Öffentlichkeit zu suchen.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs, Düsseldorf
Der Fall Rainer Wendt: Wo ist bloß mein Büro?, lto.de v. 10.03.2017
Der Chef der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt muss mit einem Disziplinarverfahren rechnen, das sei bereits nicht mehr zu verhindern. Das Verfahren könnte sogar zum Entzug der Beamtenpension führen, meint Robert Hotstegs.
Die Affäre um den Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt hat erste personelle Konsequenzen – und die kommen nicht aus dem öffentlichen Dienst oder der Politik: Es sind die ersten Gewerkschafter, die von Posten an seiner Seite zurücktreten.
Die Öffentlichkeit erfährt derzeit scheibchenweise Details über die Bezahlung und Umtriebigkeit des Bundesvorsitzenden der DPolG. Unter üblichen Vorzeichen wären Gehälter und Einkommen allenfalls moralisch zu bewerten oder Nebentätigkeiten an den Maßstäben der Gewerkschaft zu messen.
Der Fall Wendt ist aber nicht „üblich“.
Video: „Auf den Punkt“ Folge 4: Verkaufsoffene Sonntage
Der Fall Rainer Wendt: Es geht nicht nur um zu viel Beamtensold, lto.de v. 06.03.2017
Rainer Wendt hat jahrelang Polizistensold bezogen, aber nur Gewerkschaftsarbeit gemacht. Dass er nun in Ruhestand geht, ändert nichts an den offenen Fragen: zum Beamten-, zum Disziplinar-, vielleicht gar zum Strafrecht, meint Robert Hotstegs.
Rainer Wendt gilt als kompromissloser Verfechter von „Law and Order“. Gegen sein Image als harter Hund hat der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) nichts einzuwenden. „Ich finde es schon richtig, dass man sich an Recht und Gesetz hält“, sagte er. Sein eigenes Verhalten ist nun aber im Zwielicht, wurde Wendt doch vom Land Nordrhein-Westfalen jahrelang als Polizist bezahlt. Doch leistete er gar keinen Polizeidienst – sondern ausschließlich Gewerkschaftsarbeit.
Seit 2007 ist Wendt Bundeschef seiner Gewerkschaft, er sitzt auch im Bundesvorstand des Beamtenbunds dbb, unter dessen Dach die DPolG angesiedelt ist.
Die Rechtsfragen, die seine Besoldung aufwirft, berühren schon jetzt eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Das hat die Deutsche Polizeigewerkschaft bislang offenbar verkannt (oder verkennen wollen), als sich die Bundesleitung „ohne Einschränkungen hinter“ Rainer Wendt stellte. Gleichwohl ist die Position hinter ihm gut gewählt. Vor ihm dürften nämlich in den nächsten Wochen und Monaten nicht nur kritische Rückfragen, sondern auch ein rechtliches Nachspiel liegen.
SG Chemnitz zum Sozialrecht bei Kirchen: Pfarrerin nicht behindert genug, lto.de v. 20.02.2017
Bei einer Behinderung von nur 30 Prozent gilt für Geistliche einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft kein Sozialrecht. Die besonderen Schutzmaßnahmen für Behinderte stehen den Pfarrern damit nicht zu.
Pfarrer mit einem Behinderungsgrad von 30 Prozent haben keinen Anspruch auf Gleichstellung mit behinderten Menschen nach § 2 Abs.3 Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Das hat das Sozialgericht (SG) Chemnitz entschieden (Gerichtsbescheid. v. 26.01.2017, Az. S 28 AL 757/15).
Gegen den Gerichtsbescheid hat die Klägerin Berufung zum Sächsischen Landessozialgericht eingelegt. Ihr Anwalt, Robert Hotstegs, geht weiterhin davon aus, „dass Pfarrer wegen der Ausübung ihrer Religion als Beruf – nur deswegen und ohne sachlichen Grund – diskriminiert werden.“
Interview „Anwälte richten über Richter“, NJW-aktuell 7/2017, 12
In deutschen Gerichtssälen gilt seit jeher eine feste Sitzordnung. Auf der einen Seite sitzen der oder die Richter, auf der anderen die Anwälte. Perspektivwechsel grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahme: Bei den Richterdienstgerichten einiger Bundesländer, so etwa in Nordrhein-Westfalen. Dort sitzen seit Anfang des Jahres auch Anwälte auf der Richterbank, wie etwa Katharina Voigt und Robert Hotstegs (Bild oben). Sie werden künftig in Verfahren über Dienstangelegenheiten von Richtern mitentscheiden. Die NJW hat beide zu ihrer neuen Aufgabe am Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf befragt.