Was darf das Ordnungsamt – und was nicht?, Mitteldeutsche Zeitung v. 28.04.2017

Personalien nehmen, Party auflösen

„Ordnungsamt? Die dürfen doch nur Knöllchen fürs Falschparken verteilen!“ Diese Annahme ist weit verbreitet. Doch sie ist falsch. Denn der Aufgaben-Bereich der Behörde ist sehr viel größer, als viele denken – und auch die Befugnisse der Ordnungsamt-Mitarbeiter sind zum Teil denen der Polizei nicht unähnlich. Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht. „Was darf das Ordnungsamt – und was nicht?, Mitteldeutsche Zeitung v. 28.04.2017“ weiterlesen

IG Nievenheim will nicht aufgeben, dormago.de v. 23.04.2017

Nievenheim. Nachdem die Stadt die Auffassung vertritt, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt des Nievenheimer Hallenbades rechtlich unzulässig ist (DORMAGO berichtete), hat die Interessengemeinschaft Nievenheim den Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs um Prüfung der rechtlichen Sachlage gebeten. „Dass das geplante Bürgerbegehren unzulässig sein soll überrascht“, erklärt der Rechtsanwalt lt. IG Nievenheim. Hotstegs Begründung: „Die Stadt Dormagen hat zwei Ratsbeschlüsse benannt, die angeblich durch das Bürgerbegehren aufgehoben oder geändert würden. Die Beschlüsse behandeln aber gar nicht das Schwimmbad in Nievenheim.“ „IG Nievenheim will nicht aufgeben, dormago.de v. 23.04.2017“ weiterlesen

3000 Unterschriften braucht es für den Bad-Erhalt, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung v. 21.04.2017

Dormagen. Die Befürworter des Bad-Erhalts und ihr Anwalt glauben fest an einen Bürgerentscheid – und daran, dass dieser erfolgreich sein wird.

Klaus D. Schumilas

Der Freitag ist für Reiner Blödgen, Bianca Lins und Natascha Held ein wichtiger: Im Rathaus werden sie vom Ersten Beigeordneten Robert Krumbein die Zahlen erfahren, die notwendig sind, um das Bürgerbegehren zur Sanierung und zum Erhalt des Hallenbads Nievenheim überhaupt starten zu können. Es geht um die Schätzung der Kosten für eine Sanierung und für den weiteren Betrieb des von Schließung und Abriss bedrohten Bads. „3000 Unterschriften braucht es für den Bad-Erhalt, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung v. 21.04.2017“ weiterlesen

Kein gemeinsamer Termin, Kölner Stadt-Anzeiger v. 06.04.2017

Bürgerentscheid zum Pulheimer Friedhofskonzept wird nicht an die Landtagswahl gekoppelt

VON MARIA MACHNIK

Pulheim. Sichtbar enttäuscht waren die Initiatoren und die Unterstützer des Bürgerbegehrens zum Friedhofskonzept. Alles Reden, alle Versuche, CDU und Grüne doch noch für ihr Anliegen zu gewinnen, waren vergebens. Auch die Bitte des Bürgervereins, den Termin zu überdenken, ging ins Leere.

CDU und Grüne möchten zwar, dass alle stimmberechtigten Bürger ab 16 Jahren entscheiden können, ob der Ratsbeschluss vom 15. November 2016 aufgehoben werden soll. Das hieße, dass ausgewählte (sogenannte gelbe) Flächen auf städtischen Friedhöfen nach Ablauf aller Grabnutzungsrechte nicht entwidmet werden. „Kein gemeinsamer Termin, Kölner Stadt-Anzeiger v. 06.04.2017“ weiterlesen

Flughafen-Chaos: Tegel-Entscheid der Berliner bedroht Inbetriebnahme des BER, welt.de v. 04.04.2017

Das Berliner Volksbegehren zum Weiterbetrieb des Flughafens Tegel war erfolgreich. Mit dem Volksentscheid drohen juristisches Chaos und hohe fiskalische Risiken. Alle wichtigen Fragen und Antworten.

Das Volksbegehren für eine Offenhaltung des Flughafens Tegel in Berlin war erfolgreich. Insgesamt sammelte die Initiative „Berlin braucht Tegel“ 204.263 gültige Unterschriften ein, teilte Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach am Dienstag mit – das sind 30.012 Unterschriften mehr als notwendig. Damit fängt der politische und rechtliche Streit über Berlin und seine Flughäfen allerdings erst richtig an. „Flughafen-Chaos: Tegel-Entscheid der Berliner bedroht Inbetriebnahme des BER, welt.de v. 04.04.2017“ weiterlesen

Leserforum, NJW-aktuell 13/2017, 10

Leserbrief zu Interview mit M. Purrucker, NJW-aktuell H. 11/2017, 12

Pointiert positioniert sich der Kollege Dr. Purrucker gegen das IFG, allerdings für mehr Transparenz. Bewusst im Sinne eines modernen Tranzparenzbegriffs. Hier liegt die eigentliche Sprengkraft des Interviews und tatsächlich auch aus meiner Sicht ein guter (der einzige?) Grund für die Ablehnung der Informationsfreiheit: Transparenz ist mehr! Transparenz im Sinne der Transparenzgesetze ist vor allen Dingen nicht an Anträge gebunden, schon gar nicht an persönliche Betroffenheit im Sinne eines subjektiven Rechts auf Informationsanspruch. Diese Transparenz meint das automatische, regelmäßige Offenlegen von Behördeninformationen. Diese Transparenz meint auch Verwaltungsvorgänge von vornherein darauf auszurichten, dass am Ende möglichst viele Informationen öffentlich gemacht werden können und keine Personalressourcen unnötig belastet werden.

Bei dieser Transparenz kommt es dann tatsächlich nicht darauf an, dass die Rechtsanwaltskammern beitragsfinanziert sind. Das schmälert weder das Interesse der Kammermitglieder an Informationen, noch das Interesse der Öffentlichkeit.

Im bisherigen Kommunikationsverhalten sind alle Kammern nicht durch besondere Transparenz aufgefallen. Auf dem Internetportal fragdenstaat.de etwa gelten nahezu alle IFG-Anfragen als „eingeschlafen“. In jedem einzelnen Fall also haben Kammern nicht reagiert und riskieren dadurch auch sich einer Untätigkeitsklage auszusetzen. Man kann der Meinung sein, das IFG abzulehnen und stattdessen mehr Transparenz zu wollen. Aber dann gehört es sich nicht, Anfragen auszusitzen oder abzulehnen, sondern im Sinne einer „Vorwärtsverteidigung“ die Öffentlichkeit zu suchen.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs, Düsseldorf

Der Fall Rainer Wendt: Wo ist bloß mein Büro?, lto.de v. 10.03.2017

Der Chef der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt muss mit einem Disziplinarverfahren rechnen, das sei bereits nicht mehr zu verhindern. Das Verfahren könnte sogar zum Entzug der Beamtenpension führen, meint Robert Hotstegs.

Die Affäre um den Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt hat erste personelle Konsequenzen – und die kommen nicht aus dem öffentlichen Dienst oder der Politik: Es sind die ersten Gewerkschafter, die von Posten an seiner Seite zurücktreten.

Die Öffentlichkeit erfährt derzeit scheibchenweise Details über die Bezahlung und Umtriebigkeit des Bundesvorsitzenden der DPolG. Unter üblichen Vorzeichen wären Gehälter und Einkommen allenfalls moralisch zu bewerten oder Nebentätigkeiten an den Maßstäben der Gewerkschaft zu messen.

Der Fall Wendt ist aber nicht „üblich“.

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