Manch einer hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche für einen Paukenschlag, eine Klarstellung oder eine Kehrtwende gehalten. Sie ist wohl nichts von alledem. Sie ist vor allen Dingen aber eines: ein Zeichen dafür, dass Schadensersatz-Verfahren immer eine Wundertüte bleiben, bis zur letzten Instanz (BVerwG 2 C 12.14 – Urteil vom 19. März 2015). Das Verfahren zeigt eindrücklich, dass der Weg durch die Instanzen schwer und oftmals von Überraschungen geprägt ist. Auch ist das Urteil kein Abgesang auf den Schadensersatz im Beamtenrecht. Er ist nur mit Akribie und genauer Nachprüfung einzufordern und mit einem langen Atem – durch alle Instanzen. „Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung nur bei ernsthafter Beförderungschance des Beamten, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 20.03.2015, Az. 2 C 12.14“ weiterlesen
Anwalt für unbekannte Gesetze und Gesetzgeber | Kirchenrecht | Pressemitteilung 2015-01
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 26.02.2015
::: Intro :::
Wir berichten wieder in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Rechtsthemen und Anlässe und haben Sie zu diesem Zweck in unseren Medienverteiler aufgenommen. Wenn Sie sich von diesem Newsletter abmelden möchten, schreiben Sie bitte eine Email an hotstegs@hotstegs-recht.de.
::: Pressemitteilung 01/2015 :::
„Es gibt viele unbekannte Gesetze und unbekannte Gesetzgeber“
Rechtsanwalt Robert Hotstegs im Interview mit dem Portal 123recht.net zum Thema Kirchenrecht
Düsseldorf / Hannover. Knapp 170.000 Rechtsanwälte praktizieren in Deutschland. Sie tun dies herkömmlich in Kanzleien und auf modernen Wegen im Internet. Unter den Rechtsberatungsportalen dürfte 123recht.net das bekannteste Angebot sein. Unter allen dort gelisteten Rechtsanwälten ist der Düsseldorfer Robert Hotstegs (35) der einzige Anwalt im Themengebiet des Kirchenrechts. Dies zeigt ein aktuelles Interview. „Anwalt für unbekannte Gesetze und Gesetzgeber | Kirchenrecht | Pressemitteilung 2015-01“ weiterlesen
Kirche – Der Staat neben dem Staat?, Interview mit 123recht.net v. 23.02.2015
Unbekannte Gesetze und unbekannte Gesetzgeber – Kirchenrecht für Anwälte und Mandanten.
Ein Interview mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs gibt Aufklärung über die Besonderheit des Kirchenrechts in Deutschland.
123recht.net: Herr Hotstegs, Sie sind unter den heute bei uns gelisteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten seit einigen Jahren der einzige, der das Rechtsgebiet „Kirchenrecht“ als Tätigkeitsschwerpunkt angegeben und hierzu regelmäßig auch Ratgeber veröffentlicht hat. Ist das Rechtsgebiet so klein und unbedeutend?
Rechtsanwalt Hotstegs: Ja und nein. Das Kirchenrecht ist tatsächlich ein kleines Rechtsgebiet. Insbesondere, wenn wir noch differenzieren müssen, dass es ja das Staatskirchenrecht (also die Sicht des Staates auf die Kirchen) und dann das kircheninterne Recht gibt, letzteres getrennt z.B. nach der römisch-katholischen Kirche und den evangelischen Landeskirchen. „Kirche – Der Staat neben dem Staat?, Interview mit 123recht.net v. 23.02.2015“ weiterlesen
Bundesverfassungsgericht gewährt Rechtschutz gegen Gerichtsauskünfte noch vor einem Disziplinarverfahren, Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung v. 14.01.2015, Az. 1 BvR 3106/09
Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verlangt, dass die Übermittlung von Aktenbestandteilen während eines zivilgerichtlichen Verfahrens an eine nicht an diesem Verfahren beteiligte Behörde gerichtlich überprüfbar ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden.
Fragt daher ein Dienstherr Informationen bei einem Gericht an, muss Rechtsschutz gegen die Weitergabe möglich sein. Dies gilt ausdrücklich noch bevor überhaupt ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Denn späterer Rechtsschutz im Disziplinarverfahren käme eben – so meinen es auch die Bundesverfassungsrichter – zu spät.
