Fachtagung: Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht

Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht, 20.11.2014, Düsseldorf

Bereits vor 10 Jahren gaben etwa 65 Prozent der frühpensionierten Lehrer ihren Dienst wegen einer psychischen Erkrankung auf. Auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes wird die Hälfte der Beamten wegen psychischer Erkrankungen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Diese Zahlen sind dramatisch. Um angemessen mit diesen Beamten umgehen zu können, ist medizinisches Grundwissen ebenso unerlässlich wie das Wissen um die spezifische Bedeutung psychischer Erkrankungen im Beamten und Disziplinarrecht.

Das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht (difdi) hat für seine interdisziplinäre Fachtagung zwei namhafte Experten gewinnen können, die sich der Thematik aus fachmedizinischer und aus juristischer Perspektive annehmen. Fachtagung: Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht“ weiterlesen

Mitgliedschaft im Bundesverband Mediation

Seit Juli 2014 ist unsere Kanzlei Mitglied im Bundesverband Mediation.

Der Bundesverband Mediation ist ein in ganz Deutschland aktiver interdisziplinärer Fachverband für Mediation mit dem Hauptziel der Verbreitung und der Weiterentwicklung der Verständigung in Konflikten. Der Bundesverband Mediation ist ein inklusiver Verband, welcher für verschiedene fachliche Orientierungen und Ursprungsberufe offen ist.

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Drittschutz im Bauplanungsrecht, Buchbesprechung zu Wolf, NVwZ 2013, 1270

Drittschutz im Bauplanungsrecht. Von Nicole Wolf (Schriften zum Baurecht, Bd. 11). – Baden-Baden, Nomos 2012. 204 S., kart. Euro 62,-. ISBN: 978-3-8329-7912-6.

Die Gesetzgeber weigern sich mit großer Konsequenz, den Drittschutz im Bauplanungsrecht normativ auszugestalten. Stattdessen haben sie die Rechtsprechung in die Pflicht genommen und den Drittschutz im Bauplanungsrecht damit gleichsam wie ein Kind zur Adoption freigegeben. Der Drittschutz im Bauplanungsrecht ist indes von der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls nicht als Lieblingskind angenommen worden. Von der „Hoch“-Zeit in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts abgesehen, hat sie es vielmehr eher stiefmütterlich behandelt.

So war und ist für die Literatur Raum und Gelegenheit, sich der Problematik anzunehmen. Der Rechtswissenschaft stellt sich die Aufgabe, ein dogmatisches Fundament aufzubereiten und auf dieser Grundlage das Rechtskonstrukt des bauplanungsrechtlichen Drittschutzes (weiter) zu entwickeln.

Dieser Aufgabe hat sich Nicole Wolf mit der vorliegenden Arbeit, bei der es sich um die überarbeitete Fassung ihrer Promotionsschrift handelt, angenommen. Sie widmet ihr dreiteiliges Werk denen, die auch hinter Mauern und Fassaden schauen. „Drittschutz im Bauplanungsrecht, Buchbesprechung zu Wolf, NVwZ 2013, 1270“ weiterlesen

Herr Anwalt, ich wollte gar nicht freigesprochen werden, Spiegel online v. 15.08.2013

Von Christian Lauenstein

Redet ein Anwalt, versteht der Laie nur StGB und BGB. Selbst kommt er kaum zu Wort, was den Advokaten nicht weiter schert. Eine Doktorandin belegt verheerende Folgen für Kanzleien: Wegen solcher Gesprächspannen nehmen viele Mandanten Reißaus.

Wenn Sie selbst Jurist sind, kennen Sie den wahrscheinlich schon:

Sagt der Angeklagte zum Rechtsanwalt: „Wenn ich mit einem halben Jahr davonkomme, bin ich zufrieden.“ Nach dem Prozess meint der Anwalt: „Das war ein hartes Stück Arbeit, die wollten Sie doch glatt freisprechen.“

Wäre das doch nur ein Scherz! In Tausenden deutschen Kanzleien reden täglich Anwälte mit ihren Mandanten, ohne dass der eine den anderen versteht. Gespräche drehen sich im Kreis und enden ohne Ergebnis. „Herr Anwalt, ich wollte gar nicht freigesprochen werden, Spiegel online v. 15.08.2013“ weiterlesen