Nachfolger für Johannes Feyrer gesucht: Kölner Feuerwehr bekommt neuen Chef, Kölner Stadt-Anzeiger v. 11.05.2018

von Andreas Damm und Tim Stinauer

Köln – Die Unruhe innerhalb der Kölner Berufsfeuerwehr hatte sich zuletzt zu einer Art Flächenbrand ausgebreitet: Mehr als 250 der insgesamt knapp 1000 Kölner Feuerwehrmänner beklagten sich in sieben oder acht vertraulichen Sprechstunden bei Stadtdirektor Stephan Keller teils massiv über die Zustände in der Behörde, zuletzt am vorigen Mittwoch. Die Themen war immer dieselben: Überlastung vor allem im Rettungsdienst, psychische Probleme von Beamten, intransparente Entscheidungen und ein autoritärer Führungsstil der Amtsleitung. „Nachfolger für Johannes Feyrer gesucht: Kölner Feuerwehr bekommt neuen Chef, Kölner Stadt-Anzeiger v. 11.05.2018“ weiterlesen

BVerwG zum mobilen Halteverbot: Drei volle Tage zum (Absch­lepp-)Glück , lto.de v. 24.05.2018

Wenn der PKW-Halter die Abschleppkosten zahlen soll, müssen die Schilder rechtzeitig stehen: Das BVerwG entscheidet einen Dauerstreit der OVG und VGH. Definitiv ein Fall für Klausuren und mündliche Prüfungen, meint Robert Hotstegs.

Erst nach Ablauf von drei vollen Tagen dürfen am vierten Tag Pkw aus einem mobilen Halteverbot abgeschleppt und die Kosten dem Halter auferlegt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am Donnerstag. (Urteil v. 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) Was Studierende und Examenskandidaten schon länger ahnten, ist damit nun durch das Revisionsgericht ausdrücklich einmal entschieden worden. Die gegenteilige Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG), wonach auch schon 48 Stunden ausreichen würden, wurde ausdrücklich verworfen.

Ein Abflug in den Sommerurlaub mit Folgen

Damit fand ein Rechtsstreit in der dritten Instanz sein Ende, der harmlos begann: nämlich mit dem Abflug einer Düsseldorferin in den Sommerurlaub im Jahr 2013. Zu diesem Zweck parkte sie ihren Wagen nämlich (rechtmäßig) im öffentlichen Straßenraum und verließ sodann mit dem Flugzeug die Landeshauptstadt. Die wiederum trat anschließend auf den Plan, als nämlich schon am nächsten Morgen von ihr genehmigte mobile Halteverbotsschilder aufgestellt wurden und einen nahenden Umzug in der Nachbarschaft ankündigten.

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Videoclip „Auf den Punkt“: Datenschutz in Fraktionen (DSGVO I)

Kommunalpolitiker sehen sich in ihrer täglichen politischen Arbeit immer wieder mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs nimmt die VLK NRW interessante rechtliche Fragenstellungen rund um die Kommunalpolitik, aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen unter die Lupe und bringt die Sachverhalte für Sie „Auf den Punkt“!

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Datenschutz in Fraktionen (DSGVO I)

Das Frühjahr 2018 wird wahrscheinlich als das Frühjahr des Datenschutzes in die Geschichte eingehen. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union tritt in Kraft. Sie gibt es schon seit vielen Jahren, aber jetzt erst entfaltet sie ihre Wirkung. Der Bund hat das Bundesdatenschutzgesetz angepasst. Es findet aber auf Städte, Gemeinden, Räte, Fraktionen und einzelne Abgeordnete im Stadtrat keine direkte Anwendung. Denn es gibt ein DSG NRW: ein Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Das ist vorranging, das sieht das Bundesdatenschutzgesetz auch so vor.

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Retter in eigener Sache – Feuerwehr-Fachseminar in Solingen | difdi | Pressemitteilung 2018-03

Düsseldorfer Institut für Dienstrecht
Düsseldorf, den 08.05.2018

::: Pressemitteilung 3/2018 :::

Retter in eigener Sache – Feuerwehr-Fachseminar in Solingen
zweitägige Fortbildung zum Beamten- und Personalvertretungsrecht

Düsseldorf. Feuerwehrbeamte leisten einen besonderen Job. Schichten rund um die Uhr, Einsätze mit oft unbekanntem Risiko. Deshalb stellen sich für sie ganz besondere Fragen. In einem zweitägigen Fachseminar beleuchtet nun das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht am 20./21. Juni Praxisfragen unter juristischem Blickwinkel.

