Kommentar: Antrag auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist vor Streichung von der Beförderungsliste zu entscheiden

Sachverhalt: Im Rahmen einer anstehenden Beförderung hatte der betroffene, kurz vor dem 58. Geburtstag stehende Polizeibeamte gegenüber Vorgesetzten „nebenbei“ erwähnt, dass er früher Wechselschichtbeamter gewesen sei. Daraufhin wurde er durch seine Behörde von der Beförderungsliste genommen und ihn wurde mitgeteilt, dass seine Lebensarbeitszeit auf 60 Jahre verkürzt wird. (OVG NRW, Beschluss vom 23.06.2008, Az. 6 B 466/08) „Kommentar: Antrag auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist vor Streichung von der Beförderungsliste zu entscheiden“ weiterlesen