Aufhebung einer Versetzung in den Wartestand, Verwaltungsgericht der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Urteil v. 21.11.2016, Az. KVwG 4/2016

Bestehen erhebliche Spannungen im Verhältnis zwischen einem Pfarrer und einer Gemeinde bzw. Teilen der Gemeinde, hält das kirchliche Pfarrdienstrecht spezielle Mechanismen vor. Unter anderem die Feststellung, dass eine nachhaltige Störung vorliege und sodann die Versetzung des Pfarrers.

Vorliegend ist eine solche Feststellung getroffen worden und der betroffene Pfarrer in den Wartestand versetzt worden. Das nachfolgende Urteil zeigt, dass beide Verfügungen des Landeskirchenamtes voll gerichtlich überprüfbar sind. Vorliegend ist der gesamte Bescheid aufgehoben worden. Weder die Feststellung der nachhaltigen Störung, noch die Versetzung in den Wartestand hatten Erfolg.

Das Urteil macht darüber hinaus deutlich, dass die kirchenrechtliche Untätigkeitsklage gewollt ist und vor allem Rechtsschutz gewähren soll, wenn die beklagte Behörde Rechtsschutz außergerichtlich verweigert. Darüber hinaus dürften Versetzungen in den Wartestand wegen nachhaltiger Störung nunmehr absolut exotischen Charakter erhalten, da zuvor auch Versetzungen gegen den Willen eines Pfarrers zu erwägen und vorzunehmen sind.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, da das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 15.07.2021 (Az. 6/2020) zurückgewiesen hat. (Stand: 18.08.2021) „Aufhebung einer Versetzung in den Wartestand, Verwaltungsgericht der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Urteil v. 21.11.2016, Az. KVwG 4/2016“ weiterlesen

Der Fall Rainer Wendt: Wo ist bloß mein Büro?, lto.de v. 10.03.2017

Der Chef der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt muss mit einem Disziplinarverfahren rechnen, das sei bereits nicht mehr zu verhindern. Das Verfahren könnte sogar zum Entzug der Beamtenpension führen, meint Robert Hotstegs.

Die Affäre um den Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt hat erste personelle Konsequenzen – und die kommen nicht aus dem öffentlichen Dienst oder der Politik: Es sind die ersten Gewerkschafter, die von Posten an seiner Seite zurücktreten.

Die Öffentlichkeit erfährt derzeit scheibchenweise Details über die Bezahlung und Umtriebigkeit des Bundesvorsitzenden der DPolG. Unter üblichen Vorzeichen wären Gehälter und Einkommen allenfalls moralisch zu bewerten oder Nebentätigkeiten an den Maßstäben der Gewerkschaft zu messen.

Der Fall Wendt ist aber nicht „üblich“.

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Der Fall Rainer Wendt: Es geht nicht nur um zu viel Beam­ten­sold, lto.de v. 06.03.2017

Rainer Wendt hat jahrelang Polizistensold bezogen, aber nur Gewerkschaftsarbeit gemacht. Dass er nun in Ruhestand geht, ändert nichts an den offenen Fragen: zum Beamten-, zum Disziplinar-, vielleicht gar zum Strafrecht, meint Robert Hotstegs.

Rainer Wendt gilt als kompromissloser Verfechter von „Law and Order“. Gegen sein Image als harter Hund hat der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) nichts einzuwenden. „Ich finde es schon richtig, dass man sich an Recht und Gesetz hält“, sagte er. Sein eigenes Verhalten ist nun aber im Zwielicht, wurde Wendt doch vom Land Nordrhein-Westfalen jahrelang als Polizist bezahlt. Doch leistete er gar keinen Polizeidienst – sondern ausschließlich Gewerkschaftsarbeit.

Seit 2007 ist Wendt Bundeschef seiner Gewerkschaft, er sitzt auch im Bundesvorstand des Beamtenbunds dbb, unter dessen Dach die DPolG angesiedelt ist.

Die Rechtsfragen, die seine Besoldung aufwirft, berühren schon jetzt eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Das hat die Deutsche Polizeigewerkschaft bislang offenbar verkannt (oder verkennen wollen), als sich die Bundesleitung „ohne Einschränkungen hinter“ Rainer Wendt stellte. Gleichwohl ist die Position hinter ihm gut gewählt. Vor ihm dürften nämlich in den nächsten Wochen und Monaten nicht nur kritische Rückfragen, sondern auch ein rechtliches Nachspiel liegen.

