Ich will befördert werden, wie erreiche ich das? Es gibt keinen Anspruch auf eine Beförderung. Man muss selbst die Initiative ergreifen, auf Stellenausschreibungen achten und sich bewerben. In Art. 33 Abs. 2 GG ist geregelt, dass der oder die „Beste“ eine freie Stelle bekommt. Wie findet der Dienstherr den/die „Beste“? Die Entscheidung trifft der Dienstherr…