erneute Wiedereinführung einer Sperrklausel verstößt gegen Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl, FBI/Freie Wähler, Pressemitteilung v. 09.01.2017

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 06.07.1999 in einem Urteil entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte fünfprozentige-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war (VerfGH 14/98, 15/98).

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 10.06.2016 das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und entsprechende wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Es sieht eine Änderung der Landesverfassung vor, in der für die Wahlen der Kommunalparlamente wieder eine Sperrklausel (2,5%) eingeführt wird. Zudem wird das Kommunalwahlgesetz entsprechend geändert. Das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz ist am 30.06.2016 verkündet worden und am folgenden Tag in Kraft getreten.

Am 30. Dezember hat deshalb auch die Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler (FBI/ Freie Wähler), durch ihren Vorsitzenden Hans Josef Tegethof, vertreten durch die Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs Düsseldorf, Klage eingereicht (Aktenzeichen: VerfGH 21/16). „erneute Wiedereinführung einer Sperrklausel verstößt gegen Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl, FBI/Freie Wähler, Pressemitteilung v. 09.01.2017“ weiterlesen

Warum Bürgerbegehren in NRW oft scheitern, Westdeutsche Zeitung v. 16.06.2016

Von Eike Rüdebusch

Der Verein „Mehr Demokratie“ fordert, die Hürden für Bürgerbeteiligung zu senken. In anderen Bundesländern ist sie erfolgreicher.

Sprockhövel/Düsseldorf. Schon vor dem Bürgerentscheid am 5. Juni war den Initiatoren von „Miteinander in Sprockhövel“ klar, dass es eng werden könnte. Um den Bau von vier Häusern an zwei Standorten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Kleinstadt nordöstlich von Wuppertal zu verhindern, musste die Bürgerinitiative 20 Prozent aller Wahlberechtigten der Stadt hinter sich vereinen – 4147 Wähler. Am Ende fehlten 135 Stimmen, um dieses sogenannte Quorum zu erreichen. Nach dem erfolgeichen Bürgerbegehren, mit dem das Thema in den Rat eingebracht wurde, war der Bürgerentscheid, die Wahl an sich, knapp gescheitert. Die Stadt treibt die Baupläne jetzt voran.

Der Verein „Mehr Demokratie“ nennt ein solches Scheitern „unecht“. Das Anliegen findet eine Mehrheit unter den Wählern, erreicht aber nicht den geforderten Anteil der Gesamtwählerschaft. Bei der Vorstellung des Bürgerbegehrensberichts 2016 in Düsseldorf erklärte gestern der Rechtsanwalt Robert Hotstegs, dass in NRW besonders viele Bürgerentscheide „unecht“ scheitern würden, nämlich in 46,3 Prozent der Fällen. Im Bundesdurchschnitt scheitern dagegen nur 12,8 Prozent. Gemessen an allen 3491 Bürgerentscheiden seit der Einführung des Beteiligungsverfahrens im ersten deutschen Bundesland – in Baden-Württemberg im Jahr 1956.

Neben dem 20-Prozent-Quorum scheitern Bürgerbeteiligungen in der kommunalen Politik auch an anderen Formalitäten. So würden in NRW beispielsweise Zulässigkeitsprüfungen erst nach der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren durchgeführt. „Dann sind aber schon Tausende Unterschriften gesammelt und die Fristen abgelaufen“, sagt Hotstegs. Formfehler könnten dann nicht mehr korrigiert werden. „Warum Bürgerbegehren in NRW oft scheitern, Westdeutsche Zeitung v. 16.06.2016“ weiterlesen

Bürgerbegehren – zu kompliziert und unattraktiv?, wdr.de v. 16.06.2016

Von Martin Teigeler

  • Verein „Mehr Demokratie“: 2015 waren 12 von 23 Bürgerbegehren in NRW erfolgreich
  • Forderung nach bürgerfreundlicheren Regeln bei der direkten Demokratie
  • Sorge vor Instrumentalisierung der Bürgerbegehren durch Rechtspopulisten

Der Verein „Mehr Demokratie“ fordert eine Modernisierung der direkten Demokratie in NRW. Viele Bürgerbegehren würden von den Kommunen für unzulässig erklärt, da die notwendige Unterschriftenzahl verpasst werde, sagte Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und „Mehr Demokratie“-Mitglied am Donnerstag (16.06.2016) in Düsseldorf. Oft liege dies an formalen Fehlern. Darum wäre es besser, bereits während der laufenden Unterschriften-Sammlung eine rechtsverpflichtende Prüfung durch die Kommune einzuführen. Während es in Niedersachsen eine solche Möglichkeit der Prüfung bereits gebe, liege das Risiko in Nordrhein-Westfalen allein bei den Initiatoren. „Bürgerbegehren – zu kompliziert und unattraktiv?, wdr.de v. 16.06.2016“ weiterlesen

NRW plant Sperrklausel für Kommunalwahlen: Kräf­te­messen mit Karls­ruhe, lto.de v. 23.01.2015

CDU, SPD und Die Grünen wollen in NRW eine Sperrklausel von 2,5 Prozent für Kommunalwahlen ab 2020 einführen. Der Landtag sucht dabei die direkte Konfrontation mit dem BVerfG, meinen Robert Hotstegs und Jan Stock.

