Jahresbilanz Bürgerbegehren in NRW: 2022 wieder deutlich mehr Bürgerentscheide, Mehr Demokratie NRW, Pressemitteilung v. 19.01.2023

++ 2022 gab es mehr Bürgerentscheide als in den Jahren 2021 und 2020 zusammen ++
++ 31 neue Bürgerbegehren wurden im Jahr 2022 eingeleitet ++
++ Schulen und Grünflächen häufigste Themen bei Bürgerbegehren++
++ Premiere! 2022 wurde das 900. Bürgerbegehren in NRW gestartet ++
++ Immer mehr Kommunen setzen auf automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen ++
++ Neue Transparenzpflichten für Bürgerbegehren eingeführt ++
++ Im Jahr 2023 wird sich Trend zu vielen Bürgerentscheiden voraussichtlich fortsetzen ++

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Niedrige Wahlbeteiligung bei Stichwahl zur Bürgermeisterwahl in Wesseling, Pressemitteilung v. 14.11.2022

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
14.11.2022

Niedrige Wahlbeteiligung bei Stichwahl zur Bürgermeisterwahl in Wesseling
+++ Mehr Demokratie: Rangfolgewahl könnte Wahlbeteiligung steigern +++


Anlässlich der niedrigen Wahlbeteiligung bei der am Sonntag (13.11.22) in Wesseling stattgefundenen Stichwahl um das Bürgermeisteramt wiederholt der nordrhein-westfälische Landesverband von Mehr Demokratie seine Forderung nach der Einführung der Rangfolgewahl bei Bürgermeisterwahlen. „Die Rangfolgewahl könnte hier Abhilfe schaffen: Mit der Rangfolgewahl wird nicht nur der Aufwand für einen zweiten Wahlgang gespart, da die Stichwahl bereits in den ersten Wahlgang integriert wird, sondern auch die Wahlbeteiligung kann erhöht werden. So nehmen beispielsweise einige Wählerinnen und Wähler, deren Kandidatinnen oder Kandidaten im ersten Wahlgang ausscheiden, nicht an der Stichwahl teil“, so Robert Hotstegs, Landesvorstand von Mehr Demokratie NRW. Nur knapp ein Drittel der Wahlberechtigten (36,7 Prozent) hat am Sonntag an der Stichwahl teilgenommen. Beim ersten Wahlgang am 30. Oktober lag die Beteiligung bei 39,8 Prozent.

Eine Chance, die Rangfolgewahl unbürokratisch auszuprobieren, sei die im Koalitionsvertrag von CDU und Grüne festgehaltene Experimentierklausel. Diese ermögliche es den Kommunen neue Wege zu erproben, um mit Herausforderungen umzugehen. Positive Erfahrungen könnten dann die Grundlage für landesweite Regelungen bilden. „Über die Experimentierklausel können Kommunen die Rangfolgewahl ausprobieren und wenn sie sich bewährt, könnte sie zur Regel in allen Kommunen NRWs werden“, so Hotstegs weiter.

Bei der Rangfolgewahl machen Wähler nicht nur ein Kreuz bei ihrem bevorzugten Kandidaten, sondern können Präferenzen für den Fall angeben, dass kein Kandidat auf Anhieb die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Anstelle einer Stichwahl wird zeitgleich mit dem ersten Wahlgang eine Auswertung der gewählten Präferenzen durchgeführt. Am Ende des Verfahrens kann so immer ein Bürgermeister oder Landrat mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen ermittelt werden. Die Rangfolgewahl ermöglicht es, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten und dennoch einen eindeutigen Wahlgewinner mit möglichst großer demokratischer Legitimation zu ermitteln.

+++ Hintergrund
Die Bürgermeisterwahl in Wesseling fand außerplanmäßig vor Ende der Amtszeit statt. Der zuvor amtierende Bürgermeister Erwin Esser musste das Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen. Die Amtszeit des neugewählten Bürgermeisters Ralph Manzke (SPD) beträgt aufgrund der außerplanmäßigen Neuwahl acht Jahre.
Die Rangfolgewahl ist besonders im angelsächsischen Raum verbreitet. Sie findet etwa Anwendung bei der Wahl des australischen Repräsentantenhauses, bei Oberhaus-Wahlen in Großbritannien und bei den irischen Parlamentswahlen.

Ina Poppelreuter
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
Gürzenichstraße 21a-c, 50667 Köln
Tel. 0221-669665-12

Wahlalter 16: Koalitionsvertrag zügig umsetzen!, Pressemitteilung v. 11.11.2022

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
11.11.2022

Wahlalter 16: Koalitionsvertrag zügig umsetzen!

