Du sollst nicht trödeln! – Das Beschleunigungsgebot im Disziplinarrecht (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.02.2009, Az. 31 K 8051/08.O)

Das Disziplinarverfahren unterliegt nach den gesetzlichen Vorgaben einem gesteigerten Beschleunigungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Behörde und die für sie tätigen Ermittlungsführer die Sache beschleunigt, mit oberster Priorität bearbeiten müssen. Oftmals wird hiergegen verstoßen, weil die Ermittlungsbeamten noch andere Aufgabe haben, denen sie -fälschlich- höhere Priortät einräumen. Manchmal werden Disziplinarverfahren auch bewußt von den Behörden verschleppt, weil man gegenüber der Presse oder den Vorgesetzten einen Sündenbock braucht. „Wir ermitteln ja immer noch…“, lautet dann die Erklärung nach außen. Derweil erleiden die Beamten einen Ansehensverlust und z.T. auch finanzielle Schäden (z.B. durch eine Beförderungssperre), wenn das Disziplinarverfahren lange dauert. „Du sollst nicht trödeln! – Das Beschleunigungsgebot im Disziplinarrecht (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.02.2009, Az. 31 K 8051/08.O)“ weiterlesen

Rheinische Kirche stellt homosexuelle Pfarrer-Paare bei der Rente gleich

Homosexuelle Pfarrer, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, werden erstmals in einer deutschen Landeskirche im Versorgungsrecht mit Eheleuten gleichgestellt. Die zweitgrößte deutsche Landeskirche koppelt sich mit ihrem Beschluss vom Dienstrecht des Landes NRW ab – sie orientiert sich bislang bei der Besoldung und Versorgung ihrer Pfarrer grundsätzlich am Beamtenrecht. Der Kölner Stadtsuperintendent Rolf Domning hofft, dass die Regelung der rheinischen Kirche auf das Land NRW abfärbt, denn „wir wollen diese Diskriminierung nicht haben“. Im Saarland gebe es bereits eine Hinterbliebenenversorgung für Beamte und in Rheinland-Pfalz befinde sie sich im Gesetzgebungsverfahren, sagte der Theologe. Die rheinische Kirche erstreckt sich auf Teile von NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen. „Rheinische Kirche stellt homosexuelle Pfarrer-Paare bei der Rente gleich“ weiterlesen

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.10.2008, Az. 2 C 15.07

Ein nach dem Blockmodell Teilzeitbeschäftigter nordrhein-westfälischer Beamter kann regelmäßig die Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit verlangen, wenn sie ihm im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung kann unzumutbar sein, wenn der Beamte langfristig erkrankt ist und damit das bereits durch eine Besoldungskürzung vorfinanzierte Freistellungsjahr in wesentlichem Umfang entwertet wird. (offizieller Leitsatz) „Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.10.2008, Az. 2 C 15.07“ weiterlesen

„Anmache verboten“, Urteil Verwaltungsgericht Trier vom 19.08.2008, Az. 3 K 143/08.TR

Beamte dürfen gegenüber Kollegen/-innen und Untergebenen keine anzüglichen Bemerkungen machen, die als „Anmache“ verstanden werden können. Gleiches gilt für leichte Berührungen selbst dann, wenn sie nicht direkt sexualbezogen sind. Verstößt ein Beamter hiergegen mehrfach und über einen längeren Zeitraum, sowie in einer Vorgesetztenfunktion, stellt das Verhalten ein schweres Dienstvergehen dar, das in Einzelfällen bis zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Degradierung führen kann. „„Anmache verboten“, Urteil Verwaltungsgericht Trier vom 19.08.2008, Az. 3 K 143/08.TR“ weiterlesen

Pressemitteilung: Änderung der Teilzeitbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen bei Unzumutbarkeit (BVerwG 2 C 15.07, BVerwG 2 C 20.07)

Ein nach dem Modell des „Sabbatjahres“ teilzeitbeschäftigter nordrhein-westfälischer Beamter hat Anspruch auf Überprüfung und ggf. Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit, wenn sie ihm im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung kann beispielsweise unzumutbar sein, wenn der Beamte langfristig erkrankt ist, sodass das bereits durch Einkommenskürzung vorfinanzierte „Sabbatjahr“ entwertet wird. „Pressemitteilung: Änderung der Teilzeitbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen bei Unzumutbarkeit (BVerwG 2 C 15.07, BVerwG 2 C 20.07)“ weiterlesen

Beschluss Verwaltungsgericht Arnsberg, 16.09.2008, Az. 12 L 597/08

Auch ein Hoheitsträger (Behördenleiter o.ä.) darf keine ehrverletzenden Äußerungen über andere Beamte oder Hoheitsträger abgeben, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen unzutreffend sind oder rechtlich falsch gewertet wurden. Sind beide Beteiligte eines solchen Streites (sowohl die Person, welche die Äußerung tätigte, als auch der Beleidigte) Beamte oder andere Hoheitsträger, ist für die Unterlassung dieser Ansprüche nicht die Zivilgerichtsbarkeit zuständig, sondern das Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann im Verfahren auch den Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen überprüfen. Dies ist auch in einem summarischen Eilverfahren möglich, wenn das Persönlichkeitsrecht des Geschädigten nicht anders vor den Auswirkungen der ehrverletzenden Äußerung zu schützen ist. Über den Einzelfall hinaus hat diese Gerichtsentscheidung Bedeutung für alle Beamten, die öffentlich von Kollegen, Vorgesetzten oder anderen Behörden angegriffen werden. „Beschluss Verwaltungsgericht Arnsberg, 16.09.2008, Az. 12 L 597/08“ weiterlesen

Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett barrierefrei

Unter dem „Dach“ des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster sind jetzt alle sieben nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte mit einem barrierefreien, also auch behindertengerechten elektronischen Serviceangebot im Internet präsent. Bürgerinnen und Bürger finden eine Fülle von Informationen, die ihnen im Alltag den Weg zum und die Orientierung im Gericht erleichtert. „Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett barrierefrei“ weiterlesen

Referendariat in NRW: Sammlung der Ausbildungsvorschriften

Das “Ausbildungsrecht für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in NRW” hat Kollege Robert Hotstegs, Rechtsanwalt in der u.a. auf das öffentliche Dienstrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Obst in Düsseldorf, ehemals stellvertretender Vorsitzender des Personalrats der Referendare beim Landgericht Düsseldorf und damit mit der Materie bestens vertraut, auf mehr als 150 Seiten zusammengestellt. Der Referendar, noch besser der Jurastudent, findet hier alle Rechtsvorschriften zum Rechtsreferendariat in NRW. Nicht nur das Juristenausbildungsgesetz, sondern alle Rechtsquellen bis “hinab” zu Richtlinien, Verordnungen und Merkblättern. „Referendariat in NRW: Sammlung der Ausbildungsvorschriften“ weiterlesen

Kommentar: Antrag auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist vor Streichung von der Beförderungsliste zu entscheiden

Sachverhalt: Im Rahmen einer anstehenden Beförderung hatte der betroffene, kurz vor dem 58. Geburtstag stehende Polizeibeamte gegenüber Vorgesetzten „nebenbei“ erwähnt, dass er früher Wechselschichtbeamter gewesen sei. Daraufhin wurde er durch seine Behörde von der Beförderungsliste genommen und ihn wurde mitgeteilt, dass seine Lebensarbeitszeit auf 60 Jahre verkürzt wird. (OVG NRW, Beschluss vom 23.06.2008, Az. 6 B 466/08) „Kommentar: Antrag auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist vor Streichung von der Beförderungsliste zu entscheiden“ weiterlesen