Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 19.04.2018
::: Pressemitteilung 4/2018 :::
Bundesverwaltungsgericht: gute Signale für Feuerwehrleute in NRW
Feuerwehrleute streiten in Leipzig erfolgreich um Bezahlung oder Freizeit für erhöhte Arbeitszeit
Düsseldorf/Leipzig. Die Düsseldorfer Feuerwehrmänner, die seit fünf Jahren um eine bessere Bezahlung sogenannter „opt-out“-Schichten streiten, dürfen auf Geld hoffen. Das berichtet Fachanwalt Robert Hotstegs (38). Am Donnerstag hatte der zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts über Parallelverfahren gegen die Stadt Leipzig zu entscheiden. Mit erfreulichem Ausgang für die Kläger dort: die Revisionen waren erfolgreich, nun muss das Oberverwaltungsgericht über Freizeitausgleich oder Abgeltung entscheiden. Das erhoffen sich auch die NRW-Musterkläger seit langem. „Bundesverwaltungsgericht: gute Signale für Feuerwehrleute in NRW | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-04“ weiterlesen