+++ Woche der Wahlalter-Absenkungen: Nach Mecklenburg-Vorpommern beschließt auch Bundestag Wahlalter 16 für EU-Wahlen +++

Anlässlich der Absenkungen des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und bei Wahlen zum Europäischen Parlament fordert der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Vereins Mehr Demokratie eine Wahlalter-Absenkung auch für Landtagswahlen in NRW. „Die Landesregierung sollte jetzt auch in NRW nachziehen und zügig das Wahlalter bei Landtagswahlen absenken“, so Robert Hotstegs, Landesvorstand von Mehr Demokratie NRW. Es sei auch deswegen wichtig, die Wahlalter-Absenkung möglichst frühzeitig vor der nächsten Landtagswahl zu beschließen, um entsprechende begleitende Bildungsprogramme für Schulen und andere Bildungsträger aufzusetzen. Hotstegs: „Die Absenkung des Wahlalters ist auch eine Verantwortung. Natürlich sollen Erstwählerinnen und Erstwähler bei ihrer ersten Wahl durch die Bildungsträger gut begleitet werden. Aus jungen Menschen Erstwählerinnen und Erstwähler machen, das ist die Chance, die in einer Absenkung des Wahlalters steckt!“

Auf kommunaler Ebene dürfen 16- und 17-Jährige bereits ihre Stadt- und Gemeinderäte, Bürgermeister sowie Landtage und Landräte wählen. Eine Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen wäre laut Hotstegs nur folgerichtig. „Es ist nicht schlüssig, bei kommunalen Belangen auf ihr politisches Interesse und ihre Bildung zu setzen, ihnen dies aber für die Landtagswahlen abzusprechen“, so Hotstegs weiter. Das Wahlalter 16 stehe auch im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung.

Mecklenburg-Vorpommern ist das sechste Bundesland, in dem nun auch 16- und 17-Jährige den Landtag wählen dürfen. Im April hatte bereits das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg eine entsprechende Verfassungsänderung beschlossen. Auch in Berlin steht eine Verfassungsänderung an, die sich nun allerdings durch die Wahlwiederholung verzögert. Bisher können 16- und 17-Jähirge in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein an Landtagswahlen teilnehmen. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern, wo das Wahlrecht durch ein einfaches Gesetz geändert werden kann, ist in NRW allerdings eine Verfassungsänderung nötig. Hierzu bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

+++ Hintergrund:
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern beschloss am Mittwoch (09.11.) mit den Stimmen von SPD, Linke, Grüne und FDP, das Wahlalter für Landtagswahlen auf 16 Jahre zu senken. Am Donnerstag (10.11.) wurde im Bundestag eine Absenkung des Wahlalters bei Wahlen zum Europäischen Parlament verabschiedet. Die nächste Europa-Wahl findet im Frühjahr 2024 statt.

Weiterführende Informationen:
1. Pressemitteilung: Mecklenburg-Vorpommern: Verein Mehr Demokratie begrüßt Senkung des Wahlalters auf Landesebene: https://mevo.mehr-demokratie.de/presse/mecklenburg-vorpommern-verein-mehr-demokratie-begruesst-senkung-des-wahlalters-auf-landesebene

2.Pressemitteilung: Mehr Demokratie begrüßt Bundestagsbeschluss zum Wahlalter 16: https://www.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/mehr-demokratie-begruesst-bundestagsbeschluss-zum-wahlalter-16

3. Pressemitteilung: Zukunftsvertrag NRW: Gute Grundlage für umfassende Demokratie-Reformen, jetzt kommt es auf Umsetzung an!: https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/zukunftsvertrag-nrw-gute-grundlage-fuer-umfassende-demokratie-reformen-jetzt-kommt-es-auf-umsetzung-an

Ina Poppelreuter
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
Gürzenichstraße 21a-c, 50667 Köln
Tel. 0221-669665-12

Gericht: ein einmaliger Fall, NRZ v. 09.11.2022

Rechtsanwalt Hotstegs fordert Änderung der Gemeindeordnung

Dinslaken. Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat die Bürgerbegehren-Initiative im Klage- und Berufungsverfahren vertreten.

Der aktuelle Fall zeige, „dass die Regelungen in NRW noch deutlich bürger:innenfreundlicher werden müssen“, findet Hotstegs. „Die hohen Anforderungen an die Begründung eines Bürgerbegehrens dürfen nicht dazu führen, dass erst nach fünf Jahren erstmalig Fehler auffallen.

