Streit um Bürgerentscheid: Chancen für Godesberger Klage ungewiss, General-Anzeiger v. 12.05.2017

Bonn. Die Erfolgschancen der angekündigten Klage gegen den Bürgerentscheid zum Kurfürstenbad sind offenbar begrenzt.

Von Andreas Baumann

Diesen Schluss legt eine Entscheidung nahe, die das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Oktober 2016 zu einem anderen Bürgerbegehren fällte.

Der Anwalt der Initiative „Kurfürstenbald bleibt!“ zeigte sich am Freitag trotzdem optimistisch, dass Ergebnis der Abstimmung kippen zu können. Die Initiative beruft sich darauf, dass die Stadt den Bürgern wichtige Informationen vorenthalten habe. „Streit um Bürgerentscheid: Chancen für Godesberger Klage ungewiss, General-Anzeiger v. 12.05.2017“ weiterlesen

#2 Robert Hotstegs: Mediation bei Bürgerinitiativen, Der Mediationspodcast v. 12.05.2017

Der Mediationspodcast Podcast 12.05.17 06:54 Uhr

Dauer: 00:30:10

Robert Hotstegs ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und hat zudem noch die Ausbildung zum Mediator absolviert. Seine Kanzlei hat sich unter anderem auf Beamtenrecht und auf Bürgerbeteiligungen spezialisiert. Wir unterhalten uns über Fälle im Beamtenrecht. Außerdem berichtet er über eine Bürgerinititiative, die sich gegen sie Schließung einer Grundschule wehrte. Seine Kanzlei begleitete die Initiative im Mediationsverfahren, bei der am Ende die Schulschließung nicht verhindert werden konnte, dafür eine für alle Beteiligte gute Lösung für die Zukunft. Eine weitere Bürgerinitiative bildet sich auch im Fall Berliner Flughafen BER, bei der die Lösung noch nicht in Sicht ist

Inhalt dieser Folge:

  • Überblick über seine Tätigkeitsschwerpunkte
  • Beamtenrecht
  • Bürgerbeteiligungen
  • Begleitung einer Bürgerinitiative „Grundschulrettung“ „Kurze Beine Kurze Wege“
  • Flughafen Berlin Tegel

Shownotes:

Robert Hotstegs homepage:
www.hotstegs-recht.de

https://ozbn1i.podcaster.de/mediationspodcast/media/DMP02_-_Robert_Hotstegs_130417__-_final.mp3?_=1

Dormagen: Zentrum – Bürgergehren Hallenbad Nievenheim, klartext-ne.de v. 10.05.2017

Dormagen – „Die Verwaltung verunsichert die Bürger durch falsche Aussagen zu Ratsbeschlüssen und überhöhten Kostenschätzungen für die Grundsanierung und den Weiterbetrieb des Hallenbades in Nievenheim.

Der Versuch der Behinderung des Bürgerbegehrens durch die Verwaltung ist offensichtlich“, so Hans-Joachim Woitzik. So gibt es bis heute entgegen den Aussagen der Verwaltung keinen Ratsbeschluss zur Schließung und zum Abriss des Hallenbades in Nievenheim.

Die von der Verwaltung benannten Ratsbeschlüsse enthalten nur Beschlüsse zum Neubau des Hallenbades in Dormagen. Somit ist auch die in den Raum gestellte Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht begründet. Wie dies auch der renommierte Fachanwalt für Bürgerbegehren, Rechtsanwalt Robert Hotstegs, bereits festgestellt hat. „Dormagen: Zentrum – Bürgergehren Hallenbad Nievenheim, klartext-ne.de v. 10.05.2017“ weiterlesen

Causa Wendt: Muss das Beamtenrecht fortentwickelt werden?, ZAP 2017, 495

Der Journalist selbst schien ein wenig überrascht von seinem Coup: Er interviewte den Vorsitzenden einer bundesdeutschen Beamtengewerkschaft, rückte ihm mit Informationen über gewährte Bezüge aus dem öffentlichen Dienst zu Leibe, und der Betroffene stritt eine Besoldung rundheraus ab. Das Interview war „im Kasten“, unmittelbar im Anschluss widerrief der Beamte seine Lüge: Er erhalte Bezüge und befinde sich in einem speziellen Dienstverhältnis. Die „Causa Wendt“ sorgte landauf landab für Aufsehen. Eine Aufmerksamkeit, die das Beamtenrecht gar nicht gewöhnt ist.

