Landtagsanhörung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform tagt. Rechtsanwalt Dr. Henning Obst spricht für Mehr Demokratie e.V. Seine Einschätzung ist in weiten Teilen bis heute aktuell:

Ein Problem stellt der gerade angesprochene Rechtsschutz dar. Wir haben mittlerweile eine extrem umfangreiche Rechtsprechung, die auch für ein zulässiges Bürgerbegehren zahlreiche Hürden eingeführt hat, die nicht direkt in § 26 der Gemeindeordnung stehen. Zum Beispiel argumentiert das Verwaltungsgericht Arnsberg, das Bürgerbegehren müsse die Motive des Rates benennen, gegen dessen Entscheidung es angeht. Das ist eine durchaus zu problematisierende Meinung. Eine Partei, die sich zur Wahl stellt, muss schließlich auch nicht die Motive der anderen Parteien, gegen die sie kandidiert, benennen. Aber gut; ein Gericht sagt das. Es steht allerdings nicht im Gesetz. Das weiß ein Bürger, der einen Text formuliert, zunächst einmal nicht.

(http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA14-455.pdf?von=1&bis=71)

Zulassung Rechtsanwalt Torsten Schmidt

Nach seiner Referendarsausbildung und seiner Mitarbeit als Assessor erhält Torsten Schmidt seine Zulassungsurkunde durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Bis 2009 berät er in unserer Kanzlei in Düsseldorf, bevor er nach Hamburg wechselt.

Homepage im schlichten Look

Schon eine der ersten Kanzleihomepages verfügte über die heutige Struktur: wir beraten zum Beamten-, Disziplinar- und Bürgerbegehrensrecht. Seinerzeit noch ohne Fotos, Kalender, Twitter & Co. und an eine mobile Homepage dachte auch niemand.

neues Disziplinarrecht

Zum Jahreswechsel folgt auch NRW dem bundesweiten Trend: die noch strafrechtlich geprägte Disziplinarordnung (DO NW) tritt um Mitternacht außer Kraft. Das neue Landesdisziplinargesetz (LDG NRW) ist eher verwaltungsrechtlich geprägt mit veränderten Gerichten, Rechtsmitteln und Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht.

BVerwG: Klärung zum DDR- und Vermögensrecht

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ent­sche­idet, dass die Rück­über­tra­gung eines zur Er­lan­gung einer Ge­neh­mi­gung zur dau­er­haf­ten Aus­rei­se aus der DDR ver­äu­ßer­ten Grund­stücks aus­schließ­lich auf das Ver­mö­gens­ge­setz ge­stützt wer­den kann. Über das Ver­wal­tungs­recht­li­che Re­ha­bi­li­tie­rungs­ge­setz ist dies nicht zu er­rei­chen. (Az. 3 C 6.02)

Exkurs ins Internetrecht: wir sperren Nazi-Seiten

Während wir sonst typischerweise das Land Nordrhein-Westfalen verklagen, haben wir in diesem Jahr den Auftrag erhalten, zahlreiche sogenannte „Sperrverfügungen“ gegen Internetprovider zu verteidigen und durchzusetzen. Die Verfahren führen am Ende durch alle Instanzen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit lernt viel über IP-Adressen, Hosts und Sperrmöglichkeiten, sowie ihre Umgehung.

Zulassung Stefan von Raumer

Nach seiner zunächst freien Mitarbeit im Referendariat und als Assessor erhält Stefan von Raumer seine Anwaltszulassung. Er berät in unserer Kanzlei bis ins Frühjahr 1999 und ist heute in Berlin niedergelassen.

Mehr Demokratie e.V.

Aus dem Verein IDEE e.V. (Idee Direkte Demokratie entwickeln) wird „Mehr Demokratie e.V.“ und der Verein nimmt sich seiner bundesweiten Aufgabe an, Volksentscheide möglich zu machen. Dr. Henning Obst wird Gründungsmitglied im Kuratorium, Robert Hotstegs wird von 2008 bis 2014 Mitglied im Landesvorstand Nordrhein-Westfalen.

Dr. Henning Obst: Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Henning Obst legt den Grundstein für eine nicht endende Fachanwaltsgeschichte: wir legen Wert auf unsere Spezialisierung und Fortbildung, deshalb werden wir immer mehr Fachanwältinnen und Fachanwälte. Henning Obst behält seinen Fachanwaltstitel bis in den Ruhestand hinein und verzichtet im Mai 2015 auf ihn.

RA-Micro wird Kanzleisoftware

Die Kanzlei führt eine neue Software ein, die speziell auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten ist: RA-Micro begleitet uns seitdem durch die Mandate, Akten und Zeiten.

Seit 2014 ist die Kanzlei auch Aktionärin der heutigen RA-MICRO Software AG.