Der Dinslakener Fall, das habe das Gericht bei der Eröffnung gesagt, sei „einmalig“: dass eine Initiative zunächst einen Kompromiss mit der Stadt abschließe, dieser dann scheitere und man darüber diskutiere, ob ein Bürgerbegehren wieder aufleben könne – das „hatten wir noch nie“, so die Worte des OVG-Richters Sebastian Beimesche. Es müsse, so fordert Hotstegs, auch zukünftig möglich sein, „gute Kompromisse abzuschließen, ohne dass die Bürger:innen dann am Ende den Kürzeren ziehen.“

Die Landesregierung habe angekündigt, die Beratung von Bürgerbegehren und Gemeinden zu stärken. Hotstegs hofft auf „deutliche Verbesserungen“ im Gesetz: „Die Gemeindeordnung darf sich durchaus an anderen Bundesländern orientieren, die mehr direkte Demokratie ermöglichen.“


Inklusion | Initiative setzt sich für Hückeswagener ein, Remscheider General-Anzeiger v. 01.10.2018

Zum 15-jährigen Bestehen des Vereins „Freie aktive Bürger“ gab es einen Festakt.

Von Heike Karsten

Die Botschaft „Wer sich nicht bewegt, kann nichts bewegen“ war deutlich. Vor genau 15 Jahren gründete sich der politisch engagierte Verein „Freie aktive Bürger“ (FaB) und bringt sich seitdem in die Entscheidungen des Rats für die Stadt Hückeswagen ein. Aus diesem Anlass lud die FaB, mit der Vorsitzenden Brigitte Thiel zu einer Feier ins Heimatmuseum ein. „Inklusion | Initiative setzt sich für Hückeswagener ein, Remscheider General-Anzeiger v. 01.10.2018“ weiterlesen

Feierstunde auf dem Schlossberg: Seit 15 Jahren im Namen der Bürger aktiv, Rheinische Post v. 01.10.2018

Hückeswagen. Zum 15-jährigen Bestehen des Vereins „Freie aktive Bürger“ gab es einen Festakt im Heimatmuseum. Die FaB sieht sich Sprachrohr der Bürger im Stadtrat und engagiert sich besonders in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit.

Die Botschaft „Wer sich nicht bewegt, kann nichts bewegen!“ war deutlich. Vor genau 15 Jahren gründete sich der politisch engagierte Verein „Freie aktive Bürger“ (FaB) und bringt sich seitdem in die Entscheidungen des Rats für die Stadt Hückeswagen ein. Aus diesem Anlass lud die FaB, mit der Vorsitzenden Brigitte Thiel, am Samstagvormittag zu einer Feier ins Heimatmuseum ein. „Dass wir 15 Jahre in einem politischen Gremium durchgehalten haben, ist eine Feier wert“, sagte Thiel bei der Begrüßung der rund 40 Gäste. „Feierstunde auf dem Schlossberg: Seit 15 Jahren im Namen der Bürger aktiv, Rheinische Post v. 01.10.2018“ weiterlesen

Fachanwalt berät „Unna auf Eis“, Hellweger Anzeiger v. 02.08.2018

Das Bürgerbegehren wird von einer Anwaltskanzlei juristisch begleitet.

Unna. Die auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheide spezialisierte Anwaltskanzlei Hotstegs in Düsseldorf ist von dem Verein „Unna braucht Eis“ damit beauftragt worden, das Bürgerbegehren zur Rettung der Eissporthalle juristisch zu begleiten. „Fachanwalt berät „Unna auf Eis“, Hellweger Anzeiger v. 02.08.2018“ weiterlesen

Diskussion über Volksentscheide, Mehr Demokratie e.V. NRW, Pressemitteilung v. 22.08.2017

Pressemitteilung
Köln, 22.08.2017

Diskussion über Volksentscheide

In den Kommunen und auf Landesebene gibt es sie schon ganz selbstverständlich: Volks- und Bürgerentscheide. Mehr Demokratie kämpft für die Verankerung der direkten Demokratie auch auf Bundesebene. Der Verein verspricht sich davon mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz in der Politik und eine bessere Akzeptanz politischer Entscheidungen. Laut Umfragen stehen 70 Prozent der Bundesbürger hinter der Idee direkter Demokratie auf Bundesebene. Bis auf die CDU sind auch alle Parteien dafür. „Diskussion über Volksentscheide, Mehr Demokratie e.V. NRW, Pressemitteilung v. 22.08.2017“ weiterlesen

Bürgerinitiative klagt gegen die Stadt Bonn, General-Anzeiger v. 19.07.2017

Bonn. 52 Prozent der Bonner haben sich im April gegen eine Sanierung des Bad Godesberger Kurfürstenbads ausgesprochen. Nun hat die Bürgerinitiative „Kurfürstenbad bleibt!“ beim Kölner Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt Bonn und Oberbürgermeister Ashok Sridharan eingereicht.

