Was darf das Ordnungsamt – und was nicht?, Mitteldeutsche Zeitung v. 28.04.2017

Personalien nehmen, Party auflösen

„Ordnungsamt? Die dürfen doch nur Knöllchen fürs Falschparken verteilen!“ Diese Annahme ist weit verbreitet. Doch sie ist falsch. Denn der Aufgaben-Bereich der Behörde ist sehr viel größer, als viele denken – und auch die Befugnisse der Ordnungsamt-Mitarbeiter sind zum Teil denen der Polizei nicht unähnlich. Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht. „Was darf das Ordnungsamt – und was nicht?, Mitteldeutsche Zeitung v. 28.04.2017“ weiterlesen