Schulung in der Muttersprache eines Personalratsmitglieds – Kostentragungspflicht des Dienstherrn?, Anmerkung zu ArbG Berlin, Beschluss v. 03.03.2011, Az. 24 BV 15046/10

Personalratsmitglieder öffentlicher Dienststellen haben das Recht, sich auf Kosten der Dienststelle fortbilden zu lassen. Dies betrifft sowohl „Einsteigerfortbildungen“, wie auch spezielle Fortbildungen zu aktuellen Themen oder Rechtsentwicklungen. Fraglich ist immer wieder, ob der Auswahl von Fortbildungen Grenzen gesetzt sind.

In einem interessanten Parallelfall aus der Privatwirtschaft hatte nun das Arbeitsgericht Berlin für den Fall eines Betriebsrats zu entscheiden, ob auch die die Kosten einer in der Muttersprache des Betriebsratsmitglieds durchgeführten Schulung zu tragen sind, wenn das Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und die Teilnahme an der Schulung für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Dies hat das ArbG Berlin mit Beschluss positiv entschieden. „Schulung in der Muttersprache eines Personalratsmitglieds – Kostentragungspflicht des Dienstherrn?, Anmerkung zu ArbG Berlin, Beschluss v. 03.03.2011, Az. 24 BV 15046/10“ weiterlesen