Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Urteil vom 27.10.2011 entschieden, dass ein nichtkirchlicher Seminaranbieter einen Anspruch auf sachliche Entscheidung über die Geeignetheit einer von ihm für Bistumsmitarbeiter angebotenen Fortbildungsveranstaltung gegenüber dem Bistum Limburg hat. „staatliche Verwaltungsgerichte müssen über katholisches Mitarbeitervertretungsrecht entscheiden, Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 27.10.2011, Az. 6 K 553/11.WI“ weiterlesen
Veränderungen im kirchlichen Dienstrecht der EKD geplant
Im November 2011 wird die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland in Magdeburg über verschiedene gesetzliche Änderungen im Dienst- und Beamtenrecht beraten und voraussichtlich auch entscheiden. Die vorläufige Tagesordnung sieht bislang Beratungsvorlagen zu folgenden Gesetzen vor:
- Kirchengesetz zur Harmonisierung des Dienstrechts
- Kirchengesetz zur Anpassung des Dienstrechts für Kirchenbeamtinnen und -beamte der EKD und für Pfarrerinnen und Pfarrer der EKD und zur Änderung des Kirchengerichtsgesetzes der EKD
Daneben werden auch ein neues „Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD“ (ARGG-Diakonie-EKD) und weitere Gesetzesinitiativen beraten, teilweise wird die Synode auch ihr eigenes Innenrecht zur Behandlung von Gesetzesvorschlägen diskutieren und reformieren. „Veränderungen im kirchlichen Dienstrecht der EKD geplant“ weiterlesen
Neusortierung der kirchlichen Gerichtsbarkeit und Wahl neuer Richter
Die kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Evangelischen Kirche im Rheinland wird neu geordnet, auch als Folge der Neuordnung des Verwaltungsgerichtsgesetzes der EKD. Das hat die rheinische Landessynode Mitte Januar einstimmig beschlossen. „Neusortierung der kirchlichen Gerichtsbarkeit und Wahl neuer Richter“ weiterlesen
Einstellungsaltersgrenze von 40 Jahren wohl verfassungsgemäß, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.01.2011, Az. 2 B 2/11
Achtung: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben worden. Siehe: Altershöchstgrenzen für die Verbeamtung in NRW verfassungswidrig, Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 21.05.2015.
Wie bereits mehrfach berichtet (u.a. hier) ist die Altersgrenze für Verfahren auf Verbeamtung in NRW heftig umstritten. Die ursprüngliche Altersgrenze von 35 Jahren wurde nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2009 aufgehoben und im Juli 2009 vom Verordnungsgeber durch die neue 40-Jahres-Grenze ersetzt. Hiergegen richten sich eine Vielzahl von Klagen. Erstmals hatte das Bundesverwaltungsgericht nun über die zugrundeliegenden Rechtsfragen im Rahmen einer sogenannten „Nichtzulassungsbeschwerde“ zu entscheiden.
Dem war eine negative Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vorangegangen gegen die das Gericht selbst keine Revision zugelassen hatte. Hiergegen richtete sich der betroffene Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde. „Einstellungsaltersgrenze von 40 Jahren wohl verfassungsgemäß, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.01.2011, Az. 2 B 2/11“ weiterlesen
Mehr Rechtssicherheit im kirchlichen Verwaltungsrecht
Am heutigen Sonntag beginnt in Bad Neuenahr die 62. Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland. Das Leitungsgremium der zweitgrößten Landeskirche in Deutschland, die sich von Emmerich bis Saarbrücken erstreckt, tagt bis Freitag, 14. Januar 2011. Auf der Tagesordnung steht unter anderem auch die Zustimmung zum Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland. „Mehr Rechtssicherheit im kirchlichen Verwaltungsrecht“ weiterlesen
Jetzt aber doch: Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub von Beamten! (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.11.2009, Az. 6 Ca 560/09)
Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz noch im Juli 2009 entschieden hatte, dass nicht beanspruchter Urlaub von Beamten nicht in Form einer Entschädigung auszahlbar ist ( siehe unser Artikel ), hat das Arbeitsgericht Düsseldorf nun in seinem bislang unbekannten Urteil vom 05.11.2009 (Az. 6 Ca 560/09) eine völlig andere Richtung eingeschlagen. Es hat darin hat die Frage, ob Beamte unter den Arbeitnehmerbegriff des Art. 7 RL 2003/88/EG fallen unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des EuGH eindeutig bejaht. „Jetzt aber doch: Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub von Beamten! (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.11.2009, Az. 6 Ca 560/09)“ weiterlesen
Evangelische Kirche beschließt umfassende Reformen im Beamten- und Verwaltungsrecht
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat Ende Oktober umfassende Änderungen des kirchlichen Beamten- und Verwaltungsrechts beschlossen. So wurden zahlreiche Entwicklungen des staatlichen Rechts nun auch auf die knapp 22.000 evangelischen Kirchenbeamten erstreckt. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Anhebung der Regelaltersgrenze für den Ruhestand auf 67 Jahre, die Schaffung eines vollständig neuen Disziplinargesetzes (DG.EKD), sowie ein neues Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetz (VVZG-EKD).
„Evangelische Kirche beschließt umfassende Reformen im Beamten- und Verwaltungsrecht“ weiterlesen
Keine Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub eines Beamten?
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte kürzlich -unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Nichtverfallbarkeit von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit (Urteil vom 20.1.2009, C-350/06 und C-520/06)- darüber zu entscheiden, ob Urlaub von Beamten, der nicht angetreten werden konnte, verfällt. Das VG Koblenz fällte sein Urteil am 21.07.2009 unter dem Aktenzeichen 6 K 1253/08.KO. Bislang liegt das Urteil noch nicht im Volltext vor. Es gibt jedoch eine Pressemitteilung des VG Koblenz vom 10.08.2009 (Nr. 36/09 ), die folgenden Inhalt hat: „Keine Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub eines Beamten?“ weiterlesen
Rheinische Kirche stellt homosexuelle Pfarrer-Paare bei der Rente gleich
Homosexuelle Pfarrer, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, werden erstmals in einer deutschen Landeskirche im Versorgungsrecht mit Eheleuten gleichgestellt. Die zweitgrößte deutsche Landeskirche koppelt sich mit ihrem Beschluss vom Dienstrecht des Landes NRW ab – sie orientiert sich bislang bei der Besoldung und Versorgung ihrer Pfarrer grundsätzlich am Beamtenrecht. Der Kölner Stadtsuperintendent Rolf Domning hofft, dass die Regelung der rheinischen Kirche auf das Land NRW abfärbt, denn „wir wollen diese Diskriminierung nicht haben“. Im Saarland gebe es bereits eine Hinterbliebenenversorgung für Beamte und in Rheinland-Pfalz befinde sie sich im Gesetzgebungsverfahren, sagte der Theologe. Die rheinische Kirche erstreckt sich auf Teile von NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen. „Rheinische Kirche stellt homosexuelle Pfarrer-Paare bei der Rente gleich“ weiterlesen