Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare bis 2014 rechtswidrig (Themenseite)

Rechtsreferendare, die in Nordrhein-Westfalen seit 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen, konnten juristische Erfolge in eigener Angelegenheit erstreiten. Sie erhalten vom Land eine Unterhaltsbeihilfe.

Nach dem Wortlaut der bis zum 16. Oktober 2014 einschlägigen Rechtsverordnung betrug der Grundbetrag dieser Unterhaltsbeihilfe 85 % des höchsten nach dem Bundesbesoldungs­gesetz beamteten Referendaren gezahlten An­wärter­grundbetrages. Das beklagte Land zahlte den Rechtsreferendaren jedoch nur 85 % des niedrigeren nordrhein-westfälischen Anwärtergrundbetrages. Dieser setzte sich zusammen aus dem Anwärtergrundbetrag gemäß dem Bundesbesoldungsgesetz (Stand: 31. August 2006) zuzüglich der seit diesem Zeitpunkt im Landesrecht vorgenommenen Besoldungsanpassungen. Hierzu sah sich das Land berechtigt, weil seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 nicht mehr der Bund, sondern das Land für die gesetzliche Regelung der Besoldung der Beamten und damit auch der beamteten Referendare zuständig sei. Die Verweisung in der Rechtsverordnung auf das Bundesbesoldungsgesetz sei demgemäß im Licht dieser Änderung zu interpretieren, argumentierte das Land.

Mit dieser Auffassung konnte es sich vor dem 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts nicht durchsetzen und muss jetzt Differenzbeträge nachzahlen. Nach einem Urteil vom 27. Oktober 2014, mit dem der Senat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden bestätigte, hatten Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen vielmehr weiterhin Anspruch auf einen Grundbetrag in Höhe von 85 % des höchsten beamteten Referendaren des Bundes zustehenden An­wärter­grundbetrages.

Die Entscheidung ist rechtskräftig geworden.

Volltext der Entscheidungen:

Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil v. 27.10.2014, Az. 3 A 1217/14

Verwaltungsgericht Minden, Urteil v. 08.05.2014, Az. 4 K 96/14

Die Ansprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden, damit sie nicht verjähren (siehe Streitpunkt unter Ziff. 3).

Diese Themenseite informiert über die von uns vertretenen Verfahren und parallele Entwicklungen:

1. vertretene Verfahren

Im Folgen bieten wir einen Überblick über den Stand unserer Verfahren, die Verfahren sind sortiert nach dem Datum der Antragstellung. „Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare bis 2014 rechtswidrig (Themenseite)“ weiterlesen

Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung, Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 18.11.2014, Az. 3 A 1217/14

Rechtsreferendare, die in Nordrhein-Westfalen seit 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen, konnten juristische Erfolge in eigener Angelegenheit erstreiten. Sie erhalten vom Land eine Unterhaltsbeihilfe. Nach dem Wortlaut der bis zum 16. Oktober 2014 einschlägigen Rechtsverordnung betrug der Grundbetrag dieser Unterhaltsbeihilfe 85 % des höchsten nach dem Bundesbesoldungs­gesetz beamteten Referendaren gezahlten An­wärter­grundbetrages. Das beklagte Land zahlte den Rechtsreferendaren jedoch nur 85 % des niedrigeren nordrhein-westfälischen Anwärtergrundbetrages. „Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung, Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 18.11.2014, Az. 3 A 1217/14“ weiterlesen

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Wahlstation gem. § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 JAG NRW

Mehr Demokratie e.V. – Landesverband NRW – Friedrich-Ebert-Ufer 52 – 51143 Köln

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Als überparteilicher und gemeinnütziger Verein arbeitet Mehr Demokratie bundesweit für den Ausbau direktdemokratischer Verfahren und eine Demokratisierung des Wahlrechts. Unser Engagement stützt sich auf drei Säulen. Als Fachverband für direkte Demokratie sind wir Herausgeber verschiedener regelmäßig erscheinender Rankings und Berichte zu Demokratiefragen. Als Interessenvertreter organisieren wir Öffentlichkeitskampagnen und Volksbegehren zur Stärkung der direkten Demokratie und suchen gleichermaßen den Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Entscheidern in den Parlamenten und Verwaltungen. Als Berater sind wir Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die ein Bürgerbegehren in ihrer Kommune oder ein Volksbegehren in ihrem Bundesland initiieren wollen und für Parteien, Verwaltungen und Fraktionen, die sich mit einem Bürgerbegehren oder Volksbegehren konfrontiert sehen.

 

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willkommen, die ihre Ausbildung bei uns absolvieren wollen. Gerne geben wir die Möglichkeit, während der Wahlstation des Referendariats bei uns die Rechtsbereiche der Bürgerbeteiligung in der Praxis kennenzulernen. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sollten ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, gerne auch per Email, möglichst rechtzeitig vor dem gewünschten Antrittstermin zusenden.

