„Mehr Demokratie stellt neue Kampagne vor“, Köln Nachrichten vom 11.03.2010

Das Zeugnis könnte kaum schlechter ausfallen. Die Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene, die in den zurückliegenden Jahren sukzessive in die Gemeindeordnung NRW aufgenommen wurden, leiden unter hohen formalrechtlichen Hürden. Nur wenige schaffen überhaupt den Sprung zu einem Bürgerentscheid und damit zum eigentlichen Kern der Mitbestimmung. Die Initiative Mehr Demokratie e.V. hat am heutigen Donnerstag genau aus diesem Grund eine neue Kampagne gestartet, um diesem Mangel abzuhelfen. Zwar waren auch vorherige Initiativen, unter anderem auch von Mehr Demokratie e.V. zur Änderung des Wahlrechts in NRW wenig erfolgreich. NRW ist derzeit der einzige Flächenstaat in Deutschland, in dem das so genannte Kummulieren und Panaschieren nicht möglich ist. Trotzdem wollen die Initiatoren einen erneuten Anlauf starten, um für eine Vereinfachung des Wahlrechts und einen „Abbau unnötiger Hürden“ von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden einzutreten, erklärten der Pressesprecher des Vereins, Torsten Sterk, und Rechtsanwalt Robert Hotstegs auf der heutigen Pressekonferenz. Die Hemmschwellen und Fallstricke der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung, die über Zulässigkeit und Bedingungen von Elementen direkter Demokratie entscheiden, sind in dem Gesetzestext gut versteckt. „Man liest es nicht sofort“, erklärte Hotstegs. Vor allem Ausschluss so wichtiger Themenkomplexe wie Planungsvorhaben oder Bebauungspläne schränken die Erfolgsaussichten nordrhein-westfälischer Bürgerbegehren zusätzlich ein. „Das ist nicht praktikabel. Im Freistaat Bayern ist eine Abstimmung über solche Themen zulässig, trotzdem ist das Land nicht untergegangen“, so Hotstges weiter. „„Mehr Demokratie stellt neue Kampagne vor“, Köln Nachrichten vom 11.03.2010“ weiterlesen

Rheinpark: Niemand ist Verlierer, Rheinische Post vom 06.03.2010

von Lutz Küppers

Emmerich (RP) Der Rechtsstreit ist beigelegt. Die Baumfreunde und die Stadtverwaltung haben sich in Sachen Rheinpark geeinigt. Doch wie geht es weiter? Entscheidend ist eine Ausnahmegenehmigung vom Kreis Kleve.

Aufatmen im Rathaus nach dem Ende des Streits um die Rheinpark-Umgestaltung. „Das ist das beste, was bei der Verhandlung rumkommen konnte“, erklärte Johannes Diks gestern gegenüber der RP. Denn die Grundzüge der Planung seien ja erhalten geblieben. Und auch die Baumschützer dürften sich über das Ergebnis freuen. „Rheinpark: Niemand ist Verlierer, Rheinische Post vom 06.03.2010“ weiterlesen

Vergleich in Sachen Emmericher Bürgerbegehren, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 03.03.2010

Die mündliche Verhandlung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist heute ohne eine gerichtliche Entscheidung über die Klage und den Eilantrag vom 22. und 23. Februar 2010 zu Ende gegangen. In dem Streit um das Bürgerbegehren „Rettet die Bäume im Rheinpark Emmerich“ haben sich die Beteiligten von sich aus geeinigt. Statt ursprünglich 50 bzw. 30 Bäumen sollen nunmehr nur noch 20 Bäume gefällt werden. Außerdem werden zur Kompensation 34 Bäume außerhalb und im Rheinpark selbst 7 Linden und 1 Trauerweide gepflanzt. Damit ist die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens offen geblieben.

