Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Personalrat eines Universitätsklinikums nicht zur Mitbestimmung berechtigt ist, wenn Strafgefangene dort eine Arbeit aufnehmen, die ihnen von der Anstaltsleitung zugewiesen wurde.
Das Universitätsklinikum Düsseldorf beschäftigt aufgrund eines Vertrages mit einer Justizvollzugsanstalt Strafgefangene mit Hilfsarbeiten im Bereich der Gartenpflege und der Logistik. Der Personalrat des Klinikums sieht in der Aufnahme der Tätigkeit durch die Gefangenen eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Die Vorinstanzen sind dieser Auffassung nicht gefolgt. „Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschäftigung von Strafgefangenen im Universitätsklinikum, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 14.08.2013, Az. 6 P 8/12“ weiterlesen