Mit einer vorprogrammierten, überwältigenden Mehrheit haben die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen in NRW den Entwurf eines Kommunalvertretungsstärkungsgesetzes vorgelegt. Es soll eine Sperrklausel von 2,5 Prozent bei nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen einführen. Dazu soll nicht nur das Kommunalwahlgesetz geändert oder eine verfassungsrechtliche Ermächtigung des einfachen Gesetzgebers geschaffen werden, sondern die Sperrklausel soll unmittelbar in die Landesverfassung.

Ein Taschenspielertrick, um das Landes- und das Bundesverfassungsgericht zu umgehen.

direkt zum LTO-Artikel 

Sperrklausel für Stadträte – Landtag auf der Zielgeraden, Westdeutsche Zeitung v. 20.01.2016

SPD, CDU und Grüne wollen, dass Bewerber mit weniger als 2,5 Prozent der Stimmen keinen Sitz erhalten. Doch das ist umstritten.

Von Peter Kurz

Düsseldorf. Für Robert Hotstegs ist es ein „Verfassungsbruch mit Ansage“, den der NRW-Landtag da vorhabe. Auch wenn der Hauptausschuss des Landtags morgen noch Experten anhören will – der Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht sieht es schon als beschlossene Sache, dass eine Sperrklausel bei den Kommunalwahlen für Stadträte und Kreistage eingeführt wird. Hotstegs warnt: „Der Landtag plant mit der Hürde, die ein Wahlbewerber für künftige Stadträte oder Kreistage überspringen muss, einen Verstoß gegen das Grundgesetz.“ „Sperrklausel für Stadträte – Landtag auf der Zielgeraden, Westdeutsche Zeitung v. 20.01.2016“ weiterlesen

NRW plant am Donnerstag den „Verfassungsbruch mit Ansage“| Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2016-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 18.01.2016

::: Pressemitteilung 2/2016 :::

NRW plant am Donnerstag den „Verfassungsbruch mit Ansage“
Landtag berät Sperrklausel im Kommunalwahlrecht trotz Verstoß gegen das Grundgesetz

Düsseldorf. Der Landtag berät in dieser Woche über das „Kommunalvertretungsstärkungsgesetz“. Der Gesetzesentwurf geht auf eine gemeinsame Initiative von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zurück. Er sieht vor, dass in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung eine sogenannte Sperrklausel von 2,5% eingeführt wird. Ein Wahlbewerber für einen zukünftigen Stadtrat oder Kreistag muss demnach diese Hürde von 2,5% überspringen und mehr Stimmen auf sich vereinen. Begründet wird dies mit einer angeblichen Zersplitterung der Räte und einer Behinderung der Arbeit. „Das Argument überzeugt nicht“, ist der Kommunalrechtler Robert Hotstegs (36) sicher. „Der Landtag plant mit der Regelung außerdem einen Verstoß gegen das Grundgesetz.“

Wenn Hauptausschuss und Kommunalausschuss am Donnerstag dieser Woche im Landtag zusammenkommen und Experten aus Universitäten, Verbänden und Kommunen zu Wort kommen lassen, ist anschließend keine inhaltliche Änderung mehr zu erwarten. „Die Mehrheit von SPD, CDU und Grünen hat sich für die Änderung der Landesverfassung entschieden, da gibt es wohl kein Zurück mehr.“, schätzt Rechtsanwalt Robert Hotstegs. Dabei wäre ein Innehalten dringend geboten: „Es gibt keinen einzigen arbeitsunfähigen Stadtrat. Und dass sich die drei großen Fraktionen für die Sperrklausel begeistern können, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier gegen Regelungen des Grundgesetzes verstoßen wird.“ Auch wenn die Landesverfassung in NRW das „höchste“ Gesetz darstellt, muss sie selbst die Regeln des Grundgesetzes einhalten.

Und dort ist in Art. 28 die sogenannte „Wahlrechtsgleichheit“ geregelt. Demnach soll jede Stimme den gleichen Effekt erzielen können. Werden Stimmen aber über eine Sperrklausel faktisch ungültig, verzerrt dies die Wahl. Das entschied auch der Verfassungsgerichtshof in Münster bereits mehrfach.

„Die Folge wird sein, dass in vielen Kommunen die nächste Kommunalwahl 2020 angefochten werden wird. Denn überall, wo Bewerber wegen der Sperrklausel abgewiesen werden, schlägt der Grundgesetzverstoß zu. Das wird zu einer Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Klagen führen, die am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen werden.“, so Hotstegs weiter. Es sei erschreckend, dass der Landesgesetzgeber diesen Konflikt gezielt plane.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.