VLK NRW setzt erfolgreiche Videoreihe „Auf den Punkt“ fort, vlk.nrw v. 14.12.2016

Düsseldorf, 14. Dezember 2016

Die Verkäuflichkeit von Mandaten, Informations- und Auskunftsrechte und der Zusammenschluss zu einer Fraktion sind die Themen, mit denen die VLK NRW vor einigen Wochen ihre neue Videoreihe zu rechtlichen Fragen rund um die Kommunalpolitik gestartet hat. „Das Format wurde so gut angenommen, dass wir im kommenden Jahr zwölf weitere Themen bearbeiten werden“, so Joachim vom Berg, Geschäftsführer der VLK NRW.

„Wir nehmen interessante rechtliche Fragestellungen, aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen unter die Lupe und bringen sie für unsere Mitglieder und alle kommunalpolitisch Interessierten „Auf den Punkt“. Dabei richten wir uns sowohl an Personen, die sich bereits lange in der kommunalpolitischen Arbeit engagieren und über entsprechende Erfahrung verfügen, als auch an Neusteiger.“

Mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs hat VLK einen Juristen mit Erfahrungen im Kommunalrechte, Verfassungs- und Wahlrecht für die Reihe gewonnen, der bereits die Inhalte der ersten drei Folgen gekonnt aufbereitet hat und die Reihe weiter begleiten wird.

Kommunalpolitik in kleinen Häppchen „Auf den Punkt“ gebracht | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2016-09

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 14.12.2016

::: Pressemitteilung 9/2016 :::

Kommunalpolitik in kleinen Häppchen „Auf den Punkt“ gebracht
VLK NRW bietet in Web-Videos Nachhilfe für Ratsmitglieder und solche, die es werden wollen

Düsseldorf. Warum werden Ratsbeschlüsse über verkaufsoffene Sonntage von Verwaltungsgerichten wieder gekippt? Wie wird man eine Beigeordnete in der Gemeinde wieder los? Kann ein Ratsmitglied Akteneinsicht beantragen? Darf sich jeder im Ratssaal einen bestimmten Sitzplatz wünschen? Die Fragen, die der Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs (37) seit diesem Jahr für die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK NRW) in Videoform beantwortet, sind vielfältig. Entstanden sind kurze Clips fürs Internet mit dem Titel „Auf den Punkt“. Heute wurde die Fortsetzung der Reihe auch für das Jahr 2017 vereinbart. „Kommunalpolitik in kleinen Häppchen „Auf den Punkt“ gebracht | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2016-09“ weiterlesen

Wer ist die stärkste Liste? Niemand., Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 29.11.2016, Az. 12c K 5552/16.PVL

Ob das der Gesetzgeber so wollte? In einem aktuellen Verfahren konkurrierten maßgeblich zwei Beamtenlisten in der Wahl zum Personalrat miteinander und zogen jeweils mit drei Beamtenvertretern in den neuen Personalrat ein. Bei der späteren Entscheidung über die Freistellung von Personalratsmitgliedern wurde zunächst – wie im Gesetz vorgesehen – die vorsitzende Person freigestellt, in einer Blockabstimmung wurden aber auch drei Stellvertreter freigestellt. Fraglich war daher, ob nicht als „Nummer 2“ eigentlich ein Vertreter der stärksten Liste zu wählen gewesen wäre. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen war das nicht erforderlich, denn es gäbe schlicht keine stärkste Liste. Auf die Stimmabgabe käme es nicht an, nur auf die gewählten Mitglieder im Personalrat. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. „Wer ist die stärkste Liste? Niemand., Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 29.11.2016, Az. 12c K 5552/16.PVL“ weiterlesen

Stadt verleiht Ex-Feuerwehrchefin nach Bonn, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung v. 01.12.2016

Dormagen. Ein Jahr nach dem Aus als Leiterin arbeitet Sabine Voss jetzt beim Katastrophenschutz-Bundesamt. Von Carina Wernig

Die städtische Branddirektorin Sabine Voss hat knapp ein Jahr nach ihrem Aus als Leiterin der Dormagener Feuerwehr eine neue Aufgabe übernommen: Wie die Stadt Dormagen gestern mitteilte, ist Voss ab dem 1. Dezember von der Stadt zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn abgeordnet. Dieses „Ausleihen“ sei ein „übliches Verfahren bei Beamten“ und gelte für zwei Jahre, wie der Erste Beigeordnete Robert Krumbein erläuterte. Die ehemalige Dormagener Feuerwehrchefin arbeitet in Bonn künftig im Referat „Ressort- und länderübergreifende Krisenmanagementübungen, LÜKEX“. „Die Abordnung wurde in einer einvernehmlichen Regelung zwischen allen Beteiligten vereinbart“, erklärte Krumbein gestern. Es handele sich um keine Versetzung, die Stadt Dormagen bleibe Arbeitgeberin. Die Frage nach eventuellen Ausgleichszahlungen durch das Bundesamt ließ Krumbein offen. „Stadt verleiht Ex-Feuerwehrchefin nach Bonn, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung v. 01.12.2016“ weiterlesen

