Die Corona-Pandemie hat auch in den von uns betreuten verwaltungsrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Fragen den Blick auf Vorschriften gelenkt, die wir bislang nicht beachtet haben: die online-Verhandlung.
Tatsächlich kennt das Prozessrecht die Verhandlung von verschiedenen Orten aus und bei gleichzeitiger Ton- und Bildübertragung schon seit einigen Jahren, ohne dass diese Verfahren aber in nennenswerter Weise stattgefunden haben.
Zur Vermeidung von derzeit unerwünschten Kontakten und von Anreisen für unsere Mandant:innen und uns selbst beantragen wir daher vermehrt gem. § 102a VwGO
„den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen [zu] gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen.“
§ 102a Abs. 1 S. 1 VwGO
Bislang haben wir diese Verhandlungen bei folgenden Gerichten beantragt:
Gericht | Antrag erfolgreich | Antrag abgelehnt | Anträge offen | Tendenz |
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Amtsgericht Kleve* | 1 | |||
Landgericht Düsseldorf* | 1 | |||
Verwaltungsgericht der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens | 1 | – | – | |
Verwaltungsgericht Arnsberg | 1 | |||
Verwaltungsgericht Düsseldorf | diverse | |||
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen | 1 | |||
Verwaltungsgericht Köln | 1 | 1 | ||
Verwaltungsgericht Minden | 1 | |||
Verwaltungsgericht Trier | 2 |
*bei den Zivilgerichten haben wir entsprechende Anträge nach §128a ZPO gestellt.