Beamter darf die Tat ohne negative Konsequenz bestreiten, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 05.05.2015, Az. 2 B 32.14

Ein heute bekannt gewordener Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts macht deutlich, wie wichtig es ist, im Disziplinarverfahren die Verteidigung auf eine breite Argumentationsbasis zu stellen: während viele andere Rügen erfolglos blieben, waren wir am Ende damit erfolgreich, dass wir die Verletzung rechtlichen Gehörs darlegen konnten.

Das ist umso bedeutender, als wir nämlich das Verfahren erst nach dem Abschluss des Strafverfahrens (mit einem Freispruch des Beamten) und nach der zweiten Disziplinarinstanz (jeweils Entfernung aus dem Dienst) von einem Kollegen übernommen haben. Während das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht auch die Pflicht haben, den Sachverhalt zu ermitteln, bewertet das Bundesverwaltungsgericht in der Nichtzulassungsbeschwerde nur reine Rechtsfragen. Hier zahlt sich daher Erfahrung im Disziplinarrecht doppelt aus.

Leitsätze des Gerichts:

1. Im Rahmen der Bemessung der Disziplinarmaßnahme kann unter dem Aspekt der Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BDG; hier: § 11 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ThürDG) zu dessen Gunsten zu berücksichtigen sein, dass der Beamte die von ihm eingeräumten Taten nachträglich aufgearbeitet hat (z.B. indem er innere Einsicht zeigt oder sie wiedergutzumachen sucht) und eine erneute Begehung entsprechender Dienstvergehen nicht mehr zu besorgen ist.

2. Nicht zulässig ist es dagegen, das Ausbleiben einer solchen inneren Einsicht und Aufarbeitung zu Lasten des Beamten zu würdigen. Zulässiges Prozessverhalten, wozu auch das Bestreiten der Tat und das Negieren oder Relativieren ihres Unrechtsgehalts gehört, darf grundsätzlich nicht zu Lasten des Beamten gewertet werden.

eigener Leitsatz:

3. Soll die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausschlaggebend auch auf das Verteidigungsverhalten im Disziplinarverfahren gestützt werden, ist hierzu ein gerichtlicher Hinweis erforderlich und rechtliches Gehör zu gewähren. Der Beamte muss Gelegenheit erhalten, sich zu allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu äußern, die entscheidungserheblich sein können. „Beamter darf die Tat ohne negative Konsequenz bestreiten, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 05.05.2015, Az. 2 B 32.14“ weiterlesen

Besitz kinderpornographischer Bilddateien bei Polizeibeamten

Das Bundesverwaltungsgericht erhält am 18.06.2015 die Gelegenheit wichtige Grundsätze in Disziplinarverfahren bezüglich Kinderpornographie aufzustellen und abzugrenzen.

In mehreren Revisionsverfahren geht es um die disziplinargerichtliche Ahndung des privaten Besitzes kinderpornographischer Bilddateien bei Polizeibeamten. Die Betroffenen sind – nach den bisherigen Urteilen – aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Die Vorinstanzen sind zwar von einem außerdienstlichen Verhalten ausgegangen, haben aber gleichwohl ein Dienstvergehen bejaht. Ein dienstlicher Bezug liege vor, weil es zu den zentralen Dienstpflichten eines Polizeibeamten gehöre, Straftaten zu verhindern, aufzuklären und zu verfolgen. Ob der Beamte dienstlich mit der Verfolgung kinderpornographischer Schriften befasst (gewesen) sei, sei unerheblich. „Besitz kinderpornographischer Bilddateien bei Polizeibeamten“ weiterlesen

Entlassung eines Polizeischülers aus dem Polizeidienst wegen WhatsApp-Nachrichten, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 30.04.2015, Az. 1 K 2241/14

Die 1. Kammer hat mit Urteil vom heutigen Tage die Klage eines Polizeischülers gegen seine Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst abgewiesen.

Zur Begründung hat der Vorsitzende Richter Markus Lehmler ausgeführt, dass der Polizeipräsident zu Recht Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers zum Polizeikommissar gehabt habe, weil dieser rassistische Bilder in einer Chat-Gruppe verbreitet hat. „Entlassung eines Polizeischülers aus dem Polizeidienst wegen WhatsApp-Nachrichten, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 30.04.2015, Az. 1 K 2241/14“ weiterlesen

Katharina Voigt (32) ist jüngste Fachanwältin für Verwaltungsrecht | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 22.04.2015

::: Pressemitteilung 02/2015 :::

Katharina Voigt (32) ist jüngste Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Düsseldorfer Rechtsanwältin verteidigt seit fünf Jahren Beamte gegen Stadt, Land und Bund

Düsseldorf. Am Rhein tummeln sich Rechtsanwälte besonders gern, in der Innenstadt haben viele Großkanzleien ihren Sitz. Und dennoch gibt es etwa im Verwaltungsrecht nur wenige spezialisierte Kanzleien. Eine davon ist die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft. Ihrer Anwältin Katharina Voigt (32) wurde nun von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die seltene Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ verliehen. Nur drei weitere Kolleginnen mit diesem Titel gibt es in der Stadt. Auch männliche Mitbewerber sind selten. Unter allen ist die Expertin für Beamtenrecht nun die Jüngste. „Katharina Voigt (32) ist jüngste Fachanwältin für Verwaltungsrecht | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-02“ weiterlesen