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Interview „Anwälte richten über Richter“, NJW-aktuell 7/2017, 12

In deutschen Gerichtssälen gilt seit jeher eine feste Sitzordnung. Auf der einen Seite sitzen der oder die Richter, auf der anderen die Anwälte. Perspektivwechsel grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahme: Bei den Richterdienstgerichten einiger Bundesländer, so etwa in Nordrhein-Westfalen. Dort sitzen seit Anfang des Jahres auch Anwälte auf der Richterbank, wie etwa Katharina Voigt und Robert Hotstegs (Bild oben). Sie werden künftig in Verfahren über Dienstangelegenheiten von Richtern mitentscheiden. Die NJW hat beide zu ihrer neuen Aufgabe am Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf befragt.

ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf | Dienstrecht | Pressemitteilung 2016-10

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 30.12.2016

::: Pressemitteilung 10/2016 :::

ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf
Land Nordrhein-Westfalen macht erstmals von neuer gesetzlicher Regelung Gebrauch

Düsseldorf. Die Düsseldorfer Fachanwältin Katharina Voigt (34) und ihr Kanzleikollege Robert Hotstegs (37) wurden auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu Beisitzern am Dienstgericht für Richter gewählt. Auch vier weitere Rechtsanwälte aus NRW wurden berufen. Im Januar übernehmen sie die neue Aufgabe ehrenamtlich für fünf Jahre. Erstmals werden dann in Verfahren über die Dienstangelegenheiten von Richtern auch Rechtsanwälte mitentscheiden. Das Land NRW hat die Richterbank auf andere Volljuristen erweitert und folgt anderen Bundesländern. „ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf | Dienstrecht | Pressemitteilung 2016-10“ weiterlesen

Aussetzung der Einbehaltung der Dienstbezüge bei Zurückstufung in erster Instanz, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.10.2016, Az. 3d B 1064/16.O

Disziplinarverfahren sind langlebig und vielschichtig. Umso wichtiger ist es, den jeweils passenden Rechtsschutz auch „unterwegs“ zu suchen.

In einem seit 2011 laufenden Disziplinarverfahren strebt das Land Nordrhein-Westfalen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als angemessene Disziplinarsanktion an. Im behördlichen Disziplinarverfahren wurde daher die vorläufige Einbehaltung der Dienstbezüge (30%, später 15%) angeordnet. Bei der Entscheidung über die Disziplinarklage folgte das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Klageantrag nicht und erkannte statt einer Entfernung auf eine Zurückstufung um eine Besoldungsgruppe. Hiergegen legte das Land Berufung ein.

Einen Antrag auf Aussetzung der Einbehaltungsentscheidung lehnte der Dienstherr außergerichtlich ab. Hierauf wurde die Aussetzung bei Gericht beantragt. Da die Berufung bereits beim Oberverwaltungsgericht anhängig war, war dies auch für die Aussetzungsentscheidung erst- und letztinstanzlich zuständig. Der Antrag war erfolgreich. Ab dem Monat der Gerichtsentscheidung sind mithin die vollen Dienstbezüge auszuzahlen.

Nachtrag: Zwischen den Parteien ist die Kostentragung des Verfahrens auch noch 2019 streitig. Denn obwohl im Tenor der hier besprochenen Entscheidung der Antragsgegnerin die Kosten auferlegt wurden, hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22.11.2019 eine Kostenfestsetzung abgelehnt.

„Aussetzung der Einbehaltung der Dienstbezüge bei Zurückstufung in erster Instanz, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.10.2016, Az. 3d B 1064/16.O“ weiterlesen

Dr. Nicole Wolf erhält Ruf an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW | Kanzlei | Pressemitteilung 2016-08

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 07.09.2016

::: Pressemitteilung 8/2016 :::

Dr. Nicole Wolf erhält Ruf an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW
Rollenwechsel für die Spezialistin im Verwaltungs- und Beamtenrecht ab Oktober

Düsseldorf/Gelsenkirchen. Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Dr. Nicole Wolf (39) hat einen Ruf auf eine Professur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen angenommen. Ab Oktober verstärkt sie dort die Abteilung Gelsenkirchen in den Fächern des Staats- und Verwaltungsrechts. Während sie in den letzten drei Jahren maßgeblich Beamtinnen und Beamte als Rechtsanwältin beriet und vertrat, wechselt sie nun die Perspektive und bildet den Behördennachwuchs an der landeseigenen Hochschule mit aus. Das bedeutet gleichzeitig den Abschied aus der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft. „Dr. Nicole Wolf erhält Ruf an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW | Kanzlei | Pressemitteilung 2016-08“ weiterlesen

