Pulheim – Nun haben die Bürger das Wort. Am Sonntag, 25. Juni, entscheiden die wahlberechtigten Pulheimer, ob ausgewählte Friedhofsflächen (gelbe Flächen genannt, weil sie im entsprechenden Plan gelb markiert sind) langfristig, nach Ablauf der Ruhefristen, entwidmet werden oder nicht. „Es geht um die Zukunft der Friedhöfe, Rhein-Erft-Rundschau v. 17.06.2017“ weiterlesen
Die FDP hat auf der Wahlliste zur Landtagswahl NRW die Plätze 24 und 48 vertauscht. Für eine Kölner Anwaltskanzlei muss das zur Ungültigkeit der Wahl führen. Sie kündigte an, den Plätzetausch notfalls vor den VerfGH NRW zu bringen.
Die FDP hat auf ihrer eingereichten Landesliste für die NRW-Landtagswahl vom 7. Mai dieses Jahres zwei Kandidaten vertauscht. Politiker Christian Sauter, ursprünglich vorgesehen für Platz 24, tauschte unfreiwillig mit der Kollegin auf Platz 48, Martina Hannen, die nun an seiner statt im Landtag sitzen wird. Wie es zur der Verwechslung kam, ist nicht bekannt.
Die Notwendigkeit eines Kurswechsels in der Personalpolitik der Justiz deutet sich an. Rebehn hat recht, wenn er jetzt eine vorbeugende Strategie einfordert. Besoldung, Arbeitsplätze und Entwicklungschancen sind dabei aber nur drei der möglichen Ansatzpunkte. Immer wieder hat es in der Vergangenheit auch systematische Überlegungen gegeben, etwa die Durchlässigkeit der volljuristischen Berufe zueinander zu verbessern. Die Fälle, in denen Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte ihre Karriere jeweils in einem anderen Berufsfeld fortgesetzt haben, stellen sich vielfach als Bereicherung des neuen Berufes dar.
Gerade vor dem Hintergrund, dass nach wie vor – statistisch anhand der Berufswahl bekanntlich nicht zu belegen – die Befähigung zum Richteramt alle Volljuristen vereint, erscheint es doch geradezu attraktiv das Berufsrecht der Rechtsanwälte und das Dienstrecht der Richter und Staatsanwälte auf seine bessere Durchlässigkeit hin zu überprüfen. Nach der kleinen BRAO-Reform ist vielleicht ja vor einer großen DRiG-Reform?
Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs, Düsseldorf
Die Unregelmäßigkeiten überraschten selbst erfahrene Politik-Experten: Bei der Bekanntgabe des offiziellen Endergebnisses am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag sprach ein Sprecher des Landeswahlleiters in NRW der AfD 2204 Zweitstimmen mehr zu, als dies beim vorläufigen Endergebnis der Fall war.
Wahlleiter lässt Ergebnis der NRW-Wahl kontrollieren.
Grund sind Fehler bei der Auszählung.
Polizei Mönchengladbach prüft Verdacht auf Wahlbetrug.
Wie Landeswahlleiter Wolfgang Schellen am Dienstag (23.05.2017) in Düsseldorf vor Journalisten sagte, wird das Ergebnis der Wahl vom 14. Mai noch einmal überprüft. Es sei eine Verordnung erlassen worden, nach der alle Stimmbezirke auf Auffälligkeiten bei der Auszählung überprüft werden müssen, sagte zuvor Schellens Sprecher und bestätigte einen Bericht der „Rheinischen Post“. Am Mittwoch (24.05.2017) soll das amtliche Endergebnis feststehen. Bisher gibt es nur ein vorläufiges. „Wahlleiter lässt NRW-Ergebnis überprüfen, wdr.de v. 23.05.2017“ weiterlesen
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 15.05.2017
::: Pressemitteilung 2/2017 :::
Landtagswahl mit Pannen – ist eine Anfechtung möglich?
Hintergrund-Gespräch zur NRW-Landtagswahl 2017 mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Düsseldorf. Nachdem die Hektik der Stimmenauszählung verflogen ist, wird der Blick frei auf die vielen kleinen Fehler im Rahmen der NRW-Landtagswahl. In Köln erreichten Wahlbenachrichtigungen die Wähler zunächst nicht, dann wurden auch jugendliche Nicht-Wahlberechtigte angeschrieben. In Wuppertal monierten viele komplett fehlende Briefwahlunterlagen, in Königswinter gab es zwar Post, aber für manche Wähler nur ohne Stimmzettel. In anderen Städten wurden gleich kistenweise Briefwählerstimmen ins falsche Rathaus geliefert, die FDP verwechselte schließlich zwei Kandidaten auf ihrer Landesliste. Kann eine Landtagswahl mit solchen Pannen Bestand haben? Eine erste Einschätzung des Düsseldorfer Fachanwalts Robert Hotstegs. „Landtagswahl mit Pannen – ist eine Anfechtung möglich? | Wahlrecht | Pressemitteilung 2017-02“ weiterlesen
Robert Hotstegs ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und hat zudem noch die Ausbildung zum Mediator absolviert. Seine Kanzlei hat sich unter anderem auf Beamtenrecht und auf Bürgerbeteiligungen spezialisiert. Wir unterhalten uns über Fälle im Beamtenrecht. Außerdem berichtet er über eine Bürgerinititiative, die sich gegen sie Schließung einer Grundschule wehrte. Seine Kanzlei begleitete die Initiative im Mediationsverfahren, bei der am Ende die Schulschließung nicht verhindert werden konnte, dafür eine für alle Beteiligte gute Lösung für die Zukunft. Eine weitere Bürgerinitiative bildet sich auch im Fall Berliner Flughafen BER, bei der die Lösung noch nicht in Sicht ist
Inhalt dieser Folge:
Überblick über seine Tätigkeitsschwerpunkte
Beamtenrecht
Bürgerbeteiligungen
Begleitung einer Bürgerinitiative „Grundschulrettung“ „Kurze Beine Kurze Wege“
Der Journalist selbst schien ein wenig überrascht von seinem Coup: Er interviewte den Vorsitzenden einer bundesdeutschen Beamtengewerkschaft, rückte ihm mit Informationen über gewährte Bezüge aus dem öffentlichen Dienst zu Leibe, und der Betroffene stritt eine Besoldung rundheraus ab. Das Interview war „im Kasten“, unmittelbar im Anschluss widerrief der Beamte seine Lüge: Er erhalte Bezüge und befinde sich in einem speziellen Dienstverhältnis. Die „Causa Wendt“ sorgte landauf landab für Aufsehen. Eine Aufmerksamkeit, die das Beamtenrecht gar nicht gewöhnt ist.