Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Begehren auf Rückübertragung eines zur Erlangung einer Genehmigung zur dauerhaften Ausreise aus der DDR veräußerten Grundstücks und/oder Gebäudes in der Regel ausschließlich auf das Vermögensgesetz gestützt werden kann. Greift im konkreten Einzelfall ein Vermögensschädigungstatbestand des Vermögensgesetzes nicht ein und ist deshalb kein Rückübertragungsanspruch nach diesem Gesetz gegeben, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, den gewünschten Erfolg über das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz zu erreichen. „Rückübertragung von in der DDR zur Erlangung einer Ausreisegenehmigung veräußertem Vermögen regelmäßig nur nach Vermögensgesetz möglich, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 24.04.2003, Az. 3 C 6.02“ weiterlesen