Unser neues Anzeigenmotiv ist nun erstmalig erschienen. Hierin stellen wir die Rechtsgebiete des Beamten- und Disziplinarrechts in den Mittelpunkt und stellen auch zum ersten Mal unsere drei Rechtsanwälte „im Bild“ vor.
siehe www.dpolg-nrw.de

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft | Rechtsanwält:innen und Fachanwält:innen für Verwaltungsrecht
öffentliches Dienstrecht und Disziplinarverfahren | Rechtsanwalt Robert Hotstegs | Rechtsanwältin Sarah Nußbaum | Rechtsanwältin Katharina Voigt
Unser neues Anzeigenmotiv ist nun erstmalig erschienen. Hierin stellen wir die Rechtsgebiete des Beamten- und Disziplinarrechts in den Mittelpunkt und stellen auch zum ersten Mal unsere drei Rechtsanwälte „im Bild“ vor.
siehe www.dpolg-nrw.de
Der Antragsteller ist Studienrat, der aufgrund der Vollendung seines 65. Lebensjahres zum 31. Juli 2013 in den Ruhestand treten würde. Im Dezember 2012 hatte er beim Hessischen Kultusministerium – Antragsgegner – beantragt, den Eintritt in den Ruhestand um ein Jahr hinauszuschieben. Der Antragsgegner lehnte den Antrag im Mai 2013 ab. Der Antragsteller hat daraufhin um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.
Ein Soldat auf Zeit kann seine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit dann nicht beanspruchen, wenn er innerhalb der Bundeswehr in Friedenszeiten und auch im Verteidigungsfall auf einer Stelle verwendet werden kann, die für ihn nach seinem Dienstgrad als Stabsarzt und im Hinblick auf eine bestehende Allergieerkrankung zumutbar ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Im konkreten Fall hatte der auf seine Entlassung aus der Bundeswehr klagende Stabsarzt während seiner Dienstzeit als Soldat auf Zeit Medizin studiert. Für das Studium war er vom Dienst befreit. Am Ende der medizinischen Ausbildung wurde festgestellt, dass der Kläger auf bestimmte Inhaltsstoffe von Gummi allergisch reagiert. „Anspruch eines Stabsarztes auf Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.06.2013, Az. 2 C 67.11“ weiterlesen
Zu dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Mit dem Gesetz wird die für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare geltende Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz abgelöst. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, denn die Kostenordnung ist seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert geblieben. An die Stelle Justizverwaltungskostenordnung soll ein Justizverwaltungskostengesetz treten.
Die Gebühren der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. „Bundestag verabschiedet modernes Kostenrecht, Pressemitteilung, Bundesministerium der Justiz v. 17.05.2013“ weiterlesen
Die Information der Öffentlichkeit über den Stand eines Ermittlungsverfahrens gegen Polizeibeamte stellt unter Umständen selbst dann keine Verletzung der dem Dienstherrn obliegenden umfassenden Fürsorgepflicht dar, wenn sich die Vorwürfe im Ergebnis als unberechtigt erweise und durch die Presseinformation eine grobe Identifizierung der betroffenen Beamten ermöglicht wird.
Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg jüngst entschieden. „Presseinformationen über Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte, Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss v. 20.02.2013 , Az. 5 LA 101/12“ weiterlesen
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gab mit Beschluss vom Mittwoch den Anträgen der betroffenen hauptamtlichen Beigeordneten und eines Stadtverordneten auf vorläufigen Rechtsschutz statt und stellte fest, dass der Vornahme einer Wiederwahl der Antragstellerin zur hauptamtlichen Beigeordneten die Vorschrift des § 39a Abs. 1 S. 3 Hessische Gemeindeordnung nicht entgegensteht. „Beigeordneten-Altersgrenze in der Hessischen Gemeindeordnung bei Wiederwahl rechtswidrig, Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss v. 22.05.2013, Az. 7 L 392/13.WI“ weiterlesen
Auch gerichtliche Streitwert- und Kostenfestsetzungsentscheidungen sind als Entscheidungen mit objektiv berufsregelnder Tendenz anzusehen und müssen als solche dem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG bzw. den entsprechenden landesverfassungsrechtlichen Normen entsprechen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Berlin jüngst im Rahmen einer gegen einen Streitwertbeschluss gerichteten (Landes-)Verfassungsbeschwerde entschieden. „Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch Streitwertfestsetzung, Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 23.01.2013, Az 37/11“ weiterlesen
In einer aktuellen Entscheidung hat sich die Bundesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorfs mit den Entlastungsmomenten befasst, die einem Beamten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ebenfalls zugute zu halten sind – ohne dass es sich hierbei um anerkannte Milderungsgründe handelt. Dabei wendet das Gericht die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gerade auch bei den sogenannten Zugriffsdelikten auf den konkreten Fall an. „„die Tat als Hilferuf“, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.03.2013, Az. 37 K 3025/12.BDG“ weiterlesen
Im Ergebnis erfreulich deutlich und klar hat sich nun das Verwaltungsgericht Hamburg der Grundsatzkritik an den dienstlichen Beurteilungen im Zoll angeschlossen, wie sie auch schon 2012 das Verwaltungsgericht Darmstadt geäußert hat (siehe Beurteilungssystem Zoll rechtswidrig).
Das Gericht urteilte im Wesentlichen:
1. Die Bündelung der Dienstposten im Zoll führt dazu, dass die Beurteilungen nicht mehr innerhalb der Vergleichsgruppe vergleichbar sind und damit ihren Zweck nicht erfüllen können. „weitere Grundsatzkritik an Zoll-Beurteilungen, Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 26.02.2013, Az. 8 K 1969/11“ weiterlesen