Landtagswahl Sachsen: Zurück­wei­sung mit Ansage, lto.de v. 10.07.2019

Die AfD hat für die Landtagswahl in Sachsen zwei Kandidatenlisten aufgestellt. Es konnten aber nicht beide Listen zugelassen werden, meint auch Verfassungsrechtler Robert Hotstegs. Nun wurde der Verfassungsgerichtshof des Landes angerufen.

Die Wogen gehen hoch. Der Landeswahlausschuss Sachsen hat in der vergangenen Woche nur 18 Plätze der Liste der Alternative für Deutschland (AfD) für die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen zugelassen. Die Partei hatte ihre Kandidaten an zwei Parteitagen aufgestellt, die Landeswahlleiterin ließ von den zwei von der AfD eingereichten Listen nur die mit den Kandidaten 1-18 für die Landtagswahl zu, die sie in einer ersten Aufstellungsversammlung nominiert hat. Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem weiteren Termin nominiert wurden, sind ausgeschlossen.

Entgegen aller Verlautbarungen der AfD kam diese Entscheidung nicht völlig überraschend. Bereits am 18. Juni hatte die Landeswahlleiterin in einem persönlichen Gespräch bei der Abgabe der Unterlagen auf genau diese Problematik hingewiesen, am nächsten Tag erteilte sie schriftliche Mängelhinweise. Der Partei wurde eine Frist gesetzt, diese Mängel bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 27. Juni um 18.00 Uhr zu beheben. Das Zeitfenster war knapp, aber es bot der Partei die Gelegenheit, sich auf die Problematik vorzubereiten.

Der Landeswahlausschuss hat seine Entscheidung maßgeblich darauf gestützt, dass keine einheitliche Aufstellung stattgefunden habe. Die Verfahren im ersten Termin im Februar und im zweiten Termin im März hätten sich wesentlich unterschieden, sodass am Ende einer knapp dreistündigen Verhandlung im Landeswahlausschuss die Ansicht überwog, es liege keine einheitliche Aufstellungsversammlung vor.

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Feuerwehr-Streit: Ombudsstelle soll kommen, come-on.de v. 02.07.2019

Plettenberg – Um den Streit zwischen der Löschgruppe Holthausen und der Feuerwehrführung Plettenbergs beizulegen, schlägt Bürgermeister Ulrich Schulte die zeitnahe Einrichtung einer Ombudsstelle vor.

Deren Hauptaufgabe soll die „verständliche und vermittelnde Aufbereitung von Hinweisen und Anregungen“ sein, wie das Stadtoberhaupt in der Vorlage zur Ratssitzung für den morgigen Dienstag, 2. Juli (17 Uhr, Ratssaal), schreibt. „Eine nachträgliche Aufarbeitung der Frage, ob einzelne Löschgruppen-Mitglieder sich in bestimmter Weise öffentlich verhalten durften, ist daher ausgeschlossen.“ Bei der Einrichtung der Ombudsstelle sollte man sich an der Stadt Köln orientieren, die noch bis Ende Mai 2019 eine solche Stelle befristet eingerichtet besaß. Die Ombudsstelle war mit neutralen Personen der Düsseldorfer Kanzlei Hotstegs besetzt worden. Diese sollte laut Bürgermeister Schulte auch für Plettenberg beauftragt werden.

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Verfassungsbeschwerde in NRW: Die ersten sechs Monate in Münster, lto.de v. 01.07.2019

Seit diesem Jahr können auch die Bürger in NRW Verfassungsbeschwerde beim dortigen VerfGH einlegen. Neun Entscheidungen haben die Münsteraner Verfassungsrichter bisher getroffen und veröffentlicht, nur einmal siegte eine Beschwerdeführerin.

Seit Anfang des Jahres können auch die Bürger in Nordrhein-Westfalen (NRW) ihre Rechte aus der Landesverfassung durch eine Verfassungsbeschwerde beim dortigen Verfassungsgerichtshof (VerfGH) geltend machen. Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheidet auch der VerfGH in Münster über Grundrechtsverletzungen. Der Rückblick auf das erste Halbjahr zeigt bereits die Bandbreite der Themen und die juristischen Hürden des Rechtsmittels.

