Rheinische Kirche stellt homosexuelle Pfarrer-Paare bei der Rente gleich

Homosexuelle Pfarrer, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, werden erstmals in einer deutschen Landeskirche im Versorgungsrecht mit Eheleuten gleichgestellt. Die zweitgrößte deutsche Landeskirche koppelt sich mit ihrem Beschluss vom Dienstrecht des Landes NRW ab – sie orientiert sich bislang bei der Besoldung und Versorgung ihrer Pfarrer grundsätzlich am Beamtenrecht. Der Kölner Stadtsuperintendent Rolf Domning hofft, dass die Regelung der rheinischen Kirche auf das Land NRW abfärbt, denn „wir wollen diese Diskriminierung nicht haben“. Im Saarland gebe es bereits eine Hinterbliebenenversorgung für Beamte und in Rheinland-Pfalz befinde sie sich im Gesetzgebungsverfahren, sagte der Theologe. Die rheinische Kirche erstreckt sich auf Teile von NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen.

Homosexuelle Pfarrer, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, werden erstmals in einer deutschen Landeskirche im Versorgungsrecht mit Eheleuten gleichgestellt. Die Evangelische Kirche im Rheinland beschloss nach kontroverser Diskussion am 16.01.2009 in Bad Neuenahr eine entsprechende Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechts für Theologen und Kirchenbeamte. Eingetragene Lebenspartner werden damit beispielsweise im Todesfall bei der Versorgung des Hinterbliebenen wie Witwen oder Witwer behandelt. Bei privatrechtlich Angestellten in der Kirche gilt dies bereits.

Es gehe um die Schließung einer Gerechtigkeitslücke, sagte der Bonner Superintendent Eckart Wüster in der Debatte der Landessynode. Eingetragene Lebenspartnerschaften würde nicht in jeder Hinsicht mit Ehen gleichgesetzt. Stand der Diskussion in der rheinischen Kirche sei aber, „dass homosexuell lebende Menschen genauso zu behandeln sind wie heterosexuell lebende“. Der Solinger Superintendent Klaus Riesenbeck nannte es „entscheidend, dass Menschen in liebender Gemeinschaft Verantwortung füreinander übernehmen“, damit ihre Partnerschaft finanziell abgesichert werde. Es könne nicht sein, dass verpartnerte Pfarrer „im Zweifelsfalle auf Hartz IV angewiesen“ seien.

In der rheinischen Kirche mit ihren 2,9 Millionen Mitgliedern sind derzeit zwölf Fälle eingetragener Lebenspartnerschaften unter Pfarrern und Kirchenbeamten aktenkundig. Ihre versorgungsrechtliche Gleichstellung kostet die Kirche künftig jährlich rund 20.000 Euro. Die zweitgrößte deutsche Landeskirche koppelt sich mit ihrem Beschluss vom Dienstrecht des Landes NRW ab – sie orientiert sich bislang bei der Besoldung und Versorgung ihrer Pfarrer grundsätzlich am Beamtenrecht.

Diese Abweichung vom staatlichen Recht stieß in Teilen der Synode auf Kritik. Auch die beiden anderen evangelischen Landeskirchen in NRW lehnen den rheinischen Weg ab und plädieren für eine Klärung dieser Frage innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die westfälische Kirche verweist zudem auf den besonderen Schutz der Ehe.

Der Kölner Stadtsuperintendent Rolf Domning hofft dagegen, dass die Regelung der rheinischen Kirche auf das Land NRW abfärbt, denn „wir wollen diese Diskriminierung nicht haben“. Im Saarland gebe es bereits eine Hinterbliebenenversorgung für Beamte und in Rheinland-Pfalz befinde sie sich im Gesetzgebungsverfahren, sagte der Theologe. Die rheinische Kirche erstreckt sich auf Teile von NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen.

(Quelle: u.a. ekir.de, 16.01.2009)

 


Rechtsanwalt Robert Hotstegs ist seit 2008 stellvertretendes Mitglied der Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland und nahm als Besucher an der Synode 2009 teil. Er ist darüber hinaus seit 2009 stellvertretendes Mitglied der Synode der Ev. Kirche in Deutschland.