Verfassungsgerichtshof weist Einsprüche gegen die Abgeordnetenhauswahl 2016 zurück, Verfassungsgerichtshof Berlin, Pressemitteilung v. 14.12.2017, Az. VerfGH 163/16

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in seiner Funktion als Wahlprüfungsgericht gemäß § 14 Nr. 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) zwei Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 18. September 2016 zurückgewiesen (Beschluss vom 13. Dezember 2017 – VerfGH 163/16). Eine Einspruchsführerin – die Bezirksgruppe einer Partei – war nicht einspruchsberechtigt, sodass ihr Einspruch bereits unzulässig war. Der andere Einspruch eines nur knapp unterlegenen Bewerbers um ein Direktmandat war, soweit er zulässig war, unbegründet. „Verfassungsgerichtshof weist Einsprüche gegen die Abgeordnetenhauswahl 2016 zurück, Verfassungsgerichtshof Berlin, Pressemitteilung v. 14.12.2017, Az. VerfGH 163/16“ weiterlesen

vom Wählen und Zählen, Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss v. 13.12.2017, Az. VerfGH 163/16

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung Einsprüche gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus 2016 zurückgewiesen.

Gegenstand des Verfahrens waren sowohl die Beschwerde eines Bezirksverbandes einer Partei wie die Beschwerde eines mit 10 Stimmen Rückstand sehr knapp unterlegenen Einzelbewerbers. Die Einsprüche hatten nach Auffassung des Gerichts keinen Erfolg, weil der Bezirksverband bereits nicht einspruchsberechtigt war und darüber hinaus aber auch nur zwei – aus Sicht des Gerichts nicht mandatsrelevante – Fehler erwiesen seien.

Die Entscheidung äußert sich zu einer Vielzahl von praktischen Einzelproblemen in der Auszählung einer Wahl wie etwa fehlerhafte Stimmabgabevermerke, unübersichtlicher Protokolle der Wahlvorstände und ähnlichem.

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De la difficulté d’évaluer les convictions extrémistes d’un fonctionnaire allemand, dalloz-actualite.fr v. 06.12.2017

La Cour administrative fédérale allemande a mis un terme à une affaire embarrassante pour les forces de l’ordre en révoquant définitivement un policier aux solides convictions néo-nazies.
par Gilles Bouvaist

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Hartes Durchgreifen in Düsseldorf, Bußgeld für acht Minuten Ausruhen auf der Bank, Brisant v. 28.11.2017

Mitarbeiter des Düsseldorfer Ordnungsamtes haben einem 86-jährigen demenzkranken Renter, der sich gerade auf einer Bank der Bushaltestelle ausgeruht hat, ein „Knöllchen“ geschrieben. 35 Euro sollte er zahlen – für acht Minuten Ausruhen auf der Bank einer Bushaltestelle.

Lawine der Empörung

Dem Bescheid zufolge war dem Rentner vorgehalten worden, die Bank am Hauptbahnhof nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend benutzt zu haben. Rainer Heinz nimmt hier regelmäßig den Bus und hat wenig Verständnis für dieses Vorgehen. „Unmöglich, auch weil es ein öffentlicher Platz ist. Und wenn derjenige keine Straftaten oder irgendein Vergehen begangen hat, wüsste ich nicht, was dagegen spricht“, sagt er.

Auch in sozialen Netzwerken sorgte das für Diskussionen. Ein Bekannter des 86-Jährigen veröffentlichte den Bescheid des Ordnungsamtes und trat damit eine Lawine der Empörung los. Tatsächlich halten auch Verwaltungsrechtler die Maßnahme für übertrieben: „Dass acht Minuten ausreichen, dass ein Verwarngeld ausgesprochen wird, das kann ich nicht nachvollziehen“, sagt etwa Robert Hotstegs. „Hartes Durchgreifen in Düsseldorf, Bußgeld für acht Minuten Ausruhen auf der Bank, Brisant v. 28.11.2017“ weiterlesen

höherwertige Tätigkeit im Kirchenbeamtenrecht, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Beschluss v. 25.10.2017, Az. 0136/A4-2017

Zum ersten Mal hat die Verwaltungskammer des Kirchengerichts bei der Ev. Kirche in Deutschland darüber zu entscheiden gehabt, ob Kirchenbeamte einen Anspruch auf eine Zulage für höherwertige Tätigkeit haben können. Nach dem Recht der betroffenen Ev. Kirche im Rheinland war dies möglich (und ist es auch heute noch). Derartige Anträge und Klagen sind zulässig, allerdings ist der Nachweis dieser Höherwertigkeit vom klagenden Beamten zu erbringen. Daran scheiterte die vorliegende Klage.