Die Fachgerichte haben die vom Gesetzgeber bereitgestellten Rechtsschutzmöglichkeiten so auszulegen und anzuwenden, dass dem Ziel genügt wird, wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten. „Bundesverfassungsgericht gewährt Rechtschutz gegen Gerichtsauskünfte noch vor einem Disziplinarverfahren, Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung v. 14.01.2015, Az. 1 BvR 3106/09“ weiterlesen
ab 2016 neue gerichtliche Zuständigkeit im Disziplinarrecht der Ev. Kirche im Rheinland
Die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland hat als kirchlicher „Landesgesetzgeber“ das Disziplinarverfahren gegen Kirchenbeamte und Pfarrer neu organisiert. Disziplinarverfahren der rheinischen Kirche werden ab 2016 von der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche in Deutschland verhandelt. Sie ist derzeit für sieben Landeskirchen – neben der EKD selbst – zuständiges Disziplinargericht der 1. Instanz. Alle am 1. Januar 2016 bei der Disziplinarkammer der rheinischen Kirche noch anhängigen Verfahren werden von der Disziplinarkammer der EKD übernommen. „ab 2016 neue gerichtliche Zuständigkeit im Disziplinarrecht der Ev. Kirche im Rheinland“ weiterlesen
Leistungsprämie auch für freigestellte Personalräte – Behandlung nach Gutsherrenart rechtswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.07.2014, Az. 1 A 2885/12
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit deutlichen Worten einen Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen, mit dem die Bundeszollverwaltung einem freigestellten Personalratsmitglied die Einbeziehung in das Leistungsprämien-System verwehren wollte. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und bestätigt das Ergebnis der ersten Instanz: freigestellte Personalratsmitglieder dürfen auch hinsichtlich von Leistungsprämien nicht benachteiligt werden.
Für die Details finden Sie die Entscheidung hier im Volltext: „Leistungsprämie auch für freigestellte Personalräte – Behandlung nach Gutsherrenart rechtswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.07.2014, Az. 1 A 2885/12“ weiterlesen
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem kirchengerichtlichen Verfahren, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil v. 29.04.2014, Az. 5 A 1384/12
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Entscheidungen, die bislang unveröffentlicht blieben darüber entschieden, wie kirchenrechtliche Kostenfestsetzungsbeschlüsse und damit kirchenrechtliche Kostenerstattungsansprüche im staatlichen Rechtsweg durchgesetzt werden können (Vorinstanz Verwaltungsgericht Düsseldorf). Es ist zu erwarten, dass hierüber nach der Revision des Beklagten auch das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird. Nach der Entscheidung vom 27.02.2014, Az. 2 C 19.12 ist aber im Kern zu erwarten, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufrecht erhalten bleibt. „Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem kirchengerichtlichen Verfahren, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil v. 29.04.2014, Az. 5 A 1384/12“ weiterlesen
Justizgewährungsanspruch für Geistliche auch gegen kirchliche Maßnahmen, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12
Leitsätze des Gerichts:
1. Der verfassungsrechtlich gewährleistete Justizgewährungsanspruch gibt Geistlichen und Beamten einer Religionsgesellschaft das Recht zur Anrufung der staatlichen Gerichte, um dienstrechtliche Maßnahmen dieser Religionsgesellschaft ihnen gegenüber auf ihre Vereinbarkeit mit staatlichem Recht hin überprüfen zu lassen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, Urteil vom 30. Oktober 2002 – BVerwG 2 C 23.01 – BVerwGE 117, 145).
2. Dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV) ist erst bei Umfang und Intensität der gerichtlichen Kontrolle Rechnung zu tragen. Inhalt und Reichweite der Prüfung durch das staatliche Gericht hängen davon ab, inwieweit im jeweiligen Regelungsbereich staatliches Recht das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften einschränkt. „Justizgewährungsanspruch für Geistliche auch gegen kirchliche Maßnahmen, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12“ weiterlesen
Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten auch für Geistliche und Kirchenbeamte eröffnet, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12
Geistliche und Kirchenbeamte können sich gegen dienstrechtliche Maßnahmen ihrer Religionsgesellschaft mit der Rüge, die Maßnahme verstoße gegen elementare Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung, grundsätzlich an die staatlichen Verwaltungsgerichte wenden. Die Prüfung an Hand des kirchlichen Rechts dagegen ist Sache der innerkirchlichen Gerichte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Es hat aber die Klage eines früheren evangelischen Pastors auf Weiterbeschäftigung bzw. höhere Abfindung abgewiesen. „Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten auch für Geistliche und Kirchenbeamte eröffnet, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12“ weiterlesen
Terminvorschau Bundesverwaltungsgericht 27.02.2014
BVerwG 2 C 19.12 (OVG Münster 5 A 1941/10; VG Düsseldorf 1 K 714/08)
W-N. – Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf – ./. Evangelische Kirche im Rheinland – RA Redeker Sellner Dahs, Bonn –
Der Kläger, ein evangelischer Theologe, wendet sich gegen die Beendigung seines Kirchenbeamtenverhältnisses auf Zeit als Pastor im Sonderdienst, das zuletzt bis zum 3. Juli 2004 befristet war. 1994 und 1999 war der Kläger von der beklagten Evangelischen Kirche im Rheinland unter Berufung in das Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit zum Pastor im Sonderdienst ernannt worden. „Terminvorschau Bundesverwaltungsgericht 27.02.2014“ weiterlesen