BayVerfGH stoppt unverbindliche Volksbefragungen: Demo­k­ratie wagen oder Demo­k­ratie-Watschn?, lto.de v. 22.11.2016

In Bayern wird es keine unverbindlichen Volksbefragungen geben, sie verstoßen gegen die Landesverfassung, so der dortige VerfGH. Robert Hotstegs meint, dass das Gericht damit wichtige Leitplanken für die Demokratie aufgezeigt hat.

Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung gab der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) am Montag Klagen von SPD und Grünen statt (Urt. v. 21.11.2016, Az. Vf. 15-VIII-14). Der entsprechende Gesetzespassus sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig.

Diese Entscheidung des VerfGH gibt einen Überblick über System und Einordnung der direkten Demokratie in den bayerischen Verfassungsstaat. Damit hat das Gericht allen Beteiligten eine Nachhilfestunde gegeben, die im Gesetzgebungsverfahren zu kurz gekommen war.

 

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Video: „Auf den Punkt“ Folge 3: Zusammenschluss zur Fraktion

Kommunalpolitiker sehen sich in ihrer täglichen politischen Arbeit immer wieder mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs nimmt die VLK NRW interessante rechtliche Fragenstellungen rund um die Kommunalpolitik, aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen unter die Lupe und bringt die Sachverhalte für Sie „Auf den Punkt“!

Zusammenschluss zur Fraktion

Wie finden eigentlich Ratsfraktionen zueinander? Das ist eine Frage, die sich nicht nur zu Beginn einer Legislaturperiode stellt, sondern auch immer wieder unterwegs. Insbesondere die Frage, wie kann man neue Mitglieder aufnehmen, Mitglieder ausschließen. Können sich neue Fraktionen ergeben?

Zu diesem Thema gäb‘ es sicherlich mehr zu erzählen, als wir in diesem Clip darstellen können. Grundsätzlich muss man sagen: die Leitplanken, die die Gemeindeordnung, die Kreisordnung vorgeben sind simpel. In einer Fraktion finden politisch gleichgerichtete Mandatsträger zueinander. Das sind freiwillige Zusammenschlüsse. Niemand kann einer Fraktion vorgeben, dass sie sich zusammenschließen muss oder dass sie sich auflösen muss.

Zu Schwierigkeiten kommt es immer dort, wo insbesondere einzelne Mandatsträger sich zusammenschließen, die vorher im Wahlkampf erbittert konkurriert haben, und wo sich dann die Frage stellt: ist das eigentlich politisch gleichgerichtet oder nicht? Man muss sagen, das Ergebnis zeigt dann die Rats- und Kreistagarbeit. Denn natürlich ist es möglich, dass sich auch vorherige Konkurrenten in einer laufenden Legislaturperiode dafür entscheiden gemeinsame Ziele zu verfolgen und vielleicht auch große Streitpunkte erst einmal hintenanzustellen. Das schließt überhaupt nicht aus, dass man sich in einer Fraktion zusammenfindet, dass die Fraktion auch um andere Mandatsträger erweitert wird.

Wenn es zu Schwierigkeiten in einer Fraktion kommt, also insbesondere natürlich zu politischen Auseinandersetzungen, aber manchmal auch zu persönlichen Anfeindungen, stellt sich die Frage: wie kann man sich auch wieder voneinander trennen?

In der Regel sieht jedes Fraktionsstatut vor, dass ein Ausschluss möglich ist. Das heißt die Fraktion kann auch mit Mehrheit beschließen sich von einzelnen Mitgliedern zu trennen. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hatte jetzt in diesem Jahr ein solchen einen Fall zu entscheiden, wo auch schon vor der Kommunalwahl und im Kommunalwahlkampf klar war, dass es Animositäten zwischen dem einzelnen Mitglied und den übrigen Mitgliedern der Fraktion gibt. Das Verwaltungsgericht hat deutlich gemacht, es gibt so eine Art Fraktionsmitgliedschaft auf Bewährung. Wenn man sich dann eben nicht bewährt und nicht politisch zueinander findet, sondern immer noch die Rolle der inneren Opposition einnimmt und unangekündigt Eigeninitiativen startet, die Fraktion bloßstellt, ist das ein Grund für eine Scheidung oder einen Ausschluss.