 

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Mehr Demokratie
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Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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kanzlei@hotstegs-recht.de

ein Streit um Lehraufträge an Hochschulen ist öffentlich-rechtlich, Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 25.08.2014, Az. 4 Ca 2399/14

Nur selten stellt sich im öffentlichen Dienst die Frage der Rechtswegzuständigkeit. Für Arbeitsverträge sind die Arbeitsgerichte zuständig, für Beamten-, Richter- und Soldatendienstverhältnisse die Verwaltungsgerichte oder Spezialgerichte (Richterdienstgericht, Truppendienstgericht, etc.).

Rechtsprechung und Gesetzgeber machen allerdings auch gelegentlich Gebrauch von sogenannten „öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen eigener Art“. Hierunter fallen etwa Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (§ 30 JAG NRW i.V.m. § 6 Abs. 1 LBG NRW) oder auch Lehrbeauftragte an Hochschulen (§ 43 HG NRW bzw. § 36 KunstHG NRW).

Auch für diese sind allein die Verwaltungsgerichte zuständig, entschied nun das Arbeitsgericht Düsseldorf in einem aktuellen Fall.

Nach der Verweisung hat die Klägerin die Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 15 K 6195/14) zurückgenommen. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. „ein Streit um Lehraufträge an Hochschulen ist öffentlich-rechtlich, Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 25.08.2014, Az. 4 Ca 2399/14“ weiterlesen

Wahlstation bei der Bundesvereinigung Öffentliches Recht

Bundesvereinigung Öffentliches Recht
Arbeitsgemeinschaft im Staats-, Verwaltungs- und Europarecht
– Centre d´étude de droit public, administratif et européen (CED) –

Angebot für Referendarinnen / Referendare
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Die Bundesvereinigung Öffentliches Recht e.V. ist eine seit über 25 Jahren tätige, gemeinnützige Einrichtung, deren satzungsgemäßes Ziel u.a. „die Fortbildung seiner Mitglieder, sowie der Angehörigen rechtsanwendender Berufe und Verwaltungsangehöriger…“ ist; dieses Ziel verwirklichen wir durch die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Juristen aller Berufsbereiche im gesamten Themenspektrum des öffentlichen Rechts. Zugleich dient dies der „… Unterstützung der persönlichen und fachlichen Verbindung zwischen Juristen in Gesetzgebung, Rechtspflege, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung…“.

In der alltäglichen Praxis verwirklichen wir diese Ziele durch

  • die Veranstaltung von berufsgruppenübergreifenden Seminaren mit sehr ausgesuchten,  verwaltungsrechtlichen Themenbereichen;
  • die Veranstaltung von zentralen Verwaltungsrechtstagen oder ähnlichen Themenveranstaltungen.

Einen Überblick über uns und unsere Arbeit gibt unsere Homepage www.bör.de bzw. www.bör.eu. Wir bieten sofort eine Referendarstelle als Wahlstation in unserer Geschäftsstelle in Berlin (in der allerdings keine ständige Präsenz erforderlich ist).

Die Aufgabe ist besonders deshalb sehr interessant, weil selbstständig eigene Ideen eingebracht werden können und sogar sollen (!); konkrete Aufgaben sind:

  • Die Anreicherung unserer Fortbildungsprogramme mit neuen Themen und die Suche geeigneter Referenten.
  • Die Auswertung unserer ca. 30 jährlich stattfindenden, mit anerkannten Referenten aus Justiz, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft besetzten Seminare
  • Der „Ausbau“ des Prozessbarometers durch Rechtstatsachenermittlung (Prozessdauer, Prozessabläufe usw.).

Die Referendarin/ der Referendar wird sich darüber hinaus selbstverständlich auch mit speziellen Fragestellungen des Verwaltungsrechts auseinandersetzen müssen sowie mit unseren Referenten im Gespräch sein, deren Seminarinhalte und -skripten wir u.a als Grundlage für unsere in Planung befindliche Schriftenreihe benötigen. Angedacht ist die Durchführung von Online-Seminaren; auch hier ist Hilfestellung gefragt.

Besonderer Aufwand wird selbstverständlich besonders vergütet.

Interesse? Dann wenden Sie ich bitte mit einem Kurzlebenslauf per E-Mail oder postalisch an unsere Geschäftsstelle.

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Mitglied im Vorstand der Bundesvereinigung Öffentliches Recht
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Referendariat in NRW: Sammlung der Ausbildungsvorschriften

Das “Ausbildungsrecht für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in NRW” hat Kollege Robert Hotstegs, Rechtsanwalt in der u.a. auf das öffentliche Dienstrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Obst in Düsseldorf, ehemals stellvertretender Vorsitzender des Personalrats der Referendare beim Landgericht Düsseldorf und damit mit der Materie bestens vertraut, auf mehr als 150 Seiten zusammengestellt. Der Referendar, noch besser der Jurastudent, findet hier alle Rechtsvorschriften zum Rechtsreferendariat in NRW. Nicht nur das Juristenausbildungsgesetz, sondern alle Rechtsquellen bis “hinab” zu Richtlinien, Verordnungen und Merkblättern. „Referendariat in NRW: Sammlung der Ausbildungsvorschriften“ weiterlesen