Az.: 1 K 1331/10 und 1 L 292/10

(C) Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

„Bündnis mit Gegengutachten“, Rheinische Post vom 16.02.2010

Emmerich (RP) Der Streit um die Umgestaltung des Rheinparks spitzt sich zu: Nachdem die Verwaltung das Bürgerbegehren des Aktionsbündnisses ablehnt, schlägt die Gruppe nun selbst juristisch zurück und hofft auf den Rat.

Seit Samstag hat Bündnissprecher Rüdiger Helmich allen Ratsmitgliedern, den Fraktionen, dem Bürgermeister und der Verwaltung eine Mail geschickt. Inhalt: das von den Baumfreunden in Auftrag gegeben Kurzgutachten, das der Düsseldorfer Rechtsanwalts Robert Hotstegs erstellt hat. „Und wer dieses Papier gelesen hat, kann nur zu der Auffassung kommen, dass unser Anliegen rechtmäßig ist“, so Helmich überzeugt. „„Bündnis mit Gegengutachten“, Rheinische Post vom 16.02.2010“ weiterlesen

„Laut Anwalt ist Bürgerbegehren doch rechtens“, NRZ vom 15.02.2010

Emmerich. Das Aktionsbündnis Bäume für Emmerich hat einen auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt eingeschaltet. Der sagt, das Bürgerbegehren gegen das Fällen der Bäume im Rheinpark ist in dieser Form durchaus zulässig.

Es war Eile geboten. Deshalb musste das Aktionsbündnis Bäume für Emmerich den Rechtsanwalt Robert Hotstegs aus Düsseldorf auch darum bitten, noch an Weiberfastnacht das Bürgerbegehren gegen das Fällen der Bäume im Rheinpark auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Immerhin muss der Stadtrat am Mittwoch entscheiden, ob das Bürgerbegehren tatsächlich nicht rechtens ist, wie es in der Beschlussvorlage der Verwaltung steht. Tatsächlich kommt Hotstegs, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist und sich seit 20 Jahren mit Bürgerbegehren beschäftigt, zu dem Ergebnis: Das Bürgerbegehren ist zulässig, die Verwaltungsvorlage abzulehnen. „„Laut Anwalt ist Bürgerbegehren doch rechtens“, NRZ vom 15.02.2010“ weiterlesen

Schulverwaltungsamt: Keine weitere Klage, Rheinische Post vom 06.02.2010

(dr) Thomas Eberhardt-Köster, Vize-Leiter des Gartenamts, wird nicht erneut wegen der Besetzung der Spitze des Schulverwaltungsamts mit Silke Vogelbusch vor Gericht ziehen. Das teilte sein Anwalt Henning Obst gestern mit. Eberhardt-Köster hatte sich selbst auf die Stelle beworben, vor einem Jahr gegen die Besetzung mit Vogelbusch geklagt und in zwei Instanzen Recht bekommen. Die Stadt musste daraufhin ein neues Auswahlverfahren starten. Zu einem Vergleich mit Eberhardt-Köster war die Stadt nicht bereit. Am Donnerstag hatte der Rat nicht-öffentlich der Stellenbesetzung mit Silke Vogelbusch zugestimmt. Obst teilte mit, dass sein Mandant nicht dauerhaft in der Rolle desjenigen sein wolle, der „Sand ins Getriebe wirft“.

Streit um Spitzenposten beendet, NRZ vom 06.02.2010

Der Streit um die Leitung der Schulverwaltung ist beendet. Der Rat hat in nicht-öffentlicher Sitzung zugestimmt, dass Silke Vogelbusch neue Chefin wird.

Dagegen hatte vor einem Jahr der in die engere Auswahl gekommene Thomas Eberhardt-Köster, Vizechef im Gartenamt, geklagt und bekam vor drei Monaten vor dem OVG Münster Recht. Die Stellenbesetzung war rechtswidrig, ein transparentes Auswahlverfahren sollte „allem Anschein“ nach nicht ausgeführt werden. Die Stelle musste neu ausgeschrieben werden. „Streit um Spitzenposten beendet, NRZ vom 06.02.2010“ weiterlesen

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