Von Philipp Königs

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kurfürstbad bleibt!“ haben am Mittwoch Klage gegen die Stadt Bonn vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht. Das sagte deren Rechtsanwalt Robert Hotstegs dem General-Anzeiger. Damit ist klar, dass der Bürgerentscheid vom 21. April zur Zukunft des Kurfürstenbades ein juristisches Nachspiel haben wird. Ziel ist letztlich, den Bürgerentscheid erneut durchzuführen. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klage (Az: 4 K 10496/17).

In den vier Wochen vor dem 21. April waren Bonnerinnen und Bonner aufgerufen, darüber abzustimmen, ob das sanierungsbedürftige Kurfürstenbad in Bad Godesberg modernisiert wird oder geschlossen bleibt. Mit dieser Entscheidung verwoben sind ein geplanter Badneubau durch die Bonner Stadtwerke in Dottendorf und nach dessen Fertigstellung die Schließung des Frankenbads in der Altstadt. Für die Schließung des Kurfürstenbads sprach sich letztlich mit 51,6 Prozent eine knappe Mehrheit aus. Die Kläger werfen der Stadtverwaltung nun vor, den Bürgern wichtige Informationen zu Finanzierungsproblemen eines neuen Bades bewusst vorenthalten zu haben.

Hintergrund ist, dass erst zwei Tage vor Ablauf des Bürgerentscheids öffentlich wurde, dass der steuerliche Querverbund für ein etwaiges Betriebsdefizit des Bades möglicherweise gefährdet sein könnte, weil die Stadtwerke-Tochter Bus und Bahn bis zu 70 Millionen Euro für 26 neue Niederflurbahnen ausgeben muss. „Den Abstimmenden haben diese wichtigen Informationen gefehlt. Wären die Probleme früher bekannt gewesen, wäre der Bürgerentscheid angesichts des hauchdünnen Ergebnisses vielleicht anders ausgegangen“, meint Axel Bergfeld, einer der Kläger von der Initiative „Kurfürstenbad bleibt!“

Zugleich werfen die Kläger Oberbürgermeister Ashok Sridharan vor, „mit einer einseitigen Werbekampagne auf Kosten der Stadtwerke in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf“ eingegriffen zu haben. Der Verein Mehr Demokratie unterstützt das Verfahren finanziell. Aus dessen Sicht müsste es geregelte Wege geben, um gegen mangelhafte Abstimmungsergebnisse aus Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden juristisch vorgehen zu können. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte 2016 in einem Urteil angezweifelt, dass Richter einen Bürgerentscheid für unwirksam erklären können; das sei „weder in der Gemeindeordnung noch sonst ausdrücklich vorgesehen“.

Rechtsanwalt Hotstegs will ein Musterverfahren führen und sagte dem GA, er halte ein Eilverfahren für denkbar, sollte der Bau des neuen Schwimmbads vor einem Urteilsspruch avisiert werden. Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann teilte auf Anfrage mit, dass der Stadt bisher keine Klage zugestellt worden sei. Wenn sie einginge, werde die Verwaltung sie „prüfen und sich zu gegebener Zeit äußern“.

„Wichtige Informationen vorenthalten“, nrw.mehr-demokratie.de v. 19.07.2017

Von Thorsten Sterk

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kurfürstenbad bleibt!“ verklagen die Stadt Bonn wegen des Bürgerentscheids über das Kurfürstenbad in der Bundesstadt. Unterstützt werden sie in ihrem juristischen Vorgehen von Mehr Demokratie. Mit der Klage soll die gesetzlich bisher nicht vorgesehene Möglichkeit der Anfechtung eines Bürgerentscheids grundsätzlich ermöglicht werden.

Die Kläger werfen der Stadt vor, den Bonner Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen zu Finanzierungsproblemen eines neuen Zentralbades bewusst vorenthalten zu haben. Gleichzeitig habe der Oberbürgermeister mit einer einseitigen Werbekampagne auf Kosten der Stadtwerke in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingegriffen. Wir haben Robert Hotstegs, Rechtsanwalt der Bonner Bürgerinitiative, zur Klage befragt. „„Wichtige Informationen vorenthalten“, nrw.mehr-demokratie.de v. 19.07.2017“ weiterlesen