Kommunalwahl-Gesetz: Freie Wähler wollen die Sperrklausel wieder kippen. Politiker sehen Verstoß gegen die Chancengleichheit
Paderborn. Die Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler (FBI/ Freie Wähler) in Paderborn hat Klage gegen die in Nordrhein-Westfalen erneut eingeführte Sperrklausel von 2,5 Prozent bei Kommunalwahlen auf den Weg gebracht. Vorsitzender Hans Josef Tegethof hat damit die Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs in Düsseldorf beauftragt (Aktenzeichen: VerfGH 21/16), wie die FBI in ihrer Pressemitteilung erläutert.
Weitere Verfahren gegen die 2,5-Prozent-Sperrklausel wurden bereits auch von zehn Parteien, darunter u.a. Piratenpartei, ÖDP und den Linken eingereicht. „Der Wegfall der 5-Prozent-Sperrklausel hat sich bewährt. Eine erneute Wiedereinführung einer Sperrklausel verstößt gegen das Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl, die in der Landesverfassung garantiert sind. Die Ungleichbehandlung von Wählerstimmen, die durch die Einführung einer Sperrklausel entsteht, stärkt die Parteien, die nicht unter die Sperrklausel fallen. Dies verfälscht den Wählerwillen und ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt“, betont die FBI.
Die als Begründung zur Einführung der Sperrklausel angeführte „Parteizersplitterung“, sei in keinem Fall durch den Gesetzgeber begründet worden. Durch die Einführung werde die Pluralität in den Kommunalparlamenten eingeschränkt und die Politik-verdrossenheit gefördert, ist die FBI überzeugt. Zur Erinnerung: Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hatte 1999 entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte 5-Prozent-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar sei.
Der NRW-Landtag hat im vergangenen Jahr die 2,5-Prozent-Klausel trotzdem eingeführt. Die FBI könnte bei der nächsten Kommunalwahl von der Klausel betroffen sein: In der Stadt Paderborn erreichte die FBI 2,9 Prozent und im Kreis 1,9 Prozent der Wählerstimmen.