Rückübertragung von in der DDR zur Erlangung einer Ausreisegenehmigung veräußertem Vermögen regelmäßig nur nach Vermögensgesetz möglich, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 24.04.2003, Az. 3 C 6.02

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig hat ent­schie­den, dass das Be­geh­ren auf Rück­über­tra­gung eines zur Er­lan­gung einer Ge­neh­mi­gung zur dau­er­haf­ten Aus­rei­se aus der DDR ver­äu­ßer­ten Grund­stücks und/oder Ge­bäu­des in der Regel aus­schließ­lich auf das Ver­mö­gens­ge­setz ge­stützt wer­den kann. Greift im kon­kre­ten Ein­zel­fall ein Ver­mö­gens­schä­di­gungs­tat­be­stand des Ver­mö­gens­ge­set­zes nicht ein und ist des­halb kein Rück­über­tra­gungs­an­spruch nach die­sem Ge­setz ge­ge­ben, be­steht grund­sätz­lich keine Mög­lich­keit, den ge­wünsch­ten Er­folg über das Ver­wal­tungs­recht­li­che Re­ha­bi­li­tie­rungs­ge­setz zu er­rei­chen. „Rückübertragung von in der DDR zur Erlangung einer Ausreisegenehmigung veräußertem Vermögen regelmäßig nur nach Vermögensgesetz möglich, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 24.04.2003, Az. 3 C 6.02“ weiterlesen