Kommunalpolitiker sehen sich in ihrer täglichen politischen Arbeit immer wieder mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs nimmt die VLK NRW interessante rechtliche Fragenstellungen rund um die Kommunalpolitik, aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen unter die Lupe und bringt die Sachverhalte für Sie „Auf den Punkt“!
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Die #DSGVO betrifft ab nächster Woche auch den #Datenschutz in Gruppen und #Fraktion|en im Rat oder Kreistag. Die meisten Hauptsatzungen ignorieren das bisher. RA @hotstegs bringt es #AufdenPunkt: es gibt noch viel zu tun! pic.twitter.com/Ayf7phYgu0
— Auf den Punkt | VLK NRW e.V. (@VLK_AufdenPunkt) 17. Mai 2018
Datenschutz in Fraktionen (DSGVO I)
Das Frühjahr 2018 wird wahrscheinlich als das Frühjahr des Datenschutzes in die Geschichte eingehen. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union tritt in Kraft. Sie gibt es schon seit vielen Jahren, aber jetzt erst entfaltet sie ihre Wirkung. Der Bund hat das Bundesdatenschutzgesetz angepasst. Es findet aber auf Städte, Gemeinden, Räte, Fraktionen und einzelne Abgeordnete im Stadtrat keine direkte Anwendung. Denn es gibt ein DSG NRW: ein Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Das ist vorranging, das sieht das Bundesdatenschutzgesetz auch so vor.
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