Dozent Andreas A. Knebel ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig. Er informiert aus der Praxis im beamtenrechtlichen Teil des Fachseminars über die Themen Stellenbesetzung, Mehrarbeit und Überstunden sowie die Rechtsfolgen nach einem Dienstunfall. In einem zweiten Teil widmet er personalvertretungsrechtlichen Aspekten. Neben der Rechtsstellung und den Aufgaben des Personalrats geht das Seminar auf aktuelle Brennpunkte ein.

Daneben informiert Rechtsanwalt Robert Hotstegs über das Modell einer sogenannten „Ombudsstelle Feuerwehr“. Die Stadt Köln hatte als erste Kommune bundesweit in diesem Jahr eine externe Beschwerdestelle für Feuerwehrbeamte geschaffen. Hotstegs berichtet über das Konzept dahinter.

Das Fachseminar richtet sich an Personalverantwortliche, Mitglieder von Personalräten oder Gewerkschaften, sowie an Rechtsanwälte und Richter. Es sind noch kurzfristig Plätze frei. Die Anmeldung ist online möglich.

Veranstaltungszeit: Mittwoch, 20.06.2018, 09:30 Uhr – 17:00 Uhr und
Donnerstag, 21.06.2018, 09:00 Uhr – 13:30 Uhr
Veranstaltungsort: Bundesgeschäftsstelle der DFeuG, Friedrichstraße 50, 42655 Solingen
Kosten: 475,- € (inkl. MwSt.)
Anmeldung & Programm: www.difdi.eu

::: Kontakt :::

Rechtsanwältin Sarah Nußbaum
Tel.: 0211/497657-16
nussbaum@hotstegs-recht.de
www.difdi.eu

::: das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht :::

Das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht (difdi) versteht sich als interdisziplinäres Forum. Die Fortbildung richtet sich daher an Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Richter, Verwaltungsjuristen und Verwaltungsmitarbeiter mit Personalverantwortung sowie Gewerkschaftsvertreter und Personalräte.

Teilerfolg für Düsseldorfer Feuerwehrleute im opt-out-Streit | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 01.05.2018

::: Pressemitteilung 5/2018 :::

Teilerfolg für Düsseldorfer Feuerwehrleute im opt-out-Streit
Oberverwaltungsgericht lässt zwei von drei Berufungsverfahren zu

Düsseldorf. In den drei Musterverfahren Düsseldorfer Feuerwehrleute um die Bezahlung für höhere Wochenarbeitszeit im sogenannten „opt-out“-System hat nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster über die Zulassung der Berufungen entschieden. Alle drei Klagen waren zunächst 2015 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Nun wurde in zwei Verfahren die Berufung teilweise zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht wird über die konkrete Entschädigung verhandeln und zu entscheiden haben. (Az. 6 A 2083/15 und 6 A 2215/15) „Teilerfolg für Düsseldorfer Feuerwehrleute im opt-out-Streit | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-05“ weiterlesen

BVerwG zum Ausgleich für 52-Stunden-Woche: Frei­zeit für Flo­rians Helfer, lto.de v. 20.04.2018

Für Berufsfeuerwehrbeamte gibt es Ausgleich ihrer erhöhten Wochenarbeitszeiten – auch wenn sie diesen erst nachträglich schriftlich geltend machen, entschied das BVerwG. Robert Hotstegs zu den Urteilen und der Kehrtwende des Gerichts.

Die beiden am Donnerstag verhandelten und entschiedenen Revisionsverfahren gegen die Stadt Leipzig (Urt. v. 19.04.2018, Az. 2 C 36.17 und 2 C 40.17) finden ihren Ursprung in einem europarechtlichen Dilemma aller Feuerwehren und Rettungsdienste: Zu spät haben nämlich die Dienstherren und Träger erkannt, dass der europäische Arbeitsschutz der Arbeitszeitrichtlinie auch für die Retter gilt. Arbeitszeit- und Gesundheitsvorschriften sind danach auch auf den Wachen und Fahrzeugen einzuhalten.