Leitsätze:

  1. Auch im Kirchenbeamtenrecht sind gebündelte Dienstposten zulässig, sofern die Bündelung maximal drei Besoldungsgruppen nicht überschreitet (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 – 2 BVR 1958/13).
  2. Eine pauschale Zuweisung eines Dienstpostens zum „gehobenen Dienst“ (insgesamt fünf Besoldungsstufen) ist unzulässig.
  3. Eine Zulage für höherwertige Tätigkeit nach § 46 BBesG a.F. / ÜBesG NRW ist zu gewähren, wenn die höherwertige Aufgabe vertretungsweise wahrgenommen wird.
  4. Die Beweislast der Höherwertigkeit und der vertretungsweisen Wahrnehmung obliegt dem Kirchenbeamten.

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VerfGH NRW zur Sperrklausel: Die Ret­tung des Wahl­rechts, lto.de v. 21.11.2017

Für Räte und Kreistage darf es in NRW keine Sperrklausel geben. Die entsprechende Änderung der Landesverfassung war rechtswidrig, entschied der VerfGH NRW. Das Urteil ist in vielerlei Hinsicht spektakulär, erklärt Robert Hotstegs.

LTO: Herr Hotstegs, Sie waren in dem Verfahren vor dem nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Vertreter der „Freie Bürger–Initiative/Freie Wählergemeinschaft“. Worum ging es in dem Fall?

Robert Hotstegs:
Die rot-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat 2016 mit den Stimmen der CDU-Opposition eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen eingeführt. Damit sollten Parteien und Wählervereinigungen mindestens 2,5 Prozent der Stimmen holen müssen, um in die Räte und Kreistage einziehen zu können. Dafür wurde extra Art. 78 Abs. 1 der Landesverfassung (LVerf NRW) geändert.

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O-Töne 2,5%-Sperrklausel

Sie sind Journalist und recherchieren für einen Radio-Beitrag oder einen Podcast zum Thema 2,5%-Sperrklausel in NRW? Wenn Sie uns in der Eile nicht mehr persönlich erreichen und sprechen können, stellen wir Ihnen gerne folgende O-Töne zur Verfügung.

Die Fragen beantwortet Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der als Fachanwalt für Verwaltungsrecht den Organstreit zum Az. VerfGH 21/16 vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vertreten hat. Ein Urteil liegt noch nicht vor, die Urteilsverkündung ist für den 21.11.2017, 10:30 Uhr angesetzt.

Bitte übersenden Sie uns einen Mitschnitt und gerne auch eine Mitschrift Ihres Beitrages an kanzlei@hotstegs-recht.de. „O-Töne 2,5%-Sperrklausel“ weiterlesen

BVerwG zur Entfernung eines rechtsextremen Polizisten aus dem Dienst: Auf die Gesamt­wür­di­gung kommt es an, lto.de v. 18.11.2017

Ein Polizist, der den Hitler-Gruß zeigt und Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt trägt, kann entlassen werden, so das BVerwG. Ein Urteil, das wenig überraschend klingen mag, aber von großer Bedeutung ist, erklärt Sarah Nußbaum.

Seit zehn Jahren beschäftigt der Fall Behörden und Gerichte. Bereits 2007 leitete die Staatsanwaltschaft verschiedene Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten ein, das Land enthob den Beamten vorläufig seines Dienstes. Bezüge erhielt er weiterhin. Das Land rechnete auch mit der Entfernung des Beamten aus dem Dienst, doch die Ermittlungsverfahren wurden eingestellt und das Land konnte in der anschließend erhobenen Disziplinarklage weder in der ersten noch in der zweiten Instanz die Gerichte davon überzeugen, dass kein Weg an einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vorbeiführt. Anders entschied erst das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Donnerstag (Urt. v. 17.11.2017, Az. 2 C 25.17).

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