Ob ein solcher Ausschluss dann am Ende rechtmäßig oder nicht ist, muss dann im Zweifel das einzelne Mitglied durch einen Rechtsstreit klären lassen. Es ist nicht Aufgabe eines Bürgermeisters, eines Landrats oder einer Verwaltung das zu überprüfen. Auch da sind die Fraktionen grundsätzlich frei, genauso wie auch die Gründung keiner Anerkennung bedarf.

Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis „1 zu 1“ durch Freizeit auszugleichen, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 17.11.2016, Az. 2 C 21.15, 2 C 22.15, 2 C 23.15, 2 C 24.15, 2 C 3.16 und 2 C 28.15

Die Mehrarbeit eines Beamten in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis „1 zu 1“ durch Freizeit auszugleichen. Hingegen besteht kein Anspruch auf Freizeitausgleich für eine reine Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheitszeiten ohne dienstliche Inanspruchnahme in dieser Zeit. Bei Freizeitausgleich für im Ausland geleisteten Dienst besteht außerdem kein Anspruch auf Auslandsbesoldung, wenn der Freizeitausgleich im Inland genommen wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. „Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis „1 zu 1“ durch Freizeit auszugleichen, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 17.11.2016, Az. 2 C 21.15, 2 C 22.15, 2 C 23.15, 2 C 24.15, 2 C 3.16 und 2 C 28.15“ weiterlesen

Video: „Auf den Punkt“ Folge 2: Informations- und Auskunftsrechte

Kommunalpolitiker sehen sich in ihrer täglichen politischen Arbeit immer wieder mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs nimmt die VLK NRW interessante rechtliche Fragenstellungen rund um die Kommunalpolitik, aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen unter die Lupe und bringt die Sachverhalte für Sie „Auf den Punkt“!

Informations- und Auskunftsrechte

Heute zum Thema Informations- und Auskunftsrechte. Drei Dinge möchte ich Ihnen vorstellen: Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Hamm, insgesamt einen kurzen Überblick über Informations- und Auskunftsrechte von Rats- und Kreistagsmitgliedern und zum Abschluss die Informationssatzung als kommunales Modell.

Das Oberlandesgericht Hamm hat im Dezember eine aufsehenerregende Entscheidung gefällt (OLG Hamm, Urteil v. 16.12.2015, Az. I-11 U 5/14), nämlich zugunsten eines Journalisten, der sehr weitreichende Auskunftsrechte zugesprochen bekam. Das Bemerkenswerte ist, er hat sich an eine Aktiengesellschaft gerichtet, die Auskunft darüber geben sollte, in wieweit sie Wahlkämpfe vielleicht verdeckt mitfinanziert hat.

Die Aktiengesellschaft, war im Bereich der Daseinsvorsorge tätig, Wasser, Strom usw. Also im Prinzip eine typische Stadtwerke-Aufgabe. Das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt, der Journalist hat eine sehr umfangreiche sehr detailreiche Auskunftsansprüche, die er durchsetzen kann. Geschäftsgeheimnisse darf die Aktiengesellschaft nicht geltend machen.

Die Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung und wird deswegen noch für viel Aufsehen sorgen. Sie ist jetzt beim Bundesgerichtshof anhängig und mit einer Entscheidung ist in diesem oder dem nächsten Jahr zurechnen.

*Update: Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des OLG Hamm im Wesentlichen inhaltlich bestätigt und nur geringfügig zeitlich begrenzt. (Bundesgerichtshof, Urteil v. 16.03.2017, Az. I ZR 13/16)

Überblick über Informationsrechte und Auskunftsansprüche

Insgesamt ist das Thema Informationsrechte und Auskunftsansprüche von großer Bedeutung. Denn mitwirken auf kommunaler Ebene setzt ja immer Informationen voraus. Das hat Licht und Schatten. Die Schattenseite für das betroffene kommunale Unternehmen ist natürlich, dass womöglich Geschäftsinformationen und auch Geschäftsgeheimnisse nach Draußen gelangen können. Das Licht befindet sich da, wo einzelne Rats und Kreistagmitglieder ihren Anspruch auch durchsetzen können. Das geht in der Regel darüber, dass Rats- und Kreistagmitglieder einen Anspruch haben vom Bürgermeister bzw. vom Landrat informiert zu werden. Auf Antrag.

Pauschalisiert kann man sagen: Sparkassen im kommunalen Bereich sind sehr immun gegen Informations- und Auskunftsansprüche. Ganz anders dagegen kommunale GmbH’s. Bei kommunalen GmbH’s ist das so, dass ein einzelnes Rats- und Kreistagmitglied im Prinzip Anspruch darauf hat auf alle Informationen zuzugreifen die dem Bürgermeister oder dem Landrat vorliegen.

