Verstörender Einblick in die Tiefen des deutschen Beamtenrechts, capital.de v. 29.08.2025

von Frank Donovitz

Eine Lehrerin aus Wesel war beinahe 16 Jahre krankgeschrieben – bei vollen Bezügen. Der Fall zeigt die absurden Seiten des Beamtenrechts. Den Schaden haben alle Beteiligten.

Diese Geschichte taugt weder als Skandal noch als Posse. Eher als verstörender Einblick in die Tiefen deutschen Beamtenrechts. Und als Schlaglicht auf den amtlichen Umgang damit. 

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AfD-Kan­didat Paul bleibt von OB-Wahl in Lud­wigs­hafen aus­ge­sch­lossen, lto.de v. 25.08.2025

AfD-Kandidat Joachim Paul darf nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen. Nun bestätigte auch das OVG seinen Ausschluss wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Deren Überprüfung kann erst nach der Wahl stattfinden.

Der AfD-Politiker Joachim Paul wird endgültig nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz wies am Montag seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt an der Weinstraße zurück (Beschl. v. 25.08.2025, Az. 10 B 11032/25.OVG). Damit bestätigte das OVG, dass Pauls Name nicht auf dem Wahlzettel stehen wird.

Paul war vom Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen worden. Begründet wurde dies mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Als kommunaler Wahlbeamter sei der Oberbürgermeister nach § 53 Abs. 3 S. 1 Gemeindeordnung (GemO RLP) in besonderer Weise an die freiheitliche demokratische Grundordnung gebunden. […]

Keine Vorabkontrolle, nur Wahlprüfung

Das OVG betonte, dass Streitigkeiten im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens überprüft werden könnten. Ein sofortiges Eingreifen der Gerichte sei nur bei „offensichtlichen Fehlern“ möglich – und ein solcher liege hier nicht vor. Zudem verwies das Gericht auf die gefestigte Rechtsprechung, nach der hohe Anforderungen an die Verfassungstreue von Bewerbern für Bürgermeisterämter gelten. Ob Pauls Äußerungen und Positionen tatsächlich ausreichen, um ihn dauerhaft von einer Kandidatur auszuschließen, könne deshalb nur in einem späteren Wahlprüfungsverfahren geklärt werden. Bis dahin gilt: Die OB-Wahl in Ludwigshafen findet ohne den AfD-Politiker statt.

Für eine mögliche Überprüfung nach der Wahl geben Experten unterschiedliche Einschätzungen zur Ausgangslage ab: Verwaltungsrechtler Robert Hotstegs hatte gegenüber LTO bereits klargestellt, dass es aus seiner Sicht gar nicht mehr auf eine persönliche Beweisführung gegen den Kandidaten ankomme. Schon die Parteizugehörigkeit begründe erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue: Wer für eine als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Partei kandidiere, bekenne sich zugleich auch zu deren Zielen – und damit präge die Bewertung des Verfassungsschutzes die Entscheidung der Verwaltungsgerichte vor.

Kommunalrechtler Dr. Dominik Lück hingegen hält die Parteizugehörigkeit zwar für ein gewichtiges Indiz, jedoch nicht für ausreichend. „Es müssen weitere Anhaltspunkte hinzutreten. „Diese gab es im Fall Paul“, betont er. So sei der Kandidat namentlich im Verfassungsschutzbericht aufgeführt, was über die bloße Mitgliedschaft hinausgehe. Ob die Gewähr besteht, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, sei deshalb stets eine Prognoseentscheidung, die nur auf Grundlage mehrerer – für und gegen den Kandidaten sprechender – Indizien getroffen werden könne und letztlich einzelfallabhängig bleibe.

[…]

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2 Auszeichnungen im ersten Anwaltsranking Beamtenrecht (2025)

Die WirtschaftsWoche hat in ihrer Ausgabe Nr. 31 im Sommer 2025 erstmalig Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsanwält:innen für Privatpersonen im Fachgebiet Beamtenrecht ausgezeichnet.

Dabei wurden 11 Kanzleien bundesweit als „Beste Kanzlei“ und 11 Rechtsanwälte als „Beste Anwälte“ im Beamtenrecht bewertet.