Nein, das Oberverwaltungsgericht darf sich nicht durch Richter vertreten lassen, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.03.2015, Az. 13 D 27/14

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass sich Gerichte in Verfahren, an denen sie selbst beteiligt sind, gerne durch Richter der eigenen Gerichtsverwaltung vertreten lassen. Das ist unzulässig, beschloss zunächst der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW. Nun liegt ein aktueller Beschluss des 13. Senats vor, der ebenfalls keine Zweifel lässt: das geht nicht!
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Polizeipräsident verzögert Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2015, Az. 35 K 8625/14.O

In einer Vielzahl von Verfahren haben wir als Verteidiger das Gefühl, das Behörden nicht zielgerichtet ermitteln. Ein Polizeipräsident steht seit dem Beginn des Verfahrens 2013 besonders in unserer Kritik. Nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Notbremse gezogen und eine Frist für die Behörde gesetzt.

Solche Beschlüsse haben Seltenheitswert. Entsprechende Anträge im geeigneten Moment zu stellen gehört aber gerade deswegen zu unserer anwaltlichen Arbeit dazu. „Polizeipräsident verzögert Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2015, Az. 35 K 8625/14.O“ weiterlesen

neue ehrenamtliche Verwaltungsrichter in NRW für 2015-2020

In Nordrhein-Westfalen wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowohl bei den Verwaltungsgerichten wie auch beim Oberverwaltungsgericht an der Rechtsprechung mit. Sie bringen außerrechtliche Überlegungen und eigene Erfahrungen in die Entscheidungsfindung ein und zwingen auf diese Weise die Berufsrichter, die Richtigkeit ihrer Erkenntnisse und Argumente auch vor diesem Hintergrund zu prüfen.

Im Februar 2015 beginnt die neue fünfjährige Amtszeit für die „Ehrenamtlichen“ in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. „neue ehrenamtliche Verwaltungsrichter in NRW für 2015-2020“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht gewährt Rechtschutz gegen Gerichtsauskünfte noch vor einem Disziplinarverfahren, Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung v. 14.01.2015, Az. 1 BvR 3106/09

Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verlangt, dass die Übermittlung von Aktenbestandteilen während eines zivilgerichtlichen Verfahrens an eine nicht an diesem Verfahren beteiligte Behörde gerichtlich überprüfbar ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden.

Fragt daher ein Dienstherr Informationen bei einem Gericht an, muss Rechtsschutz gegen die Weitergabe möglich sein. Dies gilt ausdrücklich noch bevor überhaupt ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Denn späterer Rechtsschutz im Disziplinarverfahren käme eben – so meinen es auch die Bundesverfassungsrichter – zu spät.

Die Fachgerichte haben die vom Gesetzgeber bereitgestellten Rechtsschutzmöglichkeiten so auszulegen und anzuwenden, dass dem Ziel genügt wird, wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten. „Bundesverfassungsgericht gewährt Rechtschutz gegen Gerichtsauskünfte noch vor einem Disziplinarverfahren, Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung v. 14.01.2015, Az. 1 BvR 3106/09“ weiterlesen

Zurückweisung von Richtern als Prozessbevollmächtigte, Anmerkung zu Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.10.2014, Az. 8 A 1943/13

Der Ausgangsrechtsstreit war schon interessant genug, aber auch die neueste Wendung schreibt Rechtsgeschichte: ein Rechtsanwalt verlangte vom Verwaltungsgericht ein Telefonverzeichnis der Geschäftsstellen und Richter/innen zu erhalten. Hierüber hatte – wie passend – das Verwaltungsgericht Aachen zu entscheiden und gab dem Rechtsanwalt recht ohne die Berufung zuzulassen. Hiergegen stellte die Gerichtsleitung einen Antrag auf Zulassung der Berufung und ließ sich von Richtern, die in der Verwaltung eingesetzt waren, vertreten. Dies ist aber unzulässig. Die Richter sind als Bevollmächtigte zurückzuweisen – sagt das Oberverwaltungsgericht.

Und so haben auch wir nun erstmalig die Zurückweisung von Richtern als Prozessvertreter beantragt. In unserem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 13 D 27/14) handelt es sich nämlich um eine typische Konstellation, in der das Land bislang auf Richter als Prozessvertreter zurückgreift: es geht um eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer nach §§ 55, 173 VwGO i.V.m. § 198 GVG. „Zurückweisung von Richtern als Prozessbevollmächtigte, Anmerkung zu Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.10.2014, Az. 8 A 1943/13“ weiterlesen

ab 2016 neue gerichtliche Zuständigkeit im Disziplinarrecht der Ev. Kirche im Rheinland

Die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland hat als kirchlicher „Landesgesetzgeber“ das Disziplinarverfahren gegen Kirchenbeamte und Pfarrer neu organisiert. Disziplinarverfahren der rheinischen Kirche werden ab 2016 von der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche in Deutschland verhandelt. Sie ist derzeit für sieben Landeskirchen – neben der EKD selbst – zuständiges Disziplinargericht der 1. Instanz. Alle am 1. Januar 2016 bei der Disziplinarkammer der rheinischen Kirche noch anhängigen Verfahren werden von der Disziplinarkammer der EKD übernommen. „ab 2016 neue gerichtliche Zuständigkeit im Disziplinarrecht der Ev. Kirche im Rheinland“ weiterlesen