Hotstegs, Causa Wendt: Muss das Beamtenrecht fortentwickelt werden?, ZAP 2017, 495

Was darf das Ordnungsamt – und was nicht?, Mitteldeutsche Zeitung v. 28.04.2017

Personalien nehmen, Party auflösen

„Ordnungsamt? Die dürfen doch nur Knöllchen fürs Falschparken verteilen!“ Diese Annahme ist weit verbreitet. Doch sie ist falsch. Denn der Aufgaben-Bereich der Behörde ist sehr viel größer, als viele denken – und auch die Befugnisse der Ordnungsamt-Mitarbeiter sind zum Teil denen der Polizei nicht unähnlich. Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht. „Was darf das Ordnungsamt – und was nicht?, Mitteldeutsche Zeitung v. 28.04.2017“ weiterlesen

IG Nievenheim will nicht aufgeben, dormago.de v. 23.04.2017

Nievenheim. Nachdem die Stadt die Auffassung vertritt, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt des Nievenheimer Hallenbades rechtlich unzulässig ist (DORMAGO berichtete), hat die Interessengemeinschaft Nievenheim den Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs um Prüfung der rechtlichen Sachlage gebeten. „Dass das geplante Bürgerbegehren unzulässig sein soll überrascht“, erklärt der Rechtsanwalt lt. IG Nievenheim. Hotstegs Begründung: „Die Stadt Dormagen hat zwei Ratsbeschlüsse benannt, die angeblich durch das Bürgerbegehren aufgehoben oder geändert würden. Die Beschlüsse behandeln aber gar nicht das Schwimmbad in Nievenheim.“ „IG Nievenheim will nicht aufgeben, dormago.de v. 23.04.2017“ weiterlesen

Sonderschulkonrektor (A14z) sticht Sonderschulrektor (A14), Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 19.04.2017, Az. 3 L 296/17

Das Verwaltungsgericht Köln stellt noch einmal klar: Die Wertigkeit des Statusamts lässt sich nicht aus der Amtsbezeichnung herauslesen

Eigentlich hatte das Bundesverwaltungsgericht jeglicher Verwirrung in der dem hier betroffenen Verfahren zu Grunde liegenden Rechtsfrage bereits im Jahr 2007 ein Ende gemacht, indem es unmissverständlich feststellte:

„Bei Ämtern gleicher Besoldungsgruppe mit und ohne Amtszulage handelt es sich um zwei statusrechtlich verschiedene Ämter.“

vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.04.2007, Az. 2 B 25/07.

Diese Erkenntnis scheint jedoch noch nicht an alle Behörden durchgesickert zu sein. Vorliegend hatte die Antragsgegnerin die Entscheidung über die Besetzung der Stelle einer/s Sonderschulrektor/in zu Gunsten der Beigeladenen getroffen. Diese hatte in der dienstlichen Beurteilung das gleiche Ergebnis wie der Antragsteller erlangt und außerdem nach Auffassung der Behörde als Sonderschulrektorin mit Besoldungsgruppe A14 ein höheres Statusamt inne als der Antragsteller als Sonderschulkonrektor mit Besoldungsgruppe A14 mit Amtszulage. Diese fehlerhafte Erkenntnis leitete die Antragsgegnerin aus den Amtsbezeichnungen „Sonderschulrektorin“ bzw. „Sonderschulkonrektor“ ab. „Sonderschulkonrektor (A14z) sticht Sonderschulrektor (A14), Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 19.04.2017, Az. 3 L 296/17“ weiterlesen

Kein gemeinsamer Termin, Kölner Stadt-Anzeiger v. 06.04.2017

Bürgerentscheid zum Pulheimer Friedhofskonzept wird nicht an die Landtagswahl gekoppelt

VON MARIA MACHNIK

Pulheim. Sichtbar enttäuscht waren die Initiatoren und die Unterstützer des Bürgerbegehrens zum Friedhofskonzept. Alles Reden, alle Versuche, CDU und Grüne doch noch für ihr Anliegen zu gewinnen, waren vergebens. Auch die Bitte des Bürgervereins, den Termin zu überdenken, ging ins Leere.

CDU und Grüne möchten zwar, dass alle stimmberechtigten Bürger ab 16 Jahren entscheiden können, ob der Ratsbeschluss vom 15. November 2016 aufgehoben werden soll. Das hieße, dass ausgewählte (sogenannte gelbe) Flächen auf städtischen Friedhöfen nach Ablauf aller Grabnutzungsrechte nicht entwidmet werden. „Kein gemeinsamer Termin, Kölner Stadt-Anzeiger v. 06.04.2017“ weiterlesen

Die mobile Version verlassen