War die Wende für den neuen Opern-Standort rechtens?, Rheinische Post v. 29.08.2025

von Alexander Esch

Düsseldorf. Innerhalb weniger Tage hatte der Stadtrat plötzlich über einen neuen Ort für den Opernneubau in Düsseldorf zu entscheiden. Zu kurzfristig fand das die Linke und sieht sich benachteiligt. Das Verwaltungsgericht hat jetzt ein Urteil gefällt.

Zwischen den Zeilen schwang bei der Kritik der Linken im vergangenen Jahr immer Folgendes mit: Irgendwo in Hinterzimmern des Rathauses fiel faktisch die Entscheidung für den Bau der neuen Oper an anderer Stelle – während die Mitspracherechte der Politik nicht ausreichend gewahrt wurden. Diesen Verdacht räumte das Verwaltungsgericht am Freitag (29. August) vollständig aus.

Sowohl die Fraktion der Linken als auch Fraktionssprecherin Julia Marmulla hatten gegen Oberbürgermeister Stephan Keller und auch gegen den Stadtrat geklagt. Der Vorwurf: Zu kurzfristig vor der Entscheidung im Stadtrat zum Opernneubau am Wehrhahn statt an der Heine-Allee und zum damit verbundenen Kauf des alten Kaufhofs sei man in Kenntnis gesetzt worden. Zudem sei man beim Informationsfluss benachteiligt gewesen.

Die Geschehnisse vor allem im Juni vergangenen Jahres ließ das Gericht noch einmal Revue passieren. Am 5. hatte der OB eine bis zum 28. befristete Exklusivvereinbarung unterschrieben, um das Grundstück aus der Insolvenzmasse der Signa-Gruppe herauskaufen zu können. Ein Sachverständigengutachten erreichte die Stadt am 24. Juni. Am Nachmittag lagen dann den Ratsmitgliedern die entsprechenden neuen Beschlussvorlagen für die Entscheidung im Rat am 27. vor.

Fachanwalt Robert Hotstegs versuchte vergeblich für die Linke feststellen zu lassen, dass hier die Rechte von der Fraktion und Ratsmitglied Marmulla verletzt worden seien – und somit auch das Vorgehen von Keller nicht korrekt gewesen sei. Das Gericht führte vor allem aus, dass es nicht nachvollziehen könne, warum drei Tage bis zur Entscheidung zur Vorbereitung nicht ausreichend gewesen seien. Zum einen seien die Papiere nicht sehr umfangreich oder schwer zu verstehen, des Weiteren seien die generellen Hintergründe zum Neubau nicht neu gewesen. Zudem habe Marmulla nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Akteneinsicht zu nehmen und an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen. Hotstegs argumentierte mit der ehrenamtlichen Tätigkeit der Stadtratsmitglieder und der bereits erfolgten ausführlichen Vorbereitung für die ursprüngliche Vorlage zu einem Architektenwettbewerb an der Heine-Allee.

Das Gericht sah es auch als nachvollziehbar an, dass der OB erst nach Vorliegen des Gutachtens und einer dann reiflichen Vorbereitung die Ratsmitglieder informierte und gleichzeitig eine besondere Dringlichkeit aufgrund der ablaufenden Frist für die exklusive Kaufzusage vorlag. So war laut Gericht die Abweichung von der Vorgabe nach Gemeindeordnung begründet, wonach eigentlich sieben Tage vor der Ratssitzung informiert werden muss.

Hotstegs hatte dagegen dargelegt, dass der OB laut Exklusivvereinbarung den Rat auch vorher schon hätte einbinden können. Auch gegen eine Beteiligung der Ausschüsse hätte nichts gesprochen, Vertraulichkeit könne da gewahrt werden. Das Gericht wiederum betonte, dass es im Ermessensspielraum des OBs liege und es in diesem Fall wohl auch sinnvoller sei, erst auf Grundlage fundierter Informationen die Politik mit dem Thema zu befassen.

Zudem stieß sich die Linke daran, dass die Fraktionsspitzen von CDU, SPD und FDP für eine Mehrheitskooperation in dieser Frage eingeweiht waren. Da hätte ein Wissensvorsprung bestanden. Hier führten die Justiziare der Stadt allerdings aus, dass die Information nur umgekehrt in Richtung OB geflossen sei, ob überhaupt eine Mehrheit für die Entscheidung anzunehmen war. Zudem war diese Frage allerdings nicht vom Gericht zu entscheiden, da die Linke diese Rüge schon im Stadtrat hätte anbringen müssen, den vergeblich angemeldeten Beratungsbedarf dort aber nur mit zeitlicher Not begründete. Nach einem rechtlichen Grundsatz muss dem Organ aber zunächst die Chance gegeben werden, über diesen Einwand zu entscheiden.

Das Gericht betonte jedoch darüber hinaus, dass es grundsätzlich ein Problem wäre, wenn einzelne Fraktionen einen Wissensvorsprung gehabt hätten. Auch die Information der Presse noch vor den Ratsmitgliedern sei nicht in Ordnung.

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