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Statistik: 1. Halbjahr Verfassungsbeschwerde.NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 30.06.2019

::: Pressemitteilung 5/2019 :::

Statistik: 1. Halbjahr Verfassungsbeschwerde.NRW
seit sechs Monaten entscheidet der Verfassungsgerichtshof NRW auch Verfassungsbeschwerden Düsseldorf.

Seit Anfang des Jahres können Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte aus der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen durch eine Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof in Münster geltend machen. Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet auch der Gerichtshof in Münster über Grundrechtsverletzungen. Der Rückblick auf das erste Halbjahr zeigt bereits die Bandbreite der Themen und die juristischen Hürden des Rechtsmittels. Robert Hotstegs (39), Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat die ersten Entscheidungen ausgewertet.

Der Verfassungsgerichtshof hat in den Monaten Januar bis Juni 2019 neun Verfahren entschieden und veröffentlicht, darunter vier Eilverfahren. Zu sechs Verfahren hat der Gerichtshof eine eigenständige Pressemitteilung herausgegeben und selbst über das neue Rechtsmittel informiert. „Statistik: 1. Halbjahr Verfassungsbeschwerde.NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-05“ weiterlesen

Friedhofskonzept | Interessengemeinschaft erhebt neue Vorwürfe gegen die Verwaltung, Mülheimer Woche v. 05.06.2019

In der Diskussion um das umstrittene Friedhofsentwicklungskonzept konzentriert sich Vieles auf die Ratssitzung am 27. Juni. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft befürchten aber, ihr Anliegen könnte in den vielen anderen aktuellen Themen untergehen. Sie hoffen auf eine Aussetzung des Verfahrens – und erheben neue Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung.

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Neuerscheinung: Handkommentar „Verfassungsbeschwerde.NRW“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-04

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 14.05.2019

::: Pressemitteilung 4/2019 :::

Neuerscheinung: Handkommentar „Verfassungsbeschwerde.NRW“
erster juristischer Fachkommentar vereint Textsammlung und Bewertungen aus der Praxis

Düsseldorf. Seitdem der Landesgesetzgeber zum 01.01.2019 die
Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingeführt hat, existiert ein neues
Rechtsgebiet. Nach welchen Regeln verläuft das Beschwerdeverfahren?
Welche Landesgrundrechte können geltend gemacht werden? Erste Antworten auf diese Fragen gibt nun der juristische Handkommentar des Düsseldorfer Fachanwalts Robert Hotstegs. Auf 228 Seiten gibt er einen Überblick über die Rechtsgrundlagen in Landesverfassung, Gesetzen und Geschäftsordnungen.

Ein Hauptaugenmerk der Kommentierung liegt dabei vor allem auf den
Vorschriften des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VGHG NW),
sowie auf der seit Jahresbeginn neuen Geschäftsordnung des Gerichts. Der
Handkommentar richtet sich an Praktiker wie Studierende.

„Der Kommentar verzichtet dort auf Kommentierungen, wo sie bereits
vorhanden sind. Umgekehrt füllt er aber die Lücke, die derzeit noch
bestand“, erläutert Hotstegs.

So sind durchaus Überraschungen zu Tage getreten: die Norm der
Geschäftsordnung unter der Überschrift „Archivierung“ (§ 6 GOVGH) regelt
dieses Thema nicht; mit einer eigenen Robenpflicht für Rechtsanwälte (§
8 GOVGH) verstößt der Verfassungsgerichtshof selbst gegen Bundesrecht.
Auch Sorgen aus dem Gesetzgebungsverfahren bestätigt Hotstegs: „Der
Verfassungsgerichtshof ist weder personell noch strukturell auf eine
mögliche Vielzahl von Verfassungsbeschwerden vorbereitet. Gleichzeitig
fehlt jede Möglichkeit, ihn mit einer Verzögerungsbeschwerde im Falle
des Falles zu einer zügigeren Bearbeitung anzuhalten.“

Robert Hotstegs ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und ständiger
Beisitzer des Dienstgerichts für Richter.

Verfassungsbeschwerde.NRW Rechtsgrundlagen | Handkommentar
228 Seiten, 39,90 € ISBN 978-3-7481-5650-5

Kostenlose Rezensionsexemplare können direkt per Email unter
presse@bod.de angefordert werden.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den
Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das
Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das
Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die
Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen
Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

BGE in Emmerich feiert ihren 25. Geburtstag im Schlösschen, NRZ v. 12.05.2019

Dirk Kraayvanger

Emmerich. Die Emmericher Bürgergemeinschaft feierte ihren 25. Geburtstag im Schlösschen Borghees. Hier wurde auch eine besondere Ehrung vorgenommen.