Unsere Kanzlei gehört sowohl zu den „Besten Kanzleien 2025“ wie auch Rechtsanwalt Robert Hotstegs zu den „Besten Anwälten 2025“.

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amtsärztliche Untersuchung einer seit 16 Jahren erkrankten Beamtin, OVG NRW, Beschluss v. 12.08.2025, Az. 6 B 724/25

Leitsätze des Gerichts:

Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die sich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wendet.

Die Befugnis des Dienstherrn zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten des Beamten besteht auch noch nach einer deutlichen Überschreitung der in § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG genannten Fehlzeiten und einer jahrelangen Untätigkeit des Dienstherrn.

Auch eine auf bloßen Fehlzeiten beruhende Untersuchungsanordnung kann sich auf psychiatrische Untersuchungen erstrecken.

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Beamte müssen zum Grundgesetz stehen, deutschlandfunk.de v. 20.07.2025

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz hat die Debatte angeheizt, ob Mitglieder der Partei Beamte sein dürfen. Zwei Länder haben verschärfte Maßnahmen gegen AfD-Mitglieder im Staatsdienst eingeleitet.

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Wie geht der Bund mit Extremisten im Staatsdienst um?

Erst im April 2024 war eine Reform des Disziplinarrechts des Bundes in Kraft getreten. Damit können „Verfassungsfeinde“ nach Angaben des Bundesinnenministeriums „schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden“.

Künftig werden demnach alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, durch Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen: „Das langwierige verwaltungsgerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt. Dabei bleibt der Rechtsschutz für Betroffene gewährleistet“, heißt es in der Pressemitteilung. Außerdem gelte nun, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt.

Die Hochstufung der AfD stelle „die Feuertaufe des neuen Bundesdisziplinargesetzes dar“, schrieb der Verwaltungsrechtler und Dienstrecht-Experte Robert Hotstegs in einem Aufsatz für das Fachmagazin Legal Tribune Online. Dies gelte umso mehr, als der Bundestag dem Dienstherrn seit dem vergangenen Jahr die Möglichkeit eingeräumt habe, „alle denkbaren Disziplinarmaßnahmen durch eine Disziplinarverfügung auszusprechen“.

[…]

hier geht es zum vollständigen Beitrag auf deutschlandfunk.de

Selbstablehnung einer Kirchenrichterin wegen Besorgnis der Befangenheit, Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD, Beschluss v. 30.05.2025, Az. 0134/1-2025

In einem aktuellen Disziplinarverfahren ist die Selbstablehnung einer Kirchenrichterin für begründet erklärt worden, da sie auch Mitglied in einem Leitungsorgan der beteiligten Landeskirche ist.

Nach früherem Recht hatte das Kirchengericht in der „Vertreter:innen-Besetzung“ zu entscheiden, also ohne Mitwirkung des (selbst-)abgelehnten Kirchenrichters, aber auch ohne Beteiligung der beisitzenden Richter:innen (§ 54 Abs. 1 S. 2 DG.EKD a.F.) (Disziplinarkammer der Ev. Landeskirche in Württemberg, Beschluss v. 24.09.2015, Az. DG 1/05, Verwaltungsgericht der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Beschluss v. 17.09.2018, Az. KVwG 2/2017 (jetzt: 4/2018) und Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD, Beschluss v. 16.11.2018, Az. 0134/1-2018). Dies hat sich nunmehr geändert, sodass das Kirchengericht in vollständiger Vertreter:innen-Besetzung berät, lediglich der/die Vorsitzende den Beschluss aber unterzeichnet.

Die Entscheidung lautet im Volltext:

„Selbstablehnung einer Kirchenrichterin wegen Besorgnis der Befangenheit, Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD, Beschluss v. 30.05.2025, Az. 0134/1-2025“ weiterlesen

Ums­trit­tene Kan­di­datin zieht Bewer­bung zurück, lto.de v. 07.07.2025

von Tanja Podolski

Die Bewerberin um das Amt des Präsidenten am Oberverwaltungsgericht NRW hat zurückgezogen. Offiziell bleiben nun noch zwei Kandidaten – doch einer geht Ende August in Pension. Dadurch wäre er vielleicht nicht mehr für das Amt geeignet.