Die Aktiengesellschaft befindet sich genau in der Mitte zwischen Sparkasse und GmbH. Hier müssen tatsächlich auch Geheimhaltungsinteressen der Aktiengesellschaft abgewogen werden.

Vorschlag für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung

Zum Abschluss ein Vorschlag, der von einem Informationsfreiheits-Bündnis stammt, das sich zusammensetzt aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie Nordrhein-Westfalen, NABU und Transparency International. Die Initiative hat eine Informationsfreiheitssatzung entworfen und im Dezember allen Kommunen und Kreisen zur Verfügung gestellt. Die ersten Räte und Kreistage haben darüber schon beraten.

Inhalt der Satzung ist, dass zukünftig von sich aus die Verwaltung Informationen frei zugängig macht und dem Bürger anbietet. Das löst das bisherige Antragsmodell ab, wonach der Bürger einen Informationsfreiheitsantrag erst stellen müsste, Akteneinsicht erst beantragen müsste und die Verwaltung jeweils einzeln entscheidet. Die Transparenz dazu würde das genau umkehren.

Wir hoffen, dass das auch zu einer deutlichen Vereinfachung führt. Nicht nur, was den Informationszugang angeht, sondern auch die Vereinfachung der Verwaltung, die sich nicht mit einzelnen Anträgen auseinandersetzen muss. Ein gutes Beispiel, wie solche Informationsfreiheitsrechte wirken können, hat zuletzt die Aktion „Frag den Bundestag“ gezeigt; eine Aktion, die im Internet dazu führte, dass der Bundestag jetzt all seine Gutachten vom wissenschaftlichen Dienst online frei zugänglich macht. Geheimnisse, die also jetzt über 60 Jahre lang schon gehütet wurden. Das könnte auch vor Ort passieren. Zum Beispiel anhand einer solchen Mustersatzung.

Stadt bezieht Stellung zur UWG-Klage, Westdeutsche Zeitung v. 10.11.2016

Von Beatrix Van Vlodrop

Im Gegensatz zur UWG-Ratsgruppe ist die Stadt davon überzeugt, dass die Besetzung der Ausschüsse das Kräfteverhältnis im Rat gut abbildet.

Krefeld. Die UWG hat im 58-köpfigen Rat der Stadt Krefeld zwei Vertreter: Andreas Drabben ist UWG-Mitglied, seine Kollegin Ruth Brauers parteilos. Als Zweierteam bilden sie die UWG-Ratsgruppe. Die nach der Kommunalwahl ins Leben gerufene Fraktion, die durch den Zusammenschluss von UWG und AfD gebildet worden war, scheiterte schon wenige Monate nach der Kommunalwahl. „Stadt bezieht Stellung zur UWG-Klage, Westdeutsche Zeitung v. 10.11.2016“ weiterlesen

Die UWG verklagt den Rat der Stadt Krefeld, Westdeutsche Zeitung v. 09.11.2016

Von Beatrix Van Vlodrop

Verwaltungsjurist hält die Besetzung der Ausschüsse für rechtswidrig, die Stadt widerspricht dieser Bewertung.

Krefeld. Die Vertreter der UWG im Krefelder Rat fühlen sich in ihren Rechten beschnitten. Seit die Ratsfraktion, die UWG und AfD nach der Kommunalwahl im Mai 2014 gebildet hatten, sich aufgelöst hat, kämpft Andreas Drabben (UWG) um mehr Rechte für seine Ratsgruppe. Sitze in den Ausschüssen müssten neu verteilt werden.

Nachdem Appelle und Beschwerden erfolg- und folgenlos blieben, verklagt die UWG jetzt den Rat der Stadt Krefeld, stellvertretend OB Meyer.

Mit Datum vom 3. November ging die Klageschrift beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein, am Dienstag, 8. November, lag sie auch der Verwaltungsspitze in Krefeld vor. Danach will Rechtsanwalt Hotstegs im Auftrag des Mandanten unter anderem gerichtlich feststellen lassen, dass die Besetzung der Ausschüsse des Krefelder Rats nach der Auflösung der Fraktion UWG/AfD und später der Ratsgruppe Piraten/Die Partei rechtswidrig ist. Die „Spiegelbildlichkeit“, die proportional korrekte Abbildung der Ratsmehrheiten in den Fachausschüssen, sei nicht gewahrt, der Gleichbehandlungsgrundsatz damit verletzt, argumentiert der Verwaltungsjurist. „Die UWG verklagt den Rat der Stadt Krefeld, Westdeutsche Zeitung v. 09.11.2016“ weiterlesen

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