Es war im März 1994 als sich viele in der Villa Haus Sonneck die Türklinke in die Hand gaben. Auch Pressevertreter. Mit ihrem wienerischen Charme weihte Gudrun Beckschaefer im einzigartigen Galerieraum alle unter dem Siegel der Verschwiegenheit ein, was schon bald Wirklichkeit werden würde.

Nachdem Gatte Christian Beckschaefer aus der CDU vor Ort austrat, war er bereit für Neues: die Geburt der Bürgergemeinschaft Emmerich (BGE). „Wer sich 25 Jahre in der kommunalpolitischen Arena behauptet und etabliert hat, der hat Durchhaltevermögen, der hat Geber- und Nehmerqualitäten bewiesen“, attestiert Festredner Norbert Kohnen am Sonntagmorgen im Schlösschen Borghees.

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Bundeswehr muss Feuerwehr-Überstunden besser abgelten | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2019-03

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 09.05.2019

::: Pressemitteilung 3/2019 :::

Bundeswehr muss Feuerwehr-Überstunden besser abgelten
Regelungen der Arbeitszeitverordnung sind europarechtswidrig

Düsseldorf. Die Arbeitszeitverordnung der Beamtinnen und Beamten des Bundes (AZV) verstößt gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss ausgeführt. Überstunden, die im Rahmen eines sogenannten „opt-out“ über die Arbeitszeit von 48 Stunden hinaus geleistet werden, müssen daher besser vergütet werden, als in der bisherigen Praxis. Ein Feuerwehrbeamter der Bundeswehr hatte um höhere Abgeltung gestritten. Die Bundeswehr erkannte die Forderung erst am Ende eines siebenjährigen Verfahrens an. (Beschluss v. 08.05.2019, Az. 1 A 713/16)

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Bereits seit Januar möglich: Indi­vi­dual­be­schwerde nun auch in NRW-Ver­fas­sung ver­an­kert, lto.de v. 11.04.2019

von Maximilian Amos

Eine Meldung macht die Runde: NRW führe die Individualverfassungsbeschwerde ein. Doch das ist nicht ganz korrekt: Das Instrument existiert bereit seit Januar, nun wurde es zusätzlich in die Verfassung eingefügt.

„Bürger dürfen in NRW vor das Verfassungsgericht ziehen“ oder auch „Die Bürgerrechte in Nordrhein-Westfalen werden gestärkt“ – solcherlei Meldungen machten am Mittwochabend und auch am Donnerstag die Runde in der deutschen Medienlandschaft. Wenngleich das nicht völlig falsch ist, so stellt sich die Wirklichkeit aber etwas unspektakulärer dar.

Ja, der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch fraktionsübergreifend und einstimmig beschlossen, dass die Landesverfassung künftig eine Individualverfassungsbeschwerde der Bürger zum Verfassungsgerichtshof (VerfGH) vorsehen soll. Nur: Die Rechte der Bürger werden damit de facto nicht gestärkt. Sie wurden es vielmehr am 1. Januar dieses Jahres, denn seit diesem Zeitpunkt steht ihnen die Verfassungsbeschwerde bereits zur Verfügung.

Es war im Sommer 2018, als der Landtag das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VGHG NRW) um die Individualverfassungsbeschwerde ergänzte, die Relegung trat zum Jahresbeginn in Kraft. Für die Durchsetzung der Bürgerrechte in NRW macht die nun beschlossene Verankerung in der Verfassung daher zunächst einmal keinen Unterschied.

Verfassungsbeschwerde schon seit 1. Januar zugänglich

Durch die einfachgesetzliche Einführung zum 1. Januar könnten Bürger bereits Verfassungsbeschwerde beim VerfGH in Münster erheben, erklärt Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der gleichnamigen Düsseldorfer Kanzlei. „Die Verfassungsänderung stellt lediglich sicher, dass dies auch dauerhaft der Fall ist, unabhängig von einfachen Mehrheiten im Landtag.“

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