Die Bewerberin um das Amt des Präsidenten am Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat ihre Bewerbung offiziell zurückgezogen. Damit bleiben für das Auswahlverfahren formell noch zwei Kandidaten. Einer davon geht allerdings am 31. August 2025 in Pension. Unklar ist derzeit, welche Folgen dies für das Besetzungsverfahren hat. 

[…]

Derzeit ist der Kandidat Ministerialdirigent und Abteilungsleiter im NRW-Justizministerium – vermutlich ist er dort kein Beamter, sondern als ehemaliger Richter ans Ministerium abgeordnet, das jedenfalls wäre der übliche Weg. Eine Beförderungssperre gäbe es für ihn damit auch kurz vor der Pensionierung nicht, erklärt Robert Hotstegs, auf Beamtenrecht spezialisierter Anwalt aus Düsseldorf: „Das Verwaltungsgericht Kassel hat in einem Urteil (Az. 1 L 1382/13.KS) ausgeführt, dass es keine Beförderungssperre für Richter:innen gebe“, sagt er auf LTO-Anfrage. Das sei im Beamtenrecht anders, wo Beförderungen ein oder zwei Jahre vor der Versetzung in den Ruhestand von Gesetzes wegen ausgeschlossen sein können.

Geeignetheit bei Eintritt in den Ruhestand fragwürdig

Hotstegs geht dennoch davon aus, dass der Bewerber nicht mehr für die Position als OVG-Präsident „geeignet“ ist.

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Anrechnung von Elternzeit: Warum Polizistinnen in NRW länger arbeiten müssen, beck-aktuell v. 27.06.2025

El­tern­zeit zählt bei der Po­li­zei NRW nicht als Wech­sel­schicht­dienst, der zum frü­he­ren Ru­he­stand be­rech­tigt. Diese Re­ge­lung be­stä­tig­te nun das BVer­wG – und spricht sich damit gegen die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fa­mi­lie aus, meint Sarah Nuß­baum.

Für die Polizei in NRW ist gesetzlich geregelt, dass es ohne Abzüge mit 62 Jahren in den Ruhestand geht. Das unterbieten in NRW nur die bis 1968 geborenen Beamtinnen und Beamte der Feuerwehren, die unabhängig vom Dienst noch mit 60 Jahren als reif für den Ruhestand angesehen werden. Hinzu kommt für die Polizeibeamtinnen und -beamten noch ein weiterer Nachlass: Leistete man zuvor mindestens 25 Jahre Dienst in Wechselschicht, gibt es nach § 114 LBG NRW einen Bonus für die körperlichen Belastungen und der Ruhestand ist schon mit 61 Jahren möglich. 

Für die besondere Altersgrenze im Polizeivollzugsdienst hat die Elternzeit allerdings nach Ansicht des BVerwG keine Auswirkungen, wie die Leipziger Richterinnen und Richter am Donnerstag entschieden (Urteil vom 26.06.2025 – 2 C 15.24). Fällt also eine Elternzeit in die Zeit im Wechselschichtdienst, wird sie für die erforderlichen 25 Jahre nicht berücksichtigt. Die Entscheidung wirkt sich zwar in NRW nur für die Polizei aus, ist aber auch in den anderen Bundesländern relevant.

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Stadtrat muss über Bürgerentscheid zur Oper abstimmen, Rheinische Post v. 25.06.2025

Düsseldorf · Die Düsseldorfer sollen bei der Kommunalwahl auch ihr Votum zum Milliarden-Projekt abgeben. Die Linke hat ihren entsprechenden Antrag nun vorgelegt. Welche Frage die Fraktion stellen will – und welche Chancen ein Bürgerentscheid überhaupt hat.

von Alexander Esch

Bei den Düsseldorfern ist die Sicht auf einen Bürgerentscheid zum Neubau der Oper klar. Eine große Mehrheit ist dafür, selbst über das Milliarden-Projekt abzustimmen – das ist zumindest das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die die Linke bei Civey in Auftrag gegeben hat.

„Stadtrat muss über Bürgerentscheid zur Oper abstimmen, Rheinische Post v. 25.06.2025“ weiterlesen