Istruper ziehen vor Gericht, Lippische Landes-Zeitung vom 16.03.2011

Klage gegen Ablehnung des Bürgerbegehrens
Blomberg. Vertreter der Bürgerinitiative Istrup (BI), die sich für den Erhalt der Grundschule im Ort einsetzt, haben am Montag vor dem Verwaltungsgericht Minden Klage gegen die Ablehnung des zweiten Bürgerbegehrens durch den Stadtrat erhoben. Dies teilte Rechtsanwalt Robert Hotstegs mit.

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Rat der Stadt muss erneut über Schulschließung entscheiden, das rathaus, 2011, S. 34

„das rathaus“ – die Zeitschrift für Kommunalpolitik thematisiert in ihrer aktuellen Ausgabe insbesondere die Stadt- und Regionalplanung. Da passte es gut, dass Rechtsanwalt Robert Hotstegs unter der Überschrift „Rat der Stadt muss erneut über Schulschließung entscheiden“ aktuelle Aspekte der Schulentwicklungsplanung aufgreifen konnte.

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Elterninitiative reicht Klage ein, Westfalen Blatt vom 20.11.2010

Bürgerbegehren gegen Grundschulschließungen: Verwaltungsrichter sollen vermitteln

Bielefeld (sas). Die Initiative „Bürgerbegehren Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“ hat am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen den Bielefelder Rat eingereicht. Ziel ist, den Rat zu verpflichten, das Bürgerbegehren gegen die geplanten Schulschließungen für zulässig zu erklären und den anderslautenden Bescheid des Oberbürgermeisters aufzuheben.

Dieser habe letztlich ein formales Verfahren notwendig gemacht, erklärt Robert Hotstegs, der vom Bürgerbegehren beauftragte Anwalt. Denn nach diesem Bescheid sei für die Gegner der erst einmal ausgesetzten Schulschließungen die Zeit gelaufen: Sie hatten einen Monat, um zu entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten. „Elterninitiative reicht Klage ein, Westfalen Blatt vom 20.11.2010“ weiterlesen

Bürgerbegehren klagt, Neue Westfälische vom 20.11.2010

gegen Rat und Clausen Schulschließungen: Richterliche Mediation angestrebt

 

VON ANSGAR MÖNTER
Bielefeld. Die Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die Schulschließungspläne der SPD-Grüne-FDP-Koalition haben Klage eingereicht gegen den Stadtrat und Oberbürgermeister Pit Clausen. Sie halten die Ablehnung des 40.000-Unterschriften-Bürgerbegehrens für unrechtmäßig. Entscheiden soll das Verwaltungsericht Minden.

„Unser Ziel ist aber nicht ein Klageverfahren, sondern eine richterliche Mediation“, erklärt Annette Davidsohn, mit Silke Schüler Vertretungsberechtigte des Bürgerbegeherens „Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“. Man wolle eine Einigung zwischen beiden Parteien – und vor allem Rechtssicherheit. Deshalb sei jetzt die Klage eingereicht worden. „Daür gibt es formal nur eine Frist von einem Monat“, erläutert Robert Hotstegs, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, der das Bielefelder Bürgerbegehren juristisch vertritt. „Bürgerbegehren klagt, Neue Westfälische vom 20.11.2010“ weiterlesen