Mit seinen Entscheidungen vom Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) anderslautende Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen aufgehoben und die Verfahren zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Die Urteile haben eine Bedeutung, die unter Umständen weit über die Leipziger Fälle hinausgeht.

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Bundesverwaltungsgericht: gute Signale für Feuerwehrleute in NRW | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-04

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 19.04.2018

::: Pressemitteilung 4/2018 :::

Bundesverwaltungsgericht: gute Signale für Feuerwehrleute in NRW
Feuerwehrleute streiten in Leipzig erfolgreich um Bezahlung oder Freizeit für erhöhte Arbeitszeit

Düsseldorf/Leipzig. Die Düsseldorfer Feuerwehrmänner, die seit fünf Jahren um eine bessere Bezahlung sogenannter „opt-out“-Schichten streiten, dürfen auf Geld hoffen. Das berichtet Fachanwalt Robert Hotstegs (38). Am Donnerstag hatte der zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts über Parallelverfahren gegen die Stadt Leipzig zu entscheiden. Mit erfreulichem Ausgang für die Kläger dort: die Revisionen waren erfolgreich, nun muss das Oberverwaltungsgericht über Freizeitausgleich oder Abgeltung entscheiden. Das erhoffen sich auch die NRW-Musterkläger seit langem. „Bundesverwaltungsgericht: gute Signale für Feuerwehrleute in NRW | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-04“ weiterlesen

Blaulicht trifft Beamtenrecht – Fachseminar in Solingen | difdi | Pressemitteilung 2018-02

Düsseldorfer Institut für Dienstrecht
Düsseldorf, den 03.04.2018

::: Pressemitteilung 2/2018 :::

Blaulicht trifft Beamtenrecht – Fachseminar in Solingen
zweitägige Fortbildung zum Beamten- und Personalvertretungsrecht in der Praxis der Feuerwehr

Düsseldorf. Feuerwehrbeamte und Beamte im Rettungsdienst leisten einen besonderen Job. Schichten rund um die Uhr, Einsätze mit großem und kleinem Risiko. Deshalb stellen sich für sie ganz besondere Fragen. In einem zweitägigen Fachseminar beleuchtet nun das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht Praxisfragen unter juristischem Blickwinkel. „Blaulicht trifft Beamtenrecht – Fachseminar in Solingen | difdi | Pressemitteilung 2018-02“ weiterlesen

Kölner Feuerwehr hat kein Vertrauen mehr in die eigene Führung, Kölner Stadt-Anzeiger v. 03.03.2018

Köln – Es rumort heftig bei der Berufsfeuerwehr Köln: Überlastung vor allem im Rettungsdienst, psychische Probleme von Beamten – und nun hat sich die Gewerkschaft Verdi zu Wort gemeldet und wirft der Feuerwehrführung zudem „intransparente Entscheidungen“ bei Beförderungen und einen „veralteten Führungsstil“ vor. Die Stadtverwaltung hat die Kanzlei Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft aus Düsseldorf als Ombudsstelle eingesetzt. Die Juristen sollen Klagen von Feuerwehrleuten vertraulich entgegennehmen und an die Stadtverwaltung weiterleiten, auf Wunsch auch anonym. „Kölner Feuerwehr hat kein Vertrauen mehr in die eigene Führung, Kölner Stadt-Anzeiger v. 03.03.2018“ weiterlesen

Verdi zur Situation bei der Berufsfeuerwehr Köln, report-k.de v. 01.03.2018

Köln | Die Diskussion über die Arbeitsbedingungen bei der Kölner Berufsfeuerwehr werden öffentlich diskutiert. Der für die Feuerwehr zuständige Dezernent, Stadtdirektor Keller, hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, bei der sich betroffene Mitarbeiter melden können. Nach Medienberichten geht diese Zahl in die Hunderte. Jetzt meldet sich Verdi zu Wort und fordert eine differenzierte Betrachtung. „Verdi zur Situation bei der Berufsfeuerwehr Köln, report-k.de v. 01.03.2018“ weiterlesen