Gerichtliche Einstellung eines kirchlichen Disziplinarverfahrens wegen Fristverstoß, Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD, Beschluss v. 20.05.2017, Az. 0134/1-2016

Wie bereits berichtet, gilt das Beschleunigungsgebot auch für kirchenrechtliche Disziplinarverfahren. Im hiesigen Verfahren hatte die Disziplinarkammer bereits Anfang 2016 der obersten Dienstbehörde eine Frist von sechs Monaten zum Abschluss des Verfahrens gesetzt. Diese Frist war ungenutzt verstrichen. Nun hat die Disziplinarkammer das Disziplinarverfahren eingestellt.

Eigene Leitsätze:

  1. Die Erhebung einer Strafanzeige und der Beschluss der Kirchenbehörde, im Hinblick hierauf das Disziplinarverfahren auszusetzen, sind unbeachtlich, wenn bereits die Disziplinarkammer eine Frist zum Abschluss des Verfahrens gesetzt hat. In diesem Fall ist nur eine Fristverlängerung durch das Gericht nach den besonderen Vorschriften des §§ 66 Abs. 2 S. 3 i.V.m. 56 Abs. 2 S. 3 – 5 DG.EKD möglich.
  2. Liegt kein Antrag vor, ist das Verfahren aus Fürsorge gegenüber dem Kirchenbeamten nach Ablauf der Frist durch gerichtlichen Beschluss einzustellen.
  3. Die Einstellung wirkt auf den Zeitpunkt des Fristablaufs zurück.
  4. Im kirchlichen Fristsetzungs- und Einstellungsverfahren finden die Gebühren aus Teil 6, Abschnitt 2 VV RVG keine Anwendung. Daher sind Gegenstandswerte zu bestimmen.

Die Entscheidung lautet im Volltext:

„Gerichtliche Einstellung eines kirchlichen Disziplinarverfahrens wegen Fristverstoß, Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD, Beschluss v. 20.05.2017, Az. 0134/1-2016“ weiterlesen

Falsche Stimmauszählung zu Lasten der AfD: „Abweichung ungewöhnlich hoch“, focus.de v. 24.05.2017

FOCUS-Online-Redakteur Ulf Lüdeke

Die Unregelmäßigkeiten überraschten selbst erfahrene Politik-Experten: Bei der Bekanntgabe des offiziellen Endergebnisses am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag sprach ein Sprecher des Landeswahlleiters in NRW der AfD 2204 Zweitstimmen mehr zu, als dies beim vorläufigen Endergebnis der Fall war.

„Diese Zahlen sind auffallend hoch, sowohl bei den betroffenen Stimmbezirken als auch bei den nicht gezählten Stimmen“, sagte Parteienforscher Oskar Niedermayer zu FOCUS Online. „Das ist sehr ungewöhnlich, ich kann mich an keinen ähnlichen Fall in der Geschichte der Bundesrepublik erinnern. „Falsche Stimmauszählung zu Lasten der AfD: „Abweichung ungewöhnlich hoch“, focus.de v. 24.05.2017“ weiterlesen

Wer krank ist, darf zu Hause bleiben … , Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 22.05.2017, Az. 13 L 1214/17

… und darf auch von der JVA nicht bestraft werden – jedenfalls nicht in seiner dienstlichen Beurteilung. Darüber, dass krankheitsbedingte Fehltage in einer dienstlichen Beurteilung nichts zu suchen haben und über die besondere Bedeutung von Einzelmerkmalen, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem aktuellen Eilverfahren entschieden.

Gegenstand des Eilverfahrens war der sogenannte Bewerbungsverfahrensanspruch eines JVA-Beamten. Das Gericht untersagte der Behörde eine geplante Beförderung vorzunehmen, weil die Beurteilung des Antragstellers rechtswidrig war und die Beförderungsentscheidung an diesem Mangel litt. „Wer krank ist, darf zu Hause bleiben … , Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 22.05.2017, Az. 13 L 1214/17“ weiterlesen

Wahlleiter lässt NRW-Ergebnis überprüfen, wdr.de v. 23.05.2017

  • Wahlleiter lässt Ergebnis der NRW-Wahl kontrollieren.
  • Grund sind Fehler bei der Auszählung.
  • Polizei Mönchengladbach prüft Verdacht auf Wahlbetrug.

Wie Landeswahlleiter Wolfgang Schellen am Dienstag (23.05.2017) in Düsseldorf vor Journalisten sagte, wird das Ergebnis der Wahl vom 14. Mai noch einmal überprüft. Es sei eine Verordnung erlassen worden, nach der alle Stimmbezirke auf Auffälligkeiten bei der Auszählung überprüft werden müssen, sagte zuvor Schellens Sprecher und bestätigte einen Bericht der „Rheinischen Post“. Am Mittwoch (24.05.2017) soll das amtliche Endergebnis feststehen. Bisher gibt es nur ein vorläufiges. „Wahlleiter lässt NRW-Ergebnis überprüfen, wdr.de v. 23.05.2017“ weiterlesen

Landtagswahl mit Pannen – ist eine Anfechtung möglich? | Wahlrecht | Pressemitteilung 2017-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 15.05.2017

::: Pressemitteilung 2/2017 :::

Landtagswahl mit Pannen – ist eine Anfechtung möglich?
Hintergrund-Gespräch zur NRW-Landtagswahl 2017 mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs

Düsseldorf. Nachdem die Hektik der Stimmenauszählung verflogen ist, wird der Blick frei auf die vielen kleinen Fehler im Rahmen der NRW-Landtagswahl. In Köln erreichten Wahlbenachrichtigungen die Wähler zunächst nicht, dann wurden auch jugendliche Nicht-Wahlberechtigte angeschrieben. In Wuppertal monierten viele komplett fehlende Briefwahlunterlagen, in Königswinter gab es zwar Post, aber für manche Wähler nur ohne Stimmzettel. In anderen Städten wurden gleich kistenweise Briefwählerstimmen ins falsche Rathaus geliefert, die FDP verwechselte schließlich zwei Kandidaten auf ihrer Landesliste. Kann eine Landtagswahl mit solchen Pannen Bestand haben? Eine erste Einschätzung des Düsseldorfer Fachanwalts Robert Hotstegs. „Landtagswahl mit Pannen – ist eine Anfechtung möglich? | Wahlrecht | Pressemitteilung 2017-02“ weiterlesen

Streit um Bürgerentscheid: Chancen für Godesberger Klage ungewiss, General-Anzeiger v. 12.05.2017

Bonn. Die Erfolgschancen der angekündigten Klage gegen den Bürgerentscheid zum Kurfürstenbad sind offenbar begrenzt.

Von Andreas Baumann

Diesen Schluss legt eine Entscheidung nahe, die das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Oktober 2016 zu einem anderen Bürgerbegehren fällte.

Der Anwalt der Initiative „Kurfürstenbald bleibt!“ zeigte sich am Freitag trotzdem optimistisch, dass Ergebnis der Abstimmung kippen zu können. Die Initiative beruft sich darauf, dass die Stadt den Bürgern wichtige Informationen vorenthalten habe. „Streit um Bürgerentscheid: Chancen für Godesberger Klage ungewiss, General-Anzeiger v. 12.05.2017“ weiterlesen

#2 Robert Hotstegs: Mediation bei Bürgerinitiativen, Der Mediationspodcast v. 12.05.2017

Der Mediationspodcast Podcast 12.05.17 06:54 Uhr

Dauer: 00:30:10

Robert Hotstegs ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und hat zudem noch die Ausbildung zum Mediator absolviert. Seine Kanzlei hat sich unter anderem auf Beamtenrecht und auf Bürgerbeteiligungen spezialisiert. Wir unterhalten uns über Fälle im Beamtenrecht. Außerdem berichtet er über eine Bürgerinititiative, die sich gegen sie Schließung einer Grundschule wehrte. Seine Kanzlei begleitete die Initiative im Mediationsverfahren, bei der am Ende die Schulschließung nicht verhindert werden konnte, dafür eine für alle Beteiligte gute Lösung für die Zukunft. Eine weitere Bürgerinitiative bildet sich auch im Fall Berliner Flughafen BER, bei der die Lösung noch nicht in Sicht ist

Inhalt dieser Folge:

  • Überblick über seine Tätigkeitsschwerpunkte
  • Beamtenrecht
  • Bürgerbeteiligungen
  • Begleitung einer Bürgerinitiative „Grundschulrettung“ „Kurze Beine Kurze Wege“
  • Flughafen Berlin Tegel

Shownotes:

Robert Hotstegs homepage:
www.hotstegs-recht.de

Dormagen: Zentrum – Bürgergehren Hallenbad Nievenheim, klartext-ne.de v. 10.05.2017

Dormagen – „Die Verwaltung verunsichert die Bürger durch falsche Aussagen zu Ratsbeschlüssen und überhöhten Kostenschätzungen für die Grundsanierung und den Weiterbetrieb des Hallenbades in Nievenheim.

Der Versuch der Behinderung des Bürgerbegehrens durch die Verwaltung ist offensichtlich“, so Hans-Joachim Woitzik. So gibt es bis heute entgegen den Aussagen der Verwaltung keinen Ratsbeschluss zur Schließung und zum Abriss des Hallenbades in Nievenheim.

Die von der Verwaltung benannten Ratsbeschlüsse enthalten nur Beschlüsse zum Neubau des Hallenbades in Dormagen. Somit ist auch die in den Raum gestellte Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht begründet. Wie dies auch der renommierte Fachanwalt für Bürgerbegehren, Rechtsanwalt Robert Hotstegs, bereits festgestellt hat. „Dormagen: Zentrum – Bürgergehren Hallenbad Nievenheim, klartext-ne.de v. 10.05.2017“ weiterlesen

Causa Wendt: Muss das Beamtenrecht fortentwickelt werden?, ZAP 2017, 495

Der Journalist selbst schien ein wenig überrascht von seinem Coup: Er interviewte den Vorsitzenden einer bundesdeutschen Beamtengewerkschaft, rückte ihm mit Informationen über gewährte Bezüge aus dem öffentlichen Dienst zu Leibe, und der Betroffene stritt eine Besoldung rundheraus ab. Das Interview war „im Kasten“, unmittelbar im Anschluss widerrief der Beamte seine Lüge: Er erhalte Bezüge und befinde sich in einem speziellen Dienstverhältnis. Die „Causa Wendt“ sorgte landauf landab für Aufsehen. Eine Aufmerksamkeit, die das Beamtenrecht gar nicht gewöhnt ist.

Hotstegs, Causa Wendt: Muss das Beamtenrecht fortentwickelt werden?, ZAP 2017, 495