Jetzt aber doch: Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub von Beamten! (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.11.2009, Az. 6 Ca 560/09)

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz noch im Juli 2009 entschieden hatte, dass nicht beanspruchter Urlaub von Beamten nicht in Form einer Entschädigung auszahlbar ist ( siehe unser Artikel ), hat das Arbeitsgericht Düsseldorf nun in seinem bislang unbekannten Urteil vom 05.11.2009 (Az. 6 Ca 560/09) eine völlig andere Richtung eingeschlagen. Es hat darin hat die Frage, ob Beamte unter den Arbeitnehmerbegriff des Art. 7 RL 2003/88/EG fallen unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des EuGH eindeutig bejaht. „Jetzt aber doch: Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub von Beamten! (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.11.2009, Az. 6 Ca 560/09)“ weiterlesen

Evangelische Kirche beschließt umfassende Reformen im Beamten- und Verwaltungsrecht

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat Ende Oktober umfassende Änderungen des kirchlichen Beamten- und Verwaltungsrechts beschlossen. So wurden zahlreiche Entwicklungen des staatlichen Rechts nun auch auf die knapp 22.000 evangelischen Kirchenbeamten erstreckt. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Anhebung der Regelaltersgrenze für den Ruhestand auf 67 Jahre, die Schaffung eines vollständig neuen Disziplinargesetzes (DG.EKD), sowie ein neues Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetz (VVZG-EKD).
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Keine Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub eines Beamten?

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte kürzlich -unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Nichtverfallbarkeit von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit (Urteil vom 20.1.2009, C-350/06 und C-520/06)- darüber zu entscheiden, ob Urlaub von Beamten, der nicht angetreten werden konnte, verfällt. Das VG Koblenz fällte sein Urteil am 21.07.2009 unter dem Aktenzeichen 6 K 1253/08.KO. Bislang liegt das Urteil noch nicht im Volltext vor. Es gibt jedoch eine Pressemitteilung des VG Koblenz vom 10.08.2009 (Nr. 36/09 ), die folgenden Inhalt hat: „Keine Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub eines Beamten?“ weiterlesen

Rheinische Kirche stellt homosexuelle Pfarrer-Paare bei der Rente gleich

Homosexuelle Pfarrer, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, werden erstmals in einer deutschen Landeskirche im Versorgungsrecht mit Eheleuten gleichgestellt. Die zweitgrößte deutsche Landeskirche koppelt sich mit ihrem Beschluss vom Dienstrecht des Landes NRW ab – sie orientiert sich bislang bei der Besoldung und Versorgung ihrer Pfarrer grundsätzlich am Beamtenrecht. Der Kölner Stadtsuperintendent Rolf Domning hofft, dass die Regelung der rheinischen Kirche auf das Land NRW abfärbt, denn „wir wollen diese Diskriminierung nicht haben“. Im Saarland gebe es bereits eine Hinterbliebenenversorgung für Beamte und in Rheinland-Pfalz befinde sie sich im Gesetzgebungsverfahren, sagte der Theologe. Die rheinische Kirche erstreckt sich auf Teile von NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen. „Rheinische Kirche stellt homosexuelle Pfarrer-Paare bei der Rente gleich“ weiterlesen