EuGH kippt zu niedrige Rente für Ex-Beamte | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2016-07

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 19.08.2016

::: Pressemitteilung 7/2016 :::

EuGH kippt zu niedrige Rente für Ex-Beamte
Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vom 01.07. hielt gerade 13 Tage lang

Düsseldorf/Luxemburg. Keine zwei Wochen lang hatte das neue Dienstrechtsmodernisierungsgesetz unangefochten Bestand. Seit seinem Inkrafttreten Anfang Juli sind die Verwaltungsgerichte schon mit dem Gesetz befasst, am 13.07. erklärte der Europäische Gerichtshof eine Norm für europarechtswidrig. (EuGH, 13.07.2016 – C-187/15)

Die Rechtsfragen sind für die Betroffenen existenziell. So schuf der Gesetzgeber eine Regelung, die der Frauenförderung dienen soll: „Frauen sind bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern…“ (§ 19 Abs. 6 S. 2 LBG NRW). Der Zusatz „im Wesentlichen“ stellt dabei den Knackpunkt dar. „In der Finanzverwaltung gab es eine regelrechte Beförderungswelle vor dem Stichtag 1.7. Seit Juli wird nun vor den Verwaltungsgerichten gestritten, wann Frauen vorgehen sollen und wann nicht.“, weiß Fachanwalt Robert Hotstegs (37).

Gleiches gilt für eine Vorschrift über die Entlassung von Beamten. Das neue Gesetz übernahm eine uralte Regelung, wonach Beamte, die entlassen werden, nur in der Deutschen Rentenversicherung nachversichert werden. Das führt zu erheblichen Einbußen. Seit 2013 führte das Land NRW hierzu bereits einen Rechtsstreit mit einem Lehrer, der nach Österreich wechselte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf zweifelte, ob seine Nachversicherung mit dem EU-Recht vereinbar sein könnte. So wird der Lehrer nämlich eine monatliche Altersrente in Höhe von rund 1.050 Euro beziehen. Würden ihm für seine Tätigkeit in Deutschland Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gewährt, beliefen sich diese auf rund 2.250 Euro. Rund 1.200 erhält der Ex-Beamte dann weniger.

Der Generalanwalt beim EuGH schloss sich im März 2016 den Bedenken des Verwaltungsgerichts an. Der Gerichtshof entschied nun, dass diese Benachteiligung eine verbotene Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU darstelle. „Damit kippt das Gesetz nach nur 13 Tagen, obwohl der Landtag vorgewarnt war.“ fasst Hotstegs zusammen. „Nun liegt das Verfahren wieder beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, am Ende kann sich der Gesetzgeber aber nicht vor der Arbeit drücken. Er muss nachbessern.“ Der Bund und andere Bundesländer hätten etwa das Altersgeld entwickelt, auch NRW könnte diesen Sonderweg zwischen Rente und Beamtenversorgung gehen.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

Frag doch mal den Staat! | Informationsfreiheit | Pressemitteilung 2016-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 28.06.2016

::: Pressemitteilung 5/2016 :::

Frag doch mal den Staat!
Innenausschuss NRW beschäftigt sich mit Internetportal für Bürgeranfragen

Düsseldorf. Der Innenausschuss des Landtags beschäftigt sich am Donnerstag mit dem einfachen Zugang zu staatlichen Informationen. Der Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs begrüßt diese „Nachhilfestunde“ für Politiker und wünscht sich mehr Bürger, die Fragen an Behörden stellen.

Hintergrund der Diskussion im Landtag ist das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz, zu dem die Landesbeauftragte regelmäßig einen Bericht abgibt. Der letzte Bericht berichtete unter anderem darüber, wie Anfragen auch zunehmend über die Internetplattform fragdenstaat.de eingereicht werden. „Viele Behördeninformationen sind hier nur wenige Mausklicks entfernt“, fasst Rechtsanwalt Hotstegs das Angebot zusammen. „Jeder Bürger hat die Möglichkeit, direkt über ein online-Formular Informationen bei einer Behörde abzufragen.“ „Frag doch mal den Staat! | Informationsfreiheit | Pressemitteilung 2016-05“ weiterlesen

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