Sachverhalt: Im Rahmen einer anstehenden Beförderung hatte der betroffene, kurz vor dem 58. Geburtstag stehende Polizeibeamte gegenüber Vorgesetzten „nebenbei“ erwähnt, dass er früher Wechselschichtbeamter gewesen sei. Daraufhin wurde er durch seine Behörde von der Beförderungsliste genommen und ihn wurde mitgeteilt, dass seine Lebensarbeitszeit auf 60 Jahre verkürzt wird. (OVG NRW, Beschluss vom 23.06.2008, Az. 6 B 466/08) „Kommentar: Antrag auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist vor Streichung von der Beförderungsliste zu entscheiden“ weiterlesen
Beschluss Oberverwaltungsgericht NRW, 23.06.2008, Az. 6 B 466/08
Tenor:
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
„Beschluss Oberverwaltungsgericht NRW, 23.06.2008, Az. 6 